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Neue StVO ab 1.4.2013 (Kein Aprilscherz).

Henrygun
Dessen bin ich mir sehr wohl bewusst. Aber mit verlaub: Ich glaube kaum, dass es irgendeinen Polizisten interessiert. Im Gegenteil: Die wissen es wahrscheinlich selbst nicht so genau ;)

Und ja: Rotlichtsünder gehören bestraft. Und ich werde garantiert nicht auf der Straße an einer grünen Fahrbahnampel anhalten, nur weil die Fußgängerampel/Fahrradampel (oder was da jetzt auch gelten mag) auf rot steht.

Edit: Nur um es nochmal klarzustellen. Mein Post oben sollte nicht bedeuten, dass man nun bei rot fahren darf und sich mit der neuen STVO rausredet. Das geht dann schief und tut u.U. weh.
Ich bin nur der Meinung, dass es keinen interessiert und daher vernachlässigt werden kann. Also alles wie vorher - aber eben erst bei grün fahren ;)
 
das Urteil gibt's schon längst aus München. Da hat einer gegen die Benutzungspflicht des nur 75cm breiten Radweges geklagt.....und verloren. Die mangelhafte Ausführung des Radweges entbindet nicht von der Benutzungspflicht sagt das Gericht.
Er hätte ja auch den unzureichenden Radweg wegklagen müssen. Einen nicht mehr vorhandenen Radweg muss er dann auch nicht mehr benutzen. Gegen das Benutzungsgebot als Einzelperson vor Gericht vorzugehen ist sowas von Zeitverschwendung.
 
Ist die Regelung mit dem Zeichen 240 neu?
Denn die Logik hinter "gemeinsamer Geh- und Radweg" erschließt sich mir dann nicht mehr. So wie es dort steht, muss ich mit Schrittgeschwindigkeit auf dem 'gemeinsamen Geh- und RADweg' fahren. Ich kann also auf 'gemeinsamen Geh- und Radwegen' in Zukunft das Rad schieben. :)

Jaja, die Rammsau ist eben echt ein toller Bayundesminister für Autoverkehr und Investmentstruktur.
Immer dann wenn du mit dem Fahrrad einen Fußgänger überholst der sich auf einer gemeinsamen Fahrbahn/Fußweg mit dir befindet mußt du so handeln. Wenn etwas passiert bist du vor Gericht sonst dran. Das gilt auch für Wege mit Zeichen 241. Selbst für Wege mit 237 die trotzdem von Fußgängern genutzt werden. Bei einem Fahrradweg ohne Mofa frei Zeichen geht der Gesetzgeber scheinbar davon aus, dass der Weg für Geschwindigkeiten von 25km/h baulich nicht mehr geeignet ist.

Ein schnelleres Passieren ist lediglich bei einer baulichen Trennung zwischen dir und dem Fußgänger zulässig (richtiger Bordstein, Grünstreifen etc., keine bauliche Trennung bei Farbwechsel des Pflasters, aufgepinselte Linie etc).

Und dies bedeutet du musst entweder deine Geschwindigkeit entsprechend anpassen oder du riskierst erhebliche Strafen/Teilschuld im Unfallfall. Ob du dies tust, oder wenn nicht, lieber dieses Risiko mit dem Risiko bei der Nutzung der Strasse abwägst ist dann persönliche Entscheidungsfreiheit.

Gearscht bist du als schneller Radfahrer in jedem Fall.
 
