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rechtliche Frage zum Radunfall

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Gast

Wie viele hier schon wissen, hatte ich am Mittwoch einen Radunfall. Ein PKW hat mir die Vorfahrt genommen.
Ich will die Frage kurz fassen.
Mein defektes Rennrad steht momentan bei meinem Händler in Lütjenburg. Nun habe ich gehört, dass es sein kann, wenn ein Gutachter kommt, dass der das Rad "einkassiert" und ich es nicht wieder bekommen werde. Geht sowas überhaupt. Ich meine das Rad ist ja mein Eigentum.
Vielleicht hat jemand von euch Ahnung davon.
Danke!
 
AW: rechtliche Frage zum Radunfall

Moin,

hol Dein Rad wieder beim Händler ab. Wenn die Schuldfrage unstreitig ist, dann nehm Dir einen Anwalt, für die Kosten kommt auf jeden Fall die Versicherung des Unfallverursachers auf. Der Anwalt wird sich dann um alles kümmern was mit dem Unfall zu tun hat. Er wird auch einen Gutachter beauftragen den Schaden zu bewerten. Kostenvoranschläge vom Händler kannst Du vergessen, weil die Jungs einfach keine Ahnung haben. Ein Kfz-Sachverständiger nimmt jeden noch so kleinen Kratzer auf. Er berechnet sein Honorar nach Höhe des Schadens. Jeglicher direkte Kontakt mit der Versicherung ist zu unterlassen. Ebenso ist einem Sachverständigen der von der Versicherung geschickt wird, der Zugriff auf das Rad zu verweigern.
Bei der Auswahl des Anwalts ist darauf zu achten, dass er sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat. Irgend so ein Feld Wald und Wiesen Anwalt ist hier nicht zu gebrauchen.

Beispiel: KV Händler ca. 600.- Euro / Gutachten 2200.- Euro (Unfall 2006), KV Händler ca. 800.- Euro / Gutachten 2800.- Euro (Unfall 2007). Nur mal so als Hausnummer.

Gruß k67
 
AW: rechtliche Frage zum Radunfall

seh ich im Prinzip wie kastel67, welch Wunder :rolleyes:

Also wenn das so ist, dass du keine Schuld hast, würde ich nicht lange fackeln und nen Gutachter oder wenn du keinen kennst, dann nen Verkehrsrecht-Anwalt einschalten!

Aber als allererstes würde ich das Rad sofort bei dem Händler abholen :eek:

Evtl. würde ich durch den Anwalt klären lassen, ob du Anspruch auf Ersatz hast :) Vielleicht brauchst du dein Rad ja, um zur Arbeit zu kommen, zB :D
 
AW: rechtliche Frage zum Radunfall

dein rad bekommst du nur "abgenommen" wenn es wirtschaftlicher totalschaden ist. die versicherung bekommt dann das rad, du den zeitwert des rades. ist bei pkw`s genau das gleiche. ob die versicherung jedoch das rad möchte, ist eine andere sache.
ansonten schließe ich mich den empfehlungen der lieben :D liberte und kastel an.

mfg
frank
 
AW: rechtliche Frage zum Radunfall

Niemand darf Dir ohne deine schriftliche Zustimmung dein Eigentum wegnehmen!!!
Auch bei einem Totalschaden kannst Du dein Rad behalten, wenn auch mit
Abzügen in der Schadenserstattung.
 
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Niemand darf Dir ohne deine schriftliche Zustimmung dein Eigentum wegnehmen!!!
Auch bei einem Totalschaden kannst Du dein Rad behalten, wenn auch mit
Abzügen in der Schadenserstattung.

hast recht, diese option gibt es auch. ansonsten geht es in den besitz der versicherung über und du bekommst das geld ohne abzüge. die wahlmöglichkeit hat man.

mfg
frank
 
AW: rechtliche Frage zum Radunfall

Wie viele hier schon wissen, hatte ich am Mittwoch einen Radunfall. Ein PKW hat mir die Vorfahrt genommen.
Ich will die Frage kurz fassen.
Mein defektes Rennrad steht momentan bei meinem Händler in Lütjenburg. Nun habe ich gehört, dass es sein kann, wenn ein Gutachter kommt, dass der das Rad "einkassiert" und ich es nicht wieder bekommen werde. Geht sowas überhaupt. Ich meine das Rad ist ja mein Eigentum.
Vielleicht hat jemand von euch Ahnung davon.
Danke!

