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offtopic-thread für espressomaschinen, Schallplatten, alte Schuhe, Rechenschieber und Sonstiges

Liebe Juristen unter uns, ich brauche Rat.
Einen Jurastundenten gibt es meiner Erinnerung nach unter uns.

Inwiefern schützt den Verkäufer bei Ebay folgende Floskel:

"Privatverkauf; "Gekauft wie Gesehen", keine Rücknahme, keine Gewährleistung, keine Garantie, keine Kaufpreisrückerstattung, kein Anspruch auf Vollständigkeit, Fehler vorbehalten,..."

, wenn Informationen nicht vollständig sind/waren; ein Schaden bzw. ein vorheriger grober Eingriff
am Rahmen vorgenommen wurde und dann trotzdem verschickt wurde, ohne meine Zustimmung mit dem Vorschlag auf 25€ Rabatt, obwohl eine Reperatur 300€ kosten würde. Der schaden war nicht zu sehen auf den Bildern und dann vom Verkäufer selbst erst entdeckt (Zwinkersmiley). Das paket wurde trotzdem versendet.
Ich habe storniert und nehme nichts an.

Ich habe 3 Mal gefragt, wirklich 3x , ob es sonst noch etwas zu wissen gäbe.

Hab ich da den Rückhalt von paypal oder schließen Floskeln wie diese etwas aus?
Aus meiner besseren Laienperspektive ist kein Kaufvertrag zustande gekommen, schließlich wurde über den Kaufpreis ja noch verhandelt. Scheint mir ein Fall für 241a BGB zu sein
Würde aber auch noch ein Auge auf 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB i.V.m. 241 Abs. 2 werfen. Nicht, dass da noch andere Ansprüche seitens des Verkäufers auf Dich zu kommen.
Alle Angaben ohne Gewähr und vorallem ohne Praxisbezug:) Da müssen Andere helfen…
 

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Re: offtopic-thread für espressomaschinen, Schallplatten, alte Schuhe, Rechenschieber und Sonstiges
Aus meiner besseren Laienperspektive ist kein Kaufvertrag zustande gekommen, schließlich wurde über den Kaufpreis ja noch verhandelt. Scheint mir ein Fall für 241a BGB zu sein
Würde aber auch noch ein Auge auf 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB i.V.m. 241 Abs. 2 werfen. Nicht, dass da noch andere Ansprüche seitens des Verkäufers auf Dich zu kommen.
Alle Angaben ohne Gewähr und vorallem ohne Praxisbezug:) Da müssen Andere helfen…
Danke sehr. Das würde ich mal raussuchen. Aber welche anderen Ansprüche sind gemeint?
 
Danke sehr. Das würde ich mal raussuchen. Aber welche anderen Ansprüche sind gemeint?
Ich glaube das hängt ganz davon ab wie die Verhandlungen gelaufen sind. Evtl. will der VK dann Schadensersatz oder Aufwendungsersatz geltend machen. Er müsste geltend machen, dass er auf das Zustandekommen des Geschäfts vertraut hat und in Folge dessen Kosten gehabt hat z.B.
Wie gesagt, so weit die Theorie und nach wie vor ohne Gewähr, ich kann wirklich nicht sagen ob das am Ende wirklich hilft.
 
Liebe Juristen unter uns, ich brauche Rat.
Einen Jurastundenten gibt es meiner Erinnerung nach unter uns.

Inwiefern schützt den Verkäufer bei Ebay folgende Floskel:

"Privatverkauf; "Gekauft wie Gesehen", keine Rücknahme, keine Gewährleistung, keine Garantie, keine Kaufpreisrückerstattung, kein Anspruch auf Vollständigkeit, Fehler vorbehalten,..."

, wenn Informationen nicht vollständig sind/waren; ein Schaden bzw. ein vorheriger grober Eingriff
am Rahmen vorgenommen wurde und dann trotzdem verschickt wurde, ohne meine Zustimmung mit dem Vorschlag auf 25€ Rabatt, obwohl eine Reperatur 300€ kosten würde. Der schaden war nicht zu sehen auf den Bildern und dann vom Verkäufer selbst erst entdeckt (Zwinkersmiley). Das paket wurde trotzdem versendet.
Ich habe storniert und nehme nichts an.

Ich habe 3 Mal gefragt, wirklich 3x , ob es sonst noch etwas zu wissen gäbe.