Was hat denn die neue StVO mit Rotlichtverstößen zu tun? Die wurden vorher schon mit 1 Punkt sanktioniert und ob nun 60,-, 80,- oder 100,-€. Ich bin der klassische Rotlichtsünder und ja, natürlich gehören solche Verstöße geahndet. Sonst würde ja jeder machen, was er will. Wenn ich erwischt werde, Pech gehabt. Wichtiger für mich ist, dass ich mich nicht und vor Allem Andere nicht gefährde. Die Frage ist doch eher, ob Ramsauers Platschquatsch auch durchgesetzt wird. Es werden sich jetzt bestimmt nicht alle Bullen in die Schule setzen um die neue StVO auswendig zu pauken. Die sorgen dafür, dass Verkehr möglichst reibungslos abläuft und sortieren besonders rüpelhafte Rowdys aus, ob Radler, PKWler oder Fußgänger. Bei vernachlässigbaren Verstößen werden sie je nach gute Laune weiterhin ein Auge zudrücken, wenn nichts passiert und niemand gefährdet, genötigt etc. wird.
 
Henrygun
.......... Und ich werde garantiert nicht auf der Straße an einer grünen Fahrbahnampel anhalten, nur weil die Fußgängerampel/Fahrradampel (oder was da jetzt auch gelten mag) auf rot steht...........
Und genau das ist ein Rotlichtverstoss der dir ein Loch in der Haushaltskasse und Punkte beschert, aber nicht bei Paypal.
 
Kommt auf den Standpunkt an. Aus SIcht des Inkassobeamten ist es lediglich für die Höhe der Strafe relevant, ob du jemand gefährdest/behindert hast oder nicht.
Ach mir geht's vorrangig um mein eigenes Moralempfinden. Das halte ich mittlerweile für gefestigt. Mich haben hier schon Bullen nach 'ner Rotfahrt angehalten und gefragt, warum ich denn nicht wenigstens gucke, ob gerade irgendwo Bullen rumstehen. Blieb auch dabei und bei 'nem freundlichen "Gute Weiterfahrt"
 
Ich wünsche mir, dass das Radfahren bei Dunkelheit ohne Beleuchtung mit Punkten und saftigen Bußgeldern geahndet wird.
Solche Ar........r kommen mir mehrmals in der Woche in die Quere.
Alternativ eine attraktive Prämie für Autofahrer, die solche Kamikazeflieger plattmachen.
 
Was hat das mit den Änderungen der STVO zu tun?

Mach einfach die Klüsen auf!! ( SOrry, aber ich rege mich schon lange nicht mehr darüber auf. Und mir entgeht auch kein "Dunkelfahrer....... bin auch nicht nachtblind und damit fahruntüchtig...)

Und der letzte Satz gehört doch mehr in ein eintsprechend piefiges Autofahrerforum, oder??????
 
Ich wünsche mir, dass das Radfahren bei Dunkelheit ohne Beleuchtung mit Punkten und saftigen Bußgeldern geahndet wird.
Solche Ar........r kommen mir mehrmals in der Woche in die Quere.
Alternativ eine attraktive Prämie für Autofahrer, die solche Kamikazeflieger plattmachen.
Ist ja 'ne tolle Einstellung. Ich bin sogar dafür, dass man Leute erschießt, die keine polierten Schutzbleche haben. Guck mal lieber nach, ob der Verbandskasten in Deinem Kofferraum nicht schon abgelaufen ist, auch dafür Todesstrafe. Die NPD hat übrigens tolle Autoaufkleber zum Thema Kinderschänder. Könnte Dich interessieren.
 
Kann doch jeder für sich selbst entscheiden. Ist es nicht wichtiger, Andere nicht zu gefährden oder den Verkehr zu behindern?

Willst du dazu ernsthaft meine Meinung hören?
Dieses Verhalten ist absolut asi! Was meinst du wie sich der Autofahrer fühlt, der dich beim Rotverstoss mal eben übermangelt? Schei... egal, ich weiss, es geht ja hier nur um DICH, frei nach der Devise: Nur Egoisten hier, keiner denkt an mich!
 
Willst du dazu ernsthaft meine Meinung hören?
Dieses Verhalten ist absolut asi! Was meinst du wie sich der Autofahrer fühlt, der dich beim Rotverstoss mal eben übermangelt? Schei... egal, ich weiss, es geht ja hier nur um DICH, frei nach der Devise: Nur Egoisten hier, keiner denkt an mich!

