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Neue StVO ab 1.4.2013 (Kein Aprilscherz).

wieder die übliche Schönfärberei.

einfacher wird da eigentlich nichts, reine Fahhradstraßen kann man an einem Finger abzählen. eine Herausstellung, dass "stärkere" Verkehrsteilnehmer auf "schächere" Rücksicht zu nehmen haben, findet sich nur explizit für Radfahrende auf kombinierten Rad-Gehwegen (Zeichen 240) wieder. da dürfte bei einem Unfall der Radfahrende zukünftig pauschal die A-Karte haben.

ganz zu schweigen davon, dass nach wie vor keinerlei griffige Kriterien für den Radwegebau oder deren Rückbau außerhalb Tempo 30 Zonen existieren.

allein der Satz ist ne Frechheit:
Beispiele unzulänglich ausgestatteter Radwege oder Radwegeführungen im Kreuzungsbereich mahnen, die erfor-derlichen Veränderungen und Verbesserungen vorzunehmen, sind aber nicht geeignet, die Radwegebenutzungs-pflicht an Straßen mit hoher Verkehrsbelastung oder -bedeutung in Frage zu stellen.
 
allein der Satz ist ne Frechheit:
Beispiele unzulänglich ausgestatteter Radwege oder Radwegeführungen im Kreuzungsbereich mahnen, die erfor-derlichen Veränderungen und Verbesserungen vorzunehmen, sind aber nicht geeignet, die Radwegebenutzungs-pflicht an Straßen mit hoher Verkehrsbelastung oder -bedeutung in Frage zu stellen.

Stimmt. Ich bin gespannt auf die Enwendung dieses Satzes in der täglichen Rechtssprechung, und ob er so überhaupt Bestand behalten kann.
 
das Urteil gibt's schon längst aus München. Da hat einer gegen die Benutzungspflicht des nur 75cm breiten Radweges geklagt.....und verloren. Die mangelhafte Ausführung des Radweges entbindet nicht von der Benutzungspflicht sagt das Gericht.
 
das Urteil gibt's schon längst aus München. Da hat einer gegen die Benutzungspflicht des nur 75cm breiten Radweges geklagt.....und verloren. Die mangelhafte Ausführung des Radweges entbindet nicht von der Benutzungspflicht sagt das Gericht.
Was ja auch innerhalb der StVO logisch ist.

An Stellen wo das Fahren auf der Fahrbahn gefählich ist (und nur da dürfen ja Blauschilder stehen) muss man aufn Radweg. Wenn der mies ist, kann man die Radler natürlich nicht auf die Fahrbahn lassen, weil da ist es ja gefählich. Lieber mies als gefährlich.

Das Problem ist, daß die wenigsten Blauschilder an Stellen stehen die tatsächlich gefährlich sind. Schon gar nicht Ganztags.
 
Heiße Luft und Geltungssuchtgetöse von unserem eitlen Herrn Ramsauer, einer Schießbudenfigur, wie man sie mit Seehofer und Söder in eine Reihe stellen kann. Wie sich das Ganze in der Praxis auswirkt, bleibt abzuwarten. Da braucht man sich bloß mit ein paar Bullen unterhalten, die mit solchen Korinthenkackereien ihren ohnehin restlos ausgefüllten Dienstalltag zusätzlich belasten sollen. Mich hat noch nie ein Officer angehalten, weil ich auf der Straße fuhr. Doch, einmal, "Fahren Sie bitte auf dem Radweg", "Na klar, Herr Wachtmeister" (bis der Toni um die nächste Ecke biegt)
 
... ich habs gerade in der aktuellen Stunde (WDR III) mitbekommen! Das wird hart:
z.B. rote Ampel € 100 plus 1 Punkt in Flensburg
 
Wo sollen denn die Verbesserungen für Radfahrer sein?:confused: Ganz im Ernst. Ich lese nur "bla bla bla, Radfahrer müssen auf Fußgänger achten bla bla bla". You don't say! Anstatt beide Parteien zu entmischen und Radverkehr auf die Straße und auf Bike lanes zu bringen...:mad:

STVO schrieb:
Mit dem vom ehemaligen Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im April 2002 herausgegebenen Nationalen Radverkehrsplan hat sich die Bundesregierung die Förderung des Radverkehrs als Bestandteil einer nachhaltigen integrierten Verkehrspolitik zum Ziel gesetzt.