Hab ich da den Rückhalt von paypal oder schließen Floskeln wie diese etwas aus?
Ich bin kein Volljurist und mein Studium liegt doch schon einige Dekaden zurück und Deine Angaben sind ein wenig nebulös. Aber zu Deinen Fragen:
1. Wirksamer Ausschluss der Sachmängelhaftung durch den Verkäufer ? Das würde ich schon einmal stark bezweifeln, da die Klauseln des VK zu weit gefasst sind und nicht eindeutig die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wird
2. Ist ein wirksamer KV zustandegekommen ?
Das kommt darauf an, welche Fragen Du vorher zum Zustand des Rahmens gestellt hast und wie der VK darauf geantwortet hat. Da Du ja vermutlich bereits bezahlt hast (das entnehme ich Deiner Anmerkung zu Paypal) , ist ja eine Übereinkunft zum Kauf des Rahmens erzielt worden, sonst hättest Du nicht bezahlt. Das Entstehen eines KV würde ich mal bejahen.
Wenn des sich um einen erheblichen Mangel handelt, kannst Du nach §§ 326 Abs. 5, 323 Abs. 4, Abs. 5 S. 2 Abs. 6 vom Vertrag zurücktreten. Das hast Du ja mit Deiner Erklärung "stornieren" zu wollen getan.

Das ist nur meine Laienmeinung und kann eine qualifizierte Rechtsberatung durch einen Anwalt nicht ersetzen
 
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Ich bin kein Volljurist und mein Studium liegt doch schon einige Dekaden zurück und Deine Angaben sind ein wenig nebulös, aber zu Deinen Fragen:
1. Wirksamer Ausschluss der Sachmängelhaftung durch den Verkäufer ? Das würde ich schon einmal stark bezweifeln, da die Klauseln des VK zu weit gefasst sind und nicht eindeutig die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wird
2. Ist ein wirksamer KV zustandegekommen ?
Das kommt darauf an, welche Fragen Du vorher zum Zustand des Rahmens gestellt hast und wie der VK darauf geantwortet hat. Da Du ja vermutlich bereits bezahlt hast (das entnehme ich Deiner Anmerkung zu Paypal) , ist ja eine Übereinkunft zum Kauf des Rahmens erzielt worden, sonst hättest Du nicht bezahlt. Das Entstehen eines KV würde ich mal bejahen.
Wenn des sich um einen erheblichen Mangel handelt, kannst Du nach §§ 326 Abs. 5, 323 Abs. 4, Abs. 5 S. 2 Abs. 6 vom Vertrag zurücktreten. Das hast Du ja mit Deiner Erklärung "stornieren" zu wollen getan.

Das ist nur meine Laienmeinung und kann eine qualifizierte Rechtsberatung durch einen Anwalt nicht ersetzen
Es sollte ein Kaufvertrag abgeschlossen werden, der im Paket des Rades mitgeliefert werden sollte. Ich habe keine Unterschrift geleistet. Ich hatte gezahlt, nachdem ich darauf hingewiesen wurde, dass es keine weiteren Schäden oder nennenswerten Mängel am Rahmen geben soll. Lackschäden waren sichtbar und in Ordnung für mich.
Der Rahmen wurde erst vor kurzem Zusammengebaut mit irgendeiner Gruppe, sei wenige Kilometer bewegt worden. Es wurde nur auf reguläre Gebrauchsspuren hingewiesen. Alles sei laut Anzeige feinjustiert worden, und eingestellt worden, ebenfalls die Schaltung
Der Anlötsockel ist aufgeflext worden. Das sind in der Folge hohe Reparaturkosten. Es sei erst beim Auseinanderbauen aufgefallen (finde ich unglaubwürdig - ich weß auch, was an meinen Rädern kaputt ist.

Der Rahmen wurde trotzdem verschickt am Mittwoch. Um 23 Uhr wurde ich darüber Informiert, dass ein Mangel am Rahmen vorliegt (aufgesägter Sockel). Anstatt mich vorher in Kenntnis zu setzen, wurde der Rahmen trotzdem ohne meine Zustimmung verschickt. 25€ Rabatt würden gewährt, wenn ich das möchte.
Das habe ich schriftlich abgelehnt. Das Paket habe ich storniert aber auch vorher versucht den Verkäufer zu kontaktieren. Telefonnummer lag nicht vor. Also blieb nur die Nachricht.



Am Ende wird es ein Fall, der bei Paypal landet?
 
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Es sollte ein Kaufvertrag abgeschlossen werden, der im Paket des Rades mitgeliefert werden sollte. Ich habe keine Unterschrift geleistet. Ich hatte gezahlt, nachdem ich darauf hingewiesen wurde, dass es keine weiteren Schäden oder nennenswerten Mängel am Rahmen geben soll. Lackschäden waren sichtbar und in Ordnung für mich.
Der Rahmen wurde erst vor kurzem Zusammengebaut mit irgendeiner Gruppe, sei wenige Kilometer bewegt worden. Es wurde nur auf reguläre Gebrauchsspuren hingewiesen. Alles sei laut Anzeige feinjustiert worden, und eingestellt worden, ebenfalls die Schaltung
Der Anlötsockel ist aufgeflext worden. Das sind in der Folge hohe Reparaturkosten. Es sei erst beim Auseinanderbauen aufgefallen (finde ich unglaubwürdig - ich weß auch, was an meinen Rädern kaputt ist.