Sag mal, ich hab doch in zitiertem Beitrag geschrieben "... Andere nicht zu gefährden oder den Verkehr zu behindern?" Glaubst Du, ich fahre mit Absicht über eine rote Ampel um mich dann umnieten zu lassen? Ok, wenn ich Hancock wäre, aber da bleibt ja immer noch die Gefährdung Anderer und der behinderte Verkehr.
 
Na Na, immer langsam: Ich bin, seit ich vor Jahren meine Kinder im Hänger hinter mir her gezogen habe, noch mehr als vorher auf Beachtung der Verkehrslichtanlagen "konditioniert".

Aber bitte: Auf menschenleeren ( damit sind solche in Blechkisten eingeschlossen) Straßen, warte ich auch nicht auf den Verkehr, der nicht stattfindet. Und an meiner "Hassampel" mit ewigen Wartezeiten für Fußgänger latsche ich auch rüber, wenn es passt.

Und ich denke so war es auch gemeint.......................
 
Sehr lustig dazu: vor ein paar Tagen erst an einer Ampel, die Verkehr regelt, welcher auf Grund einer Baustelle garnicht existiert, standen ca. 5 Personen, Ampel rot, und bis sie grün wurde, kamen noch zwei dazu. Allen juckte es in den Beinen, man sah förmlich das Zucken. Da standen aber noch zwei kleine Buben und keiner wollte denen etwas Falsches zeigen. Ein Rockerschlägertyp (optisch zumindest) schwang schon das eine Bein auf die Straße und federte dann wieder zurück. Man sah auch Allen an, wie stolz sie waren, den kleinen Buben ein gutes Vorbild zu sein :D
 
Du spielst vermutlich auf das Linksabbiegen vom rechten Fahrbahnrand an?!
... "Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten.", was man ja eigentlich schon aus dem Wunsch zu überleben intuitiv macht.

Gut, dass das so explizit gesagt wird. Hätte ich mich doch sonst einfach in den Querverkehr geworfen.

Gleich der nächste neue Satz macht die Angelegenheit schwammig: "Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen."
Oder nehme ich besser gleich, wie üblich, den Weg über die normale Linksabbiegerspur auf der linken Seite und schüttle dabei den Kopf über die Leute, die sich rechtsseitige Linksabbiegerspuren für Radfahrer haben einfallen lassen?

Ich würde das so interpretieren: Wer denn unbedingt über die Radverkehrsführung abbiegen will, der muss dieser folgen. Wer der Radverkehrsführung beim Abbiegen nicht folgt/folgen will schüttelt weiterhin den Kopf.

Das alles wird sicherlich noch die Gerichte beschäftigen...

Nanoq
 
Heiße Luft und Geltungssuchtgetöse von unserem eitlen Herrn Ramsauer, einer Schießbudenfigur, wie man sie mit Seehofer und Söder in eine Reihe stellen kann.

Sei doch froh in einem Land zu leben, wo man öffentlich so respektlos mit Politiker umgehen kann/darf!
 
Mit welcher Begründung sollte man vor Herrn Ramsauer auch Respekt haben.
 
Weil er davon abgesehen hat, den Begriff Radfahrer in der STVO durch Kampframboradsaumörder_innen zu ersetzen, die sich grundsätzlich nur noch kriechend fort bewegen dürfen. Und, weil er den Hass einer größeren Wahlzielgruppe nicht für die eigene Profilierung nutzte. Achtet und schätzt ihn! ;):D
 
Sei doch froh in einem Land zu leben, wo man öffentlich so respektlos mit Politiker umgehen kann/darf!
Na und wie ich das bin. Und das auch nur weil die Exekutive in Form unserer Freund und Helfer etwas lockerer als der StVO-Freischütz agiert und Praxis vor Theorie setzt. Ein dreifaches Hoch auf den Streetlevel-Worker!
 
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