Liebe Juristen unter uns,
ich brauche Rat.
Einen Jurastundenten gibt es meiner Erinnerung nach unter uns.
Inwiefern schützt den Verkäufer bei
Ebay folgende Floskel:
"Privatverkauf; "Gekauft wie Gesehen", keine Rücknahme, keine Gewährleistung, keine Garantie, keine Kaufpreisrückerstattung, kein Anspruch auf Vollständigkeit, Fehler vorbehalten,..."
, wenn Informationen nicht vollständig sind/waren; ein Schaden bzw. ein vorheriger grober Eingriff
am Rahmen vorgenommen wurde und dann trotzdem verschickt wurde, ohne meine Zustimmung mit dem Vorschlag auf 25€ Rabatt, obwohl eine Reperatur 300€ kosten würde. Der schaden war nicht zu sehen auf den Bildern und dann vom Verkäufer selbst erst entdeckt (Zwinkersmiley). Das paket wurde trotzdem versendet.
Ich habe storniert und nehme nichts an.
Ich habe 3 Mal gefragt, wirklich 3x , ob es sonst noch etwas zu wissen gäbe.
Hab ich da den Rückhalt von paypal oder schließen Floskeln wie diese etwas aus?