Praetor
Scientology-Geheimdienst
Hallo,
ich konnte letztens nicht schlafen, und hatte ann die idee mich bei der Polizei über einen Radweg zu beschweren:
"ich fahre ich fahre sehr oft mit meinem Fahrrad den XXXring am Hauptbahnhof entlang zur Universität.
Direkt vor dem Hauptbahnhof muß man von der Straße herunter auf einen kurzen benutzungspflichtigen Radweg fahren.
Dies halte ich für sehr gefährlich, da sich am HbF viele Fußgänger aufhalten die den Radweg einfach so überqueren ohne auf den Verkehr zu achten.
Erst letzte Woche überquerte eine Mutter mit ihrem Kinderwagen den Radweg ohne nach rechts und links zu schauen.
Zum glück war ich nur rel. langsam unterwegs, so dass ich noch abbremsen konnte.
Ich verstehe nicht, warum man direkt vor dem HbF von der Straße auf den Bürgersteig geführt wird, um nach ein paar Metern wieder auf die Straße zu kommen.
Viel sicherer wäre es, wenn ich einfach ganz normal auf der Straße bleiben könnte.
Kann man den Radweg nicht sperren, oder zumindest die Benutzungspflicht aufheben?"
Heute kam die Antwort:
"als Bezirksbeamter der Innenstadt gehört auch die von Ihnen beschriebene Örtlichkeit zu meinem Betreuungsbereich.
Ich schlage Ihnen einen gemeinsamen Ortstermin vor, damit wir die von Ihnen beschriebene Gefahrensituation zusammen in Augenschein nehmen können und Sie mir Ihren Lösungsvorschlag dort persönlich erklären können.
Wir könnten uns vor der Wache der Bundespolizei am HBF treffen.
Für nächste Woche hätte ich an folgenden Tagen Zeit für Sie:
XXX
Bitte setzten Sie sich per Mail mit mir in Verbindung."
Meint ihr, dass ich mich mit dem mal treffen sollte, oder soll ich ihm schreiben, dass er sich den Radweg gefälligst selbst ansehen soll, und er mir danach gleich die Begründung für die anordnung der Benutzungspflicht zusenden soll (IFG NRW)
Danke
ich konnte letztens nicht schlafen, und hatte ann die idee mich bei der Polizei über einen Radweg zu beschweren:
"ich fahre ich fahre sehr oft mit meinem Fahrrad den XXXring am Hauptbahnhof entlang zur Universität.
Direkt vor dem Hauptbahnhof muß man von der Straße herunter auf einen kurzen benutzungspflichtigen Radweg fahren.
Dies halte ich für sehr gefährlich, da sich am HbF viele Fußgänger aufhalten die den Radweg einfach so überqueren ohne auf den Verkehr zu achten.
Erst letzte Woche überquerte eine Mutter mit ihrem Kinderwagen den Radweg ohne nach rechts und links zu schauen.
Zum glück war ich nur rel. langsam unterwegs, so dass ich noch abbremsen konnte.
Ich verstehe nicht, warum man direkt vor dem HbF von der Straße auf den Bürgersteig geführt wird, um nach ein paar Metern wieder auf die Straße zu kommen.
Viel sicherer wäre es, wenn ich einfach ganz normal auf der Straße bleiben könnte.
Kann man den Radweg nicht sperren, oder zumindest die Benutzungspflicht aufheben?"
Heute kam die Antwort:
"als Bezirksbeamter der Innenstadt gehört auch die von Ihnen beschriebene Örtlichkeit zu meinem Betreuungsbereich.
Ich schlage Ihnen einen gemeinsamen Ortstermin vor, damit wir die von Ihnen beschriebene Gefahrensituation zusammen in Augenschein nehmen können und Sie mir Ihren Lösungsvorschlag dort persönlich erklären können.
Wir könnten uns vor der Wache der Bundespolizei am HBF treffen.
Für nächste Woche hätte ich an folgenden Tagen Zeit für Sie:
XXX
Bitte setzten Sie sich per Mail mit mir in Verbindung."
Meint ihr, dass ich mich mit dem mal treffen sollte, oder soll ich ihm schreiben, dass er sich den Radweg gefälligst selbst ansehen soll, und er mir danach gleich die Begründung für die anordnung der Benutzungspflicht zusenden soll (IFG NRW)
Danke