Nun, die Bundesregierung hat sich sehr bemüht.:rolleyes:
 
Ist die Regelung mit dem Zeichen 240 neu?
Denn die Logik hinter "gemeinsamer Geh- und Radweg" erschließt sich mir dann nicht mehr. So wie es dort steht, muss ich mit Schrittgeschwindigkeit auf dem 'gemeinsamen Geh- und RADweg' fahren. Ich kann also auf 'gemeinsamen Geh- und Radwegen' in Zukunft das Rad schieben. :)

Jaja, die Rammsau ist eben echt ein toller Bayundesminister für Autoverkehr und Investmentstruktur.
 
Das Problem ist, daß die wenigsten Blauschilder an Stellen stehen die tatsächlich gefährlich sind. Schon gar nicht Ganztags.
Mir fällt sogar häufig auf, dass Radwege dort, wo es dann mal wirklich gefährlich wird, auf einmal aufhören.

Radwege sind nun mal nicht dafür da Radfahrer zu schützen, sondern sollen das Recht auf freie Fahrt für freie Bürger festigen.

Naja, und was die Änderungen betrifft: Ampeln werden schon lange so gehandhabt, weil alles andere Käse ist.
Zwang zum Absteigen beim Abbiegen halte ich für verfassungswidrig. Dass Radwegbreite nicht aufgenommen wurde und die Dynamopflicht scheinbar auch nicht entfernt wurde, spricht auch für sich.

Imo bei dieser Regierung aber auch nicht wirklich neues. Wer schon die nicht mit End-zu-End Verschlüsselung versehende de-Mail mit der normalen Post gleichstellen möchte...Bananenrepublik halt.
 
Wer schon die nicht mit End-zu-End Verschlüsselung versehende de-Mail mit der normalen Post gleichstellen möchte...Bananenrepublik halt.

Natürlich nicht. Man stelle sich mal vor, die ständigen Forderungen der Vorratsdatenspeicherung würden dann auf die analoge Post übertragen werden. Dann würde die Generation, die das Internet für grundsätzlich böse hält ja plötzlich gleichwertige Bespitzelung befürchten müssen. Nee das geht nicht, da die Deppen die alle 4 Jahre immer ihr Kreuz bei der C[D/S]U machen ohne nach zu denken ja schon von alleine aussterben, kann man es sich nicht leisten davon welche aus dem Tiefschlaf beim Wahlgang zu reißen. Nicht das da noch jemand anfängt selber zu denken und aufhört nur den Brei der "unabhängigen Medien" zu glauben, die gerade zum Jahreswechsel gestärkt wurden uns allen 18 Euro im Monat zu stehlen.
 
Die schönste Reglung hat hier noch keiner angesprochen, wann welche Ampel gilt. Immerhin ist in der neuen Version keine "verstecke" Übergangsreglung, sondern diesmal alles in einem Punkt zusammen gefasst.

Das eigentliche Problem dass man sich die Kreuzung erst einmal in Ruhe ansehen muss um raus zu finden welche Ampel nun für einen gilt bleibt aber. Besonders schwachsinnig ist es, dass durch die ungünstige Gestaltung der Übergangsreglung die Fußgängerampel gelten kann, auch wenn man mit dem Rad auf der Fahrbahn fährt. Da Fußgängerampeln meistens früher auf rot umschalten kann es dadurch passieren, dass man bei grüner Fahrbahnampel auf der Fahrbahn anhalten muss. Das weiß doch fast kein PKW Fahrer, also kann man wählen ob man sich überfahren lässt oder einen Rotlichtverstoß begeht.

Das Fahrräder Fahrzeuge sind und einen Bremsweg haben ist auch nicht berücksichtigt worden, Ampeln die für Radfahrer gelten dürfen weiterhin nur Rot/Grün haben, ohne Gelb. Trotzdem gibt es eine Strafe für Rotlichtverstöße unter einer Sekunde.
 
Hmm... kümmert mich nicht. Fahrbahnampel und gut ist. So wie vorher auch schon.

Fahre ich kurzzeitig auf dem Gehweg, dann eben die Fussgängerampel.