tach auch! soweit ich weiss, darf er das rad zwar für eine gewisse zeit ( ein, zwei tage) mitnehmen, behalten darf er es aber eigentlich nicht. wie du schon sagst, es gehört ja dir, du hast schliesslich geld dafür bezahlt. du darfst aber auf keinen fall veränderungen am rad vornehmen, ich meine reparaturen durchführen lassen, solange nicht alles lückenlos geklärt ist. mfg niko
 
AW: rechtliche Frage zum Radunfall

seh ich im Prinzip wie kastel67, welch Wunder :rolleyes:

Also wenn das so ist, dass du keine Schuld hast, würde ich nicht lange fackeln und nen Gutachter oder wenn du keinen kennst, dann nen Verkehrsrecht-Anwalt einschalten!

Aber als allererstes würde ich das Rad sofort bei dem Händler abholen :eek:

Evtl. würde ich durch den Anwalt klären lassen, ob du Anspruch auf Ersatz hast :) Vielleicht brauchst du dein Rad ja, um zur Arbeit zu kommen, zB :D


Mein Anwalt ist auch schon eingeschaltet. Am Montag wird das erste Schreiben an die Versicherung raus gehen. Ich habe heute erst mal ein Wertgutachten bekommen vom Radhändler. Ich muss sagen, der Radhändler ist voll okay. So ein Radhändler findet man wirklich nur sehr selten. Ich kenne den auch seit Jahren. Man bekommt immer eine ehrliche Antwort. Der ist einfach Klasse. :D Meinst du es hätte für mich Nachteile, wenn das Rad beim Radhändler steht? Ich dachte, das wäre egal und mein Anwalt meinte auch dass es sogar gut ist, dass es bei ihm steht.

Ohne Rad kann ich nicht zur arbeit. Ich bin auf das Rad angewiesen. Dort wo ich arbeite kommt kein Bus hin. Ich habe keine Auto bzw. Führerschein. Dafür werde ich auch eine Nutzungsendschädigung bekommen. Da kümmert sich mein Anwalt drum. Ohne Anwalt wäre ich doch sehr Ratlos. Man weiß ja vieles gar nicht.
 
AW: rechtliche Frage zum Radunfall

tach auch! soweit ich weiss, darf er das rad zwar für eine gewisse zeit ( ein, zwei tage) mitnehmen, behalten darf er es aber eigentlich nicht. wie du schon sagst, es gehört ja dir, du hast schliesslich geld dafür bezahlt. du darfst aber auf keinen fall veränderungen am rad vornehmen, ich meine reparaturen durchführen lassen, solange nicht alles lückenlos geklärt ist. mfg niko

Das ist klar, dass nichts verändert werden darf. Es beruhigt mich doch, dass ich es behalten kann. Den defekten Rahmen möchte ich mir ins Zimmer hängen. Ich weiß, es klingt kommisch, aber ich hänge zu sehr an dem Rad. :)
 
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Entschuldigt,wenn ich alte Frikadellen aufwärme,aber:
letzten Freitag ist mir fast das gleiche passiert-ein Autofahrer ist ohne Gucken in die Vorfahrtsstrasse eingebogen,die ich befuhr und ich bin in sein Fahrzeug eingeschlagen.
Mich würde interessieren,wie Dein Fall verlaufen ist und wie das mit dem Nutzungsausfall und evtl. Schmerzensgeldansprüchen ausgegangen ist.
Auch würde mich interessieren,in wie weit die Schäden abgedeckt wurden (gab es Vorschäden in Deinem Fall?)
Ist die Sache aussergerichtlich geklärt worden oder kam es zum Prozess?
Freue mich über Infos:)
Gruß,
H.
 
AW: rechtliche Frage zum Radunfall

den treadersteller gibts nicht mehr. abgemeldet. ma schaun, ob er nen zeitnick hat ;)
 
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