Der Rahmen wurde trotzdem verschickt am Mittwoch. Um 23 Uhr wurde ich darüber Informiert, dass ein Mangel am Rahmen vorliegt (aufgesägter Sockel). Anstatt mich vorher in Kenntnis zu setzen, wurde der Rahmen trotzdem ohne meine Zustimmung verschickt. 25€ Rabatt würden gewährt, wenn ich das möchte.
Das habe ich schriftlich abgelehnt. Das Paket habe ich storniert aber auch vorher versucht den Verkäufer zu kontaktieren. Telefonnummer lag nicht vor. Also blieb nur die Nachricht.



Am Ende wird es ein Fall, der bei Paypal landet?
Der Abschluss eines Kaufvertrags muss nicht schriftlich erfolgen. Einen aufgeflexten Anlötsockel würde ich auch als erheblichen Mangel einstufen. Falls der Verkäufer nicht einlenkt, würde ich den Fall an Paypal übergeben.
 
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Es sollte ein Kaufvertrag abgeschlossen werden, der im Paket des Rades mitgeliefert werden sollte. Ich habe keine Unterschrift geleistet. Ich hatte gezahlt, nachdem ich darauf hingewiesen wurde, dass es keine weiteren Schäden oder nennenswerten Mängel am Rahmen geben soll. Lackschäden waren sichtbar und in Ordnung für mich.
Der Rahmen wurde erst vor kurzem Zusammengebaut mit irgendeiner Gruppe, sei wenige Kilometer bewegt worden. Es wurde nur auf reguläre Gebrauchsspuren hingewiesen. Alles sei laut Anzeige feinjustiert worden, und eingestellt worden, ebenfalls die Schaltung
Der Anlötsockel ist aufgeflext worden. Das sind in der Folge hohe Reparaturkosten. Es sei erst beim Auseinanderbauen aufgefallen (finde ich unglaubwürdig - ich weß auch, was an meinen Rädern kaputt ist.

Der Rahmen wurde trotzdem verschickt am Mittwoch. Um 23 Uhr wurde ich darüber Informiert, dass ein Mangel am Rahmen vorliegt (aufgesägter Sockel). Anstatt mich vorher in Kenntnis zu setzen, wurde der Rahmen trotzdem ohne meine Zustimmung verschickt. 25€ Rabatt würden gewährt, wenn ich das möchte.
Das habe ich schriftlich abgelehnt. Das Paket habe ich storniert aber auch vorher versucht den Verkäufer zu kontaktieren. Telefonnummer lag nicht vor. Also blieb nur die Nachricht.



Am Ende wird es ein Fall, der bei Paypal landet?
Was für ein Anlötsockel wurde bearbeitet, oder entfernt, da machst du widersprüchliche Angaben, grundsätzlich kann man bekannte Rahmen, oder auch zeitlich unbekannte Rahmen einordnen, ob da ein Anlötteil fehlt, oder bearbeitet wurde. Wenn mir einer einen 90er Jahre Rickert anbietet, wo ein Umwerfer mit Schelle montiert ist, weiß ich das da was faul ist:idee:.
Edit meint noch, Bilder wären schön gewesen, aber bei einem schwebenden Verfahren, kann ich das Fehlen verstehen.
 
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Moin!

Eine Frage an die Elektroniker hier:

Ich habe eine Fernbedienung in der eine Batterie ausgelaufen ist.

Anhang anzeigen 1041132
Anhang anzeigen 1041133

Die Platine und alle Lötstellen sehen gut aus, aber die Feder die den Kontakt zum Minus-Pol bildet ist ziemlich korrodiert. Ich habe die Kontaktfläche etwas blank geschabt, aber es funktioniert trotzdem nicht. Hat vielleicht jemand eine Idee was ich da machen könnte? Würde mich sehr freuen :)

Ich würde mal die Feder mit Entlötdraht überbrücken. Wenn es dann klappt, dann ist és die Feder. Eine solche kann man selbst wickeln oder eine gute Feder einer Schrott FB nehmen (Wertstoffhof). Den Kondensator direkt daneben würde ich auf Verdacht immer tauschen. Die sind teilweise der Grund für fehlende Funktion.

Die Steuerung unserer Heizung sollte 1k kosten. Da waren drei Kondensatoren zu tauschen.
Kaffeepadmaschine im Büro ebenfalls ein Kondi.
Diverse Fernbedienungen dito.

Falls du keine Feder findest, dann kann ich dir eine schicken.


Ich habe mich gerade mal rangesetzt, wollte aber vorher noch einmal fix die Funktion testen. Also Lötzinn angebrutzelt, Feder überbrückt...

