AW: ~OLDENBURG~ (nds)
Sehr schönes Ding Teutone...
Und ja, der Beamte hätte tatsächlich die Möglichkeit dein Rad aus gefahrenabwehrrechtlichen Gründen zur Verhinderung der Begehung weiterer Ordnungswidrigkeiten, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und zum Schutz der Integrität des Rechtsstaates sicherzustellen/zu beschlagnahmen.
Zusatz:
Wobei ich hier mal die Verhältnismäßigkeit arg in Frage stellen würde!!! Ein kreativer Beamte hätte dir z.B. die Luft rausgelassen (sofern du keine
Pumpe dabei hast), das Vorderrad mitgenommen, deine Pedale abgeschraubt,...
Letztlich hast du ja gesagt, dass du die begangene Verkehrsordnungswidrigkeit weiter begehen wirst. Das, mein lieber Teutone, denkt man sich, aber sagt es doch nicht laut...und besonders nicht zu einem Beamten der Sonntags bei Sonnenschein arbeiten muss!
Zudem hast du auch noch gesagt, dass du weißt, dass du den Radweg nutzen musst...das nennt man dann auch noch Vorsatz...autsch...kostet gleich mal das doppelte des Verwarngeldes!
Mich würd aber noch interessieren, wie ihr letztlich verblieben seid?
Meine persönliche Meinung zu diesem Thema kennst du ja.
Ein Tipp noch:
"Die Zeichen (VZ 237,240,241-Rad auf blauem Grund) müssen nach jeder Einmündung wiederholt werden, sonst endet der (benutzungspflichtige) Radweg dort, da das Ende von Radwegen nicht gesondert gekennzeichnet werden muß."
und was lehrt uns das? Fahre niemals ohne entsprechend große Gruppe oder Dr.Angelika (der die meisten Beamten schließlich kennt) auf der Straße. :mex: