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MdRzA - Mit dem Rad zur Arbeit

Boah, diese Willkür der Staatsmacht: will mich armen nur-bei-grün-über-die-ampel-fahrenden und immer-mit-licht-fahrenden MdRzA Pendler auf der Brücke fertig machen. :eek:
Aber da kenne ich nichts: Da täusche ich links an und fahre rechts vorbei! Danach kannst Du dann sehen wie der rote Punkt meines Rücklichts immer kleiner wird... :D

Bei max. 1,50m Radwegbreite schaffste das nie :p
 
Jetzt habe ich mal eine ernst gemeinte Frage: Wie schnell dürfen die Mofas/Roller auf dem Rad- bzw. Fußgängerweg der Brücke fahren, den sie ja mitbenutzen dürfen?
Zunächst mal §1 StVo, danach die Zulassung des Fahrzeugs - mit dem Fahrrad also beliebig schnell. Ein Moped (kein Mofa) darf da weder auf die Autobahn, noch auf den Fuß/Radweg, sondern muss die Fähre oder die Kennedybrücke nehmen.
 
Der angesagte Regen und die 5 Grad blieben heute morgen aus - dafür hatten wir 1,5 Grad und wieder s..kalten Wind. Die Wetterfrösche wissen einfach nicht, wie man richtiges Wetter macht:D. Heute mittag war es 0,5 Grad wärmer, was wohl daran lag, dass der Wind von hinten kam:D und den Sensor am Tacho nocht gefunden hat:D:D:D:D.

Aber etwas Sonne wäre ganz schön. Seit Tagen nur grau bis dunkelgrau und nachts schwarz. :mad:
So einen Chinaböller hab ich auch. Mache ihn aber nur ans MTB im Winter, wenn ich zur Arbeit fahre. Hält bei voller Stärke ca 4,5 Stunden. Muss aber dazu sagen, dass ich mir einen neuen Akku haben machen lassen, weil das Kabel am Original mir zu kurz war. Nun kann ich den Akku in die Satteltasche stecken und habe ihn nicht am Oberrohr hängen.
 
Jetzt habe ich mal eine ernst gemeinte Frage: Wie schnell dürfen die Mofas/Roller auf dem Rad- bzw. Fußgängerweg der Brücke fahren, den sie ja mitbenutzen dürfen?

Ausserhalb geschlossener Ortschaften darf man mit einem Mofa bzw. einem Roller ( bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 25 km/h ) den Radweg benutzen.

Steht im §2 Abs. 4 StVO

Zur Geschwindigkeit spricht der Gesetzgeber immer von "Schritt- bzw. mäßiger Geschwindigkeit", was auch immer das ist.

Steht im § 41 Abs. 2 Nr. 5 StVO

Schluß jetzt