Das ist sowas wie Papierwartung. Hauptsache der Haken ist gesetzt. In dem Fall war es nötig, dass es mal niedergeschrieben wurde. Umsetzen oder sich gar daran halten, tut sowieso niemand. Und kontrolliert wird es auch nicht. Also wayne? :D
 
Zwang zum Absteigen beim Abbiegen halte ich für verfassungswidrig.

Du spielst vermutlich auf das Linksabbiegen vom rechten Fahrbahnrand an?!
"Dabei müssen sie absteigen, wenn es die Verkehrslage erfordert." steht in der alten Version, in der neuen heißt es: "Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten.", was man ja eigentlich schon aus dem Wunsch zu überleben intuitiv macht.

Gleich der nächste neue Satz macht die Angelegenheit schwammig: "Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen."
Biege ich also beim Linksabbiegen vom rechten Fahrbahnrand automatisch über die im Kreuzungsbereich aufgemalte Radverkehrsführung ab und muß dieser auf jeden Fall folgen, inklusive aller bis Ende 2016 merkwürdigen Regelungen falls keine besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr vorhanden sind? Zum Teil werden die Linksabbieger ja schon nach rechts geführt um beim folgenden Schwenk nach links durch eine extra auf der Ecke aufgestellte Fahrradampel gestoppt zu werden.
Oder kann ich neben der (nicht benutzungspflichtigen) Radverkehrsführung im Kreuzungsbereich her fahren, kann alle eventuell dazu gehörenden Ampeln (auch die für mich sichtbare Fußgängerampel) legal ignorieren und darf dann nach Beachtung des Fahrzeugverkehrs aus beiden Richtungen direkt nach links abbiegen?
Oder nehme ich besser gleich, wie üblich, den Weg über die normale Linksabbiegerspur auf der linken Seite und schüttle dabei den Kopf über die Leute, die sich rechtsseitige Linksabbiegerspuren für Radfahrer haben einfallen lassen?

Alles wird besser aber nichts wird gut!
 
Oder nehme ich besser gleich, wie üblich, den Weg über die normale Linksabbiegerspur auf der linken Seite und schüttle dabei den Kopf über die Leute, die sich rechtsseitige Linksabbiegerspuren für Radfahrer haben einfallen lassen?
RIchtig. Das sinnvollste ist, so zu fahren, wie es am besten funktioniert.
Aber wie gesagt, der Punkt dürfte in zwei oder drei Jahren eh wieder wegfallen, weil verfassungswidrig. Gleichstellung der Verkehrsteilnehmer sehe ich jedenfalls nicht.
Das Fahrräder Fahrzeuge sind und einen Bremsweg haben ist auch nicht berücksichtigt worden, Ampeln die für Radfahrer gelten dürfen weiterhin nur Rot/Grün haben, ohne Gelb. Trotzdem gibt es eine Strafe für Rotlichtverstöße unter einer Sekunde.
Schneller als Schrittgeschwindigkeit bewegen sich Radfahrer doch sowieso nicht, da braucht man sowas nicht.
 
Hui! :)
Hier werden sogar rhetorische Fragen beantwortet! :D
Aber wie gesagt, der Punkt dürfte in zwei oder drei Jahren eh wieder wegfallen, weil verfassungswidrig.
Da fällt nix weg, da ist schon weggefallen! In der ALTEN Version steht was vom Absteigen!
Außerdem ist das gesunder Menschenverstand den Verkehr aus beiden Richtungen durch zu lassen wenn man erst geradeaus fährt um dann vom rechten Fahrbahnrand links abzubiegen. Alles andere tut furchtbar weh! ;)
Und man muß ja nicht mal erst geradeaus fahren, man KANN!
 
Hmm... kümmert mich nicht. Fahrbahnampel und gut ist. So wie vorher auch schon.

Fahre ich kurzzeitig auf dem Gehweg, dann eben die Fussgängerampel.

............ :D
Nur falls du es nicht weist, beide von dir aufgeführten Varianten können teuer werden. Ist die Fahrradampel rot und du fährst bei grüner Autoampel ist das ein Rotlichtverstoss.
Fahren auf dem Gehweg kostet zwar nicht so viel, aber wenn die Rennleitung, weil noch Fussgänger unterwegs waren, das als Gefährdung ansieht zahlst du gleich das Doppelte.

Im übrigen finde ich es richtig, dass Rotlichtsünder zahlen!
 
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