IMG_20220130_102644.jpg


... und es funktioniert nicht 🙁. Übersehe ich etwas? Sitzt der Fehler vor oder hinter dem Lötkolben? Ich habe eine Vermutung, denn Elektrik oder gar Elektronik ist so gar nicht meine Welt. Aber vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen 🙂

Dank und Gruß, Micha
 
So schnell kann es gehen...
Ich habe einen kleinen Trick entdeckt mit dem ich die IR Signale der Fernbedienung sichtbar machen konnte. Sie sendet. Ergo: Der IR-Empfänger muss einen Defekt haben. Na toll...

Also ab in die Tiefen der virtuellen HiFi-Welt abgesucht und gelesen, dass in bestimmten Reihen von Kenwood-Verstärkern auftritt. Tja, da habe ich einen eben solchen und mich nun auf die Suche nach einer kalten Lötstelle auf der Platine machen. Jippie..
 
Was für ein Anlötsockel wurde bearbeitet, oder entfernt, da machst du widersprüchliche Angaben, grundsätzlich kann man bekannte Rahmen, oder auch zeitlich unbekannte Rahmen einordnen, ob da ein Anlötteil fehlt, oder bearbeitet wurde. Wenn mir einer einen 90er Jahre Rickert anbietet, wo ein Umwerfer mit Schelle montiert ist, weiß ich das da was faul ist:idee:.
Edit meint noch, Bilder wären schön gewesen, aber bei einem schwebenden Verfahren, kann ich das Fehlen verstehen.
Kann ich mal zeigen, wenn es soweit ist. Bisher gibt es probleme mit der vollst. Rückerstattung meines Geldes.

Der Sockel wurde aufgesägt und ist nach unten offen - so viel kann ich sagen.

Reparaturkosten liegen bei über 300€ mit Neulack (ohne Porto)
 
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Was für ein Anlötsockel wurde bearbeitet, oder entfernt, da machst du widersprüchliche Angaben, grundsätzlich kann man bekannte Rahmen, oder auch zeitlich unbekannte Rahmen einordnen, ob da ein Anlötteil fehlt, oder bearbeitet wurde. Wenn mir einer einen 90er Jahre Rickert anbietet, wo ein Umwerfer mit Schelle montiert ist, weiß ich das da was faul ist:idee:.
Edit meint noch, Bilder wären schön gewesen, aber bei einem schwebenden Verfahren, kann ich das Fehlen verstehen.
Wenn man etwas anbietet und verkauft, sollte maneigentlich wissen, was man da an möglichen Beschädigungen am Rahmen hat. Besonders, wenn man ihn neulich aufgebaut hat und auch alles sorgfältig ( laut Beschreibung) eingestellt hatte.

Ich weiß ja auch, was an meinen Rahmen kaputt ist, oder wo es hakt.

Das wird jetzt auf meine Rechnung gemacht. Auf gut Glück, pokernd, verschickt und ich soll sagen: jo, ok.
 
Ob es reicht, da nur einmal vorsichtig den Lötkolben ranzuhalten? Oder muss da mehr passieren?

IMG_20220130_142626.jpg
 
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Wenn man etwas anbietet und verkauft, sollte maneigentlich wissen, was man da an möglichen Beschädigungen am Rahmen hat. Besonders, wenn man ihn neulich aufgebaut hat und auch alles sorgfältig ( laut Beschreibung) eingestellt hatte.

Ich weiß ja auch, was an meinen Rahmen kaputt ist, oder wo es hakt.

Das wird jetzt auf meine Rechnung gemacht. Auf gut Glück, pokernd, verschickt und ich soll sagen: jo, ok.
genauso dürfte es sein.
 
Kann ich mal zeigen, wenn es soweit ist. Bisher gibt es probleme mit der vollst. Rückerstattung meines Geldes.

Der Sockel wurde aufgesägt und ist nach unten offen - so viel kann ich sagen.

Reparaturkosten liegen bei über 300€ mit Neulack (ohne Porto)
Da ist dann zwar wieder ein Sockel dran und Farbe ist auch wieder drauf, aber selbst wenn es für mich kostenneutral wäre - ich würde es nicht wollen.
1. Kein originaler Lack mehr . In der Regel sehen neue Lacke nicht so aus wie die alten , egal wie gut es gemacht ist, man sieht es.
2. Wird das Rohr auch nicht besser wenn man wieder da lötet. Bricht zwar nicht gleich zusammen aber ist halt auch nicht so schön.
Bei einem Kfz gibt es auch eine Wertminderung für einen reparierten Schaden. Unabhängig davon ob das Kfz wieder funktioniert und aussieht wie vor dem Schaden.
 
Ich würde etwas frisches Lot verwenden.
Und einen Lötkolben deutlich unterhalb 50 W Leistung 😉
 
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