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Offener Brief an das Forum

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:lol: Die Köter ins Tierheim und keiner hat Probleme...:lol: :lol: :lol:
 
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ich glaub hier sind bei feldwege asphaltierte wirtschaftswege gemeint und hier unten im breisgau sind das wirklich tolle alternativen zur strasse.

gruss hoppser
der zwar keine klingel hat, aber eine tröte ;)

Ja - da hast du recht.
Durch meine Ortskenntniss kann ich sagen, daß es sich bei den Wegen zwischen Vaihingen und Möhringen um schöne , breite , asphaltierte Wirtschaftswege handelt, auf die sich auch nicht zu selten mal ein PKW verirrt (welcher evtl. einen kleineren Stau umfahren will..).
Diverse amtliche Radrouten verlaufen auf der Stecke (u.a. Radelthon Stuttgart). Aufgrund des Verkehrs und der Straße zwischen den Orten, welche eher einer Autobahn gleicht - fahren viele Radfahrer dort , weil sie auch über die Radwegweiser dort hingeleitet werden.
 
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Liebe Melanie,
Lieber Michael,
Lieber Merlin,

Ihr seid als Fußgänger unterwegs – gut so. Aber auch da gelten Verkehrsregeln, die Ihr vermutlich nicht einmal kennt, geschweigedenn beachtet und dafür letztlich Toleranz von den anderen Verkehrsteilnehmern erwartet.

Betrachten wir also zunächst einmal die entsprechenden Verkehrsregeln. Insbesondere gilt für Fußgänger § 25 StVO.

Zu den „Feldwegen“ die ihr benutzt habe ich mal folgende Vermutung (die ich aus den mir bekannten Feldwegen ableite): Es sind öffentliche Straßen, mit einem Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art und einer Reihe von Ausnahmen – mindestens Land- und Forstwirtschaftlicher Verkehr frei, vermutlich auch Radfahrer frei, Mofas frei, Anlieger frei und ähnliches. Sollte die Ausnahme für Radfahrer nicht angeschlagen sein, so ergibt diese sich in der Regel durch Landesgesezte (z. B. Feld- und Forstgesetz oder ähnliches), die in der normalerweise die Benutzung solcher Wege zu Erholungszwecken auch Radfahrern, Reitern etc. erlaubt. Mithin handelt es sich bei Eurem Spazierweg um eine Straße ohne abgegrenzten Fußweg. Weil diese mutmaßlich außerorts liegt, müsst Ihr – entsprechend § 25 StVO – hier am linken Fahnbahnrand hintereinander laufen – es sei denn, dies wäre unzumutbar (z. B. wegen einer Pfütze o.ä.).

Für den Hund gilt § 28 der StVO. Er hat auf der Straße (also auch auf dem von Euch benutzten Weg) nur dann etwas zu suchen, wenn er von einer Person geführt wird, die „ausreichend auf ihn einwirken“ kann. Wenn Ihr Euch überfordert seht, mit Eurem Hund auf den Radverkehr entsprechend zu reagieren, dann müsst Ihr ihn leider woanders ausführen.

Soviel zur Rechtslage, die sich nur etwas verändert, wenn der Weg, auf dem Ihr Probleme habt, als gemischter Fuß- und Radweg ausgeschildert ist (bei uns sind solche Wege auch teilweise als reine Radwege ausgeschildert, da hättet Ihr zu Fuß gar nichts zu suchen). Auf einem gemischten Fuß- und Radweg dürft Ihr laufen wo ihr wollt und die Radfahrer haben Rücksicht zu nehmen; Euren Hund müsst Ihr trotzdem unter Kontrolle halten.

Wart Ihr Euch dieser Regeln bisher bewusst? – Vermutlich nicht. Vielleicht erkennt Ihr jetzt, dass Euer regelwidriges Verhalten ursächlich für die Probleme mit den Radfahrern ist, dass Ihr schon Rücksichtnahme für Verkehrsverstöße einfordert. Kommt hinzu, dass die Radfahrer auf dem von Euch benutzten Weg auch keine seltene Ausnahmeerscheinung sind, sondern anscheinend gehäuft auftreten. (Sonst würdet Ihr ja nicht verallgemeinern, dass diese Probleme häufig mit Rennradfahrern auftreten und mit den Nutzern anderer per Pedalkraft fortbewegter Zweiräder nicht. Ein Grund mehr den Hund entsprechend an der kurzen Leine zu führen – zumindest ständig unter Kontrolle zu haben.)

