Lumbermike
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AW: Petition: Lasst Jan Ullrich fahren!
Hallo,
Wenn man den Informationen der Presse Glauben schenken darf, dann wurde ja gegen Herrn Ullrich bereits ein Strafverfahren eingeleitet, das sich derzeit aber wohl in der Schwebe befindet (auf gut deutsch künstlich in die Länge gezogen wird).
Die Namen Bannenberg und Apostel dürften als Verweis wohl genügen:
http://blog.juracity.de/2006-07-28/strafanzeige-gegen-jan-ullrich-betrug-durch-doping.html
http://www.focus.de/sport/radsport/radsport_nid_34320.html
Im Gegensatz zu den anderen Radsportlern, denen man Kontakte zu Fuentes nachsagt, ist Ullrich also in der Tat in der Zwickmühle. Und er tut gut daran, sich zu der Sache nicht zu äußern, denn dieser Nebenkriegsschauplatz ist wohl der einzige Grund, dass Ullrichs Zukunft derzeit noch ungewiss ist.
Egal wie schuldig oder unschuldig er jetzt wirklich ist, dieser 'Kunsttatbestand' führt zwangsläufig dazu, dass Ullrich sich nur durch seine Anwälte vertreten lassen kann und sich in keinster Weise zu Wort melden darf.
Hier hat also der deutsche Justizapparat ganze Arbeit geleistet, wohlwissend, dass mit dieser im Raum stehenden Betrugsanzeige Ullrichs Handlungsspielraum sehr eingeschränkt sein dürfte. Und da dieser Fall in dieser Form in der deutschen Rechtsprechung einmalig ist, stehen die Chancen nicht schlecht, dass mit einer zeitnahen Verurteilung oder auch Abweisung der Klage, nicht zu rechnen sein wird. Die Sache ist nämlich dermassen komplex, dass selbst gestandene Strafrechtler nicht wissen, wie man den Fall überhaupt subsumieren muss. Wer zufällig Rechtswissenschaften studiert, kann ja mal einen seiner Profs daraufhin ansprechen. Da kommen sehr unterschiedliche Ansichten zum Tragen, der Art, alles ist möglich (O-Zitat eines Profs, den ich hier aber nicht benennen will: wenn man es unbedingt will, dann wird man Ullrich lange Zeit außer Gefecht setzen können, wohlwissend, das solche Verfahren nicht schnell abgehandelt werden können).
Michael
Hallo,
Nun ist aber Ullrich nicht eines Verbrechens beschuldigt worden. Blutdoping ist
für den Sportler weder nach spanischem noch nach deutschem und auch nicht
nach Schweizer Recht strafbar. (Selbst wenn es strafbar wäre, wäre es ein
Vergehen, kein Verbrechen, das am juristischen Rande.)
...
Er hat es aber vorgezogen, sich in den Schmollwinkel zurückzuziehen. Straf-
rechtlich wäre das in Ordnung gewesen, wenn ihm denn eine Anklage ins Haus
gestanden hätte, was aber nicht der Fall war (s.o.).
Arbeitsrechtlich ist das hingegen ein Fehler, der den Arbeitgeber nach deut-
schem Recht zur einseitigen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses berechtigt.
Wessel
Wenn man den Informationen der Presse Glauben schenken darf, dann wurde ja gegen Herrn Ullrich bereits ein Strafverfahren eingeleitet, das sich derzeit aber wohl in der Schwebe befindet (auf gut deutsch künstlich in die Länge gezogen wird).
Die Namen Bannenberg und Apostel dürften als Verweis wohl genügen:
http://blog.juracity.de/2006-07-28/strafanzeige-gegen-jan-ullrich-betrug-durch-doping.html
http://www.focus.de/sport/radsport/radsport_nid_34320.html
Im Gegensatz zu den anderen Radsportlern, denen man Kontakte zu Fuentes nachsagt, ist Ullrich also in der Tat in der Zwickmühle. Und er tut gut daran, sich zu der Sache nicht zu äußern, denn dieser Nebenkriegsschauplatz ist wohl der einzige Grund, dass Ullrichs Zukunft derzeit noch ungewiss ist.
Egal wie schuldig oder unschuldig er jetzt wirklich ist, dieser 'Kunsttatbestand' führt zwangsläufig dazu, dass Ullrich sich nur durch seine Anwälte vertreten lassen kann und sich in keinster Weise zu Wort melden darf.
Hier hat also der deutsche Justizapparat ganze Arbeit geleistet, wohlwissend, dass mit dieser im Raum stehenden Betrugsanzeige Ullrichs Handlungsspielraum sehr eingeschränkt sein dürfte. Und da dieser Fall in dieser Form in der deutschen Rechtsprechung einmalig ist, stehen die Chancen nicht schlecht, dass mit einer zeitnahen Verurteilung oder auch Abweisung der Klage, nicht zu rechnen sein wird. Die Sache ist nämlich dermassen komplex, dass selbst gestandene Strafrechtler nicht wissen, wie man den Fall überhaupt subsumieren muss. Wer zufällig Rechtswissenschaften studiert, kann ja mal einen seiner Profs daraufhin ansprechen. Da kommen sehr unterschiedliche Ansichten zum Tragen, der Art, alles ist möglich (O-Zitat eines Profs, den ich hier aber nicht benennen will: wenn man es unbedingt will, dann wird man Ullrich lange Zeit außer Gefecht setzen können, wohlwissend, das solche Verfahren nicht schnell abgehandelt werden können).
Michael