AW: Petition: Lasst Jan Ullrich fahren!
Seltsame Rechtsauffassung. Stell Dir vor, ein paar Leute beschuldigen Dich eines Verbrechens, haben aber keine Beweise.
Nun ist aber Ullrich nicht eines Verbrechens beschuldigt worden. Blutdoping ist
für den Sportler weder nach spanischem noch nach deutschem und auch nicht
nach Schweizer Recht strafbar. (Selbst wenn es strafbar wäre, wäre es ein
Vergehen, kein Verbrechen, das am juristischen Rande.)
Und jetzt nimm' 'mal schön "aktiv an der Aufklärung" teil - wie machst Du das?
Alle Tatsachen darlegen, DNS-Vergleich anbieten, Herrn Pevenage um Aufklä-
rung hinsichtlich seiner Telefonate mit Herrn Fuentes bitten, die eigenen Rei-
sen nach Madrid erklären etc. Da gäbe es einiges, was Jan Ullrich hätte tun
können.
Er hat es aber vorgezogen, sich in den Schmollwinkel zurückzuziehen. Straf-
rechtlich wäre das in Ordnung gewesen, wenn ihm denn eine Anklage ins Haus
gestanden hätte, was aber nicht der Fall war (s.o.).
Arbeitsrechtlich ist das hingegen ein Fehler, der den Arbeitgeber nach deut-
schem Recht zur einseitigen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses berechtigt.
Wessel