Vielleicht wird Euch langsam deutlich, wie rücksichtslos Euer Verhalten auf andere Verkehrsteilnehmer – auf Radfahrer wirkt. Wenn Ihr Euch auf einer vielbefahrenen Bundesstraße bewegen würdet, würdet Ihr auch nicht erwarten, dass die Autofahrer auf Schrittgeschwindigkeit runterbremsen, damit sie auf den vors Auto hüpfenden Hund reagieren können. Von Radfahrer schon?

Dass das von Euch geschilderte Verhalten der Radfahrer trotzdem nicht schön ist, brauchen wir nicht weiter zu diskutieren. Es liegt aber in meinen Augen vor allem daran, dass viele Fußgänger und Hundebesitzer meinen, sie könnten machen, was sie wollen und alle müssten auf sie Rücksicht nehmen, zumindest wenn sie sich auf Wegen bewegen, auf denen der reguläre Autoverkehr „ausgesperrt“ ist. Es gibt Fußgänger und Hundebesitzer, die sich deshalb die Radfahrer schon zum echten Feindbild aufgebaut haben und dies auch deutlich zu verstehen geben, die Wege gezielt mit Ästen versperrren und Radfahrer dadurch gefährden, die ihre Hunde hinter Radfahrern herhetzen … (alles schon erlebt). Umgekehrt nehmen wohl auch viele Radfahrer nicht unbedingt viel Rücksicht auf Fußgänger und Hunde – das schließe ich aus den meist überraschten Reaktionen, wenn ich deretwegen auf annähernd Schrittgeschwindigkeit herunterbremse, mit einem freundlichen „Achtung bitte“ auf mich aufmerksam mache und dann vorbeifahre und beschleunige.

Hier ist in der Tat gegenseitige Toleranz gefragt – denn dass Ihr die geschilderte Rechtslage (insbesondere das hintereinander links laufen) ernsthaft beachtet, wird auch kein Radfahrer von Euch erwarten. Dass Ihr aber darüber hinaus (z. B. durch einen unkontrollierten Hund) keine Gefahr darstellt, erwarten wir schon.

Insofern kann ich an Euch nur appellieren, vor allem Euren Hund unter Kontrolle zu halten und Euch vor allem dessen bewusst zu sein, dass Ihr schon Toleranz von den übrigen Verkehrsteilnehmern einfordert, wenn Ihr nicht am (linken) Fahrbahnrand hintereinander geht. Meine Sportkameraden möchte ich auch um entsprechende Rücksichtnahme bitten, denn keinem ist geholfen, wenn wir uns im Verkehr gegenseitig anfeinden. Keinem schadet es wirklich, wenn er für einen Hund oder für Fußgänger etwas abbremst – oder seid Ihr beim Training nur auf den Schnitt fixiert???




PS: Im übrigen: Die Klingel ist in meinen Augen großer Unfug und sorgt nur dafür, dass die Radfahrer sich den Weg freiklingeln, um mit (unangepasst?) hoher Geschwindigkeit an Fußgängern vorbeizupreschen (auf der Autobahn wird statt der Klingel die Lichthupe eingesetzt und rechtlich ist das dann meist Nötigung) und die Fußgänger werden dadurch nur erschreckt und zu unvorhersehbaren Reaktionen verleitet (die rennen dann kreuz und quer über die Wege).
 
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:lol: Die Köter ins Tierheim und keiner hat Probleme...:lol: :lol: :lol:

Sehr kontruktive Lösung :rolleyes:

Fußgänger: Hund anleinen und immer damit rechnen, dass Straßenverkehr sich rückseitig nähert - das schärft auch die Sinne!

Radsportler: beim Nähern abbremsen., rechtzeitig "Vorsicht bitte!" rufen (nicht brüllen!) und nicht vergessen sich zu bedanken, wenn Platz gemacht wurde.
 
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@ taunuskriecher

Respekt, deinen Ausführungen schließe ich mich uneingeschränkt an, super Antwort
 
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tut mir leid aber ich habe mit einer klingel (am Rad oder in der Trikottasche) immer gute Erfahrungen gemacht!

98% der Leute stellen sich dann an den Rand (und rufen ihren Hund) wenn man rechtzeitig klingelt (so 50+x m Entfernung)! Die die nicht reagieren träumen wohl grad ein bisschen vor sich hin und dann muss man wohl nochmal klingeln und sich langsam vorbei schleichen.

Und wir Rennradfahrer meckern wenn wir auf der Straße eng überholt werden aber manche fahren eng auf dem rr an Passanten vorbei?!!

Achja und das benutzen der Lichthupe oder des Blinkers ist auf der Autobahn erlaubt.. nur das drängeln nicht ;)
Straßenverkehrsordnung
§ 5 Überholen

(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.

mfg
 
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...dafür darfst du nicht in 2er reihen fahren, musst radwege benutzen und und und, achja denk noch an das licht das du immer mitführen musst. :rolleyes:

Du hast recht - den Teil habe ich nicht ausreichend deutlich gemacht:
Wir Radfahrer halten uns auch nicht an alle Regeln - wissen aber im Unterschied zu den meisten Fußgängern darum. Ich denke auch, dass die meisten von uns zur Toleranz bereit sind - oder will jemand ernsthaft fordern, dass Fußgänger auf Feldwegen zu zweit hintereinander am linken Fahrbahnrand laufen, ... die Fußgänger ernsthaft anpflaumen, wenn sie das nicht tun?

Wichtig war mir, deutlich zu machen, das gegenseitige Toleranz nötig ist und den Fußgängern zu verdeutlichen, dass auch sie sich nicht an die geltenden Regeln halten, was ggf. ursächlich für das kritisierte Verhalten der Radfahrer sein kann, ohne letzteres entschuldigen zu wollen.
 
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Wisst ihr, zwischen Seglern und Surfern gibts ähnliche Probs.
Die Surfer sind zwar nicht mit Hunden auf dem Wasser, denken aber sie hätten uneingeschränktes Wegerecht.
Deren Irrtum, auf dem Wasser gibts die KVO, wie an Land die STVO und der haben sich auch Fußgänger zu unterwerfen.
Surfer werden im Allgemeinen von Seglern auch als Fußgänger bezeichnet!
 
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Als Jogger und Fußgänger habe ich all die Hundebesitzer mit ihrem "Dertutnix" gehasst.
Als Radfahrer stört mich immer die lange Leine quer über den Weg und an jedem Ende ein dummer Hund.
Als Hundebesitzer hasse ich die radfahrenden Deppen, die glauben das ihnen der Weg gehört.
Als Radfahrer auf der Straße verabscheue ich die Autofahrer mit derselben Einstellung.
Ich glaube nicht, das es da eine Lösung gibt. Mehr denn je ist der Mensch des Menschen Wolf.
Als Autofahrer nerven mich die Radfahrer, wenn sie nebeneinander her fahren oder bei Rot über die Ampel rauschen.
 
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wie oben schon beschrieben ist die klingel erfahrungsgemäss wirkungsfrei oder erziehlt eine andere, als die gewünschte wirkung. kannste echt glauben.

Die Erfahrung habe ich auch gemacht. Auch bei Hundebesitzern. LEider. Einer meinte mal, zu mir sagen zu müssen, dass ich bestimmt auch kleine Kinder anfahren würde, wenn ich Probleme mit freilaufenden Hunden habe. :rolleyes:

Jetzt nochmal was: Ich dachte immer, dass Menschen über XX Jahre (ich glaube so zehn bis zwölf) den Gehweg überhaupt nicht mit einem Rad befahren dürfen und die Strasse benutzen MÜSSEN!!??

Wenn ein RAdweg da ist, dürfen wir leider eigentlich gar nicht..

Ausnahme: Gehwege, welche für Radfahrer freigegeben sind aber dann gilt doch glaube ich auch Schrittgeschwindigkeit!!??
....

