Basso-Fan
Campagnologie Student im 6. Semester
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Aus meiner besseren Laienperspektive ist kein Kaufvertrag zustande gekommen, schließlich wurde über den Kaufpreis ja noch verhandelt. Scheint mir ein Fall für 241a BGB zu seinLiebe Juristen unter uns, ich brauche Rat.
Einen Jurastundenten gibt es meiner Erinnerung nach unter uns.
Inwiefern schützt den Verkäufer bei Ebay folgende Floskel:
"Privatverkauf; "Gekauft wie Gesehen", keine Rücknahme, keine Gewährleistung, keine Garantie, keine Kaufpreisrückerstattung, kein Anspruch auf Vollständigkeit, Fehler vorbehalten,..."
, wenn Informationen nicht vollständig sind/waren; ein Schaden bzw. ein vorheriger grober Eingriff
am Rahmen vorgenommen wurde und dann trotzdem verschickt wurde, ohne meine Zustimmung mit dem Vorschlag auf 25€ Rabatt, obwohl eine Reperatur 300€ kosten würde. Der schaden war nicht zu sehen auf den Bildern und dann vom Verkäufer selbst erst entdeckt (Zwinkersmiley). Das paket wurde trotzdem versendet.
Ich habe storniert und nehme nichts an.
Ich habe 3 Mal gefragt, wirklich 3x , ob es sonst noch etwas zu wissen gäbe.
Hab ich da den Rückhalt von paypal oder schließen Floskeln wie diese etwas aus?
Würde aber auch noch ein Auge auf 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB i.V.m. 241 Abs. 2 werfen. Nicht, dass da noch andere Ansprüche seitens des Verkäufers auf Dich zu kommen.
Alle Angaben ohne Gewähr und vorallem ohne Praxisbezug