Dein Trugschluß ist - ein Feldweg ist kein Gehweg, sondern ein Weg mit eingeschränktem Verkehr (s. Ausführungen oben)

Rennradfahrer gehören weder auf einen Feldweg noch auf einen Radweg.
Ihr habt es damit leider mit einer Verfehlung unserer Spezies zu tun, oder verkleideten Mountainbikern.
Manchmal bin ich auch Mountainbikerin, generell nutze ich aber die wenigen gut ausgebauten Feldwege bei uns auch sehr gern (oft prima Verbindungswege, ohne Verkehrsstreß von Ort A nach B zu kommen.
Achja - mit dem MTB auf dem asphaltierten Feldweg ist langweilig, mache ich nicht :)


...
auf besagten feldweg ist die situation natürlich eine andere, wenn ich dort nicht meinen hund frei laufen lassen kann, wo dann? in dem sinne habt ihr es einfach mit A....chern zu tun.
...

Nein. Zum einen gibt es Gegenden, in denen auch auf Feldern durchaus Leinenzwang herrscht. Zum anderen wird von vielen Hundehaltern auch mißachtet, dass auf besagten Feldern NAhrungsmittel angebaut werden und Hunde dementsprechend dort nicht frei herumlaufen und sch...en sollten. Bei uns gibt es sogar entsprechende Hinweisschilder mit der Bitte darum, Hunde an der Leine zu führen, die aber generell ignoriert wird.

Es ist, wie Coffee schon schrieb, 50/50. Man kann nicht pauschal sagen, dass eine Gruppe sich schlechter benimmt als die andere.
 
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Wisst ihr, zwischen Seglern und Surfern gibts ähnliche Probs.
Die Surfer sind zwar nicht mit Hunden auf dem Wasser, denken aber sie hätten uneingeschränktes Wegerecht.
Deren Irrtum, auf dem Wasser gibts die KVO, wie an Land die STVO und der haben sich auch Fußgänger zu unterwerfen.
Surfer werden im Allgemeinen von Seglern auch als Fußgänger bezeichnet!

Lee vor Luv und Steuerbordbug vor Backbordbug.

Rechtlich besteht zwischen Steh- und Sitzseglern aber kein Unterschied.
Radfahrer sind allerdings Fahrzeugführer, wobei die Grenze zwischen Spiel- und Fahrzeug fliessend ist.
Für die meisten hier ist das Fahrzeug Fahrrad vor allem ein Spielzeug.:aetsch:

Wobei, dann müssten wir alle auf den Gehweg :eek:

Spaß beiseite, Taunus' Beitrag triffts auf die Nase.
 
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Ach ja, Benutzungsrecht und Pflicht:

Die Zeichen bedeuten:

-Radfahrer, Reiter und Fußgänger müssen die für sie bestimmten Sonderwege benutzen. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen sie nicht benutzen;
-wer ein Mofa durch Treten fortbewegt, muß den Radweg benutzen;
-auf einem gemeinsamen Rad- und Gehweg haben Radfahrer und die Führer von motorisierten Zweiradfahrzeugen auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen;
-wird bei Zeichen 239 (Fußweg) durch Zusatzschild Fahrzeugverkehr zugelassen, so darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden;

Die angesprochenen Zeichen sind die blauen "Lollies" mit entsprechenden Symbolen drauf. Wen's interessiert:
STVO

Wobei das mit dem müssen ...
Es gibt die VwV zur StVO, Urteile usw ..., kurz und gut, die meisten Radwege sind eh rechtswiedrig. Aber darum gehts hier ja nicht.

Und Kinder bis 8 Jahre müssen auf dem Gehweg fahren, bis 10 dürfen Sie.
 
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@ taunuskriecher

Respekt, deinen Ausführungen schließe ich mich uneingeschränkt an, super Antwort
Hast Du die Ironie nicht bemerkt? Die bricht glatt das Eis.

Fehlt gerade noch die Behauptung, dass Fußgänger vor Schreck umfallen, wenn man klingelt. Seltsam, dass Leute, die keine Klingel am Rad haben, so genau wissen, wie andere auf Klingeln reagieren - vor allem, wenn man rechtzeitig, nämlich schon aus etwa 80 m, klingelt. Aber wenn man eine Ideologie vertritt, dann stört die Realität nur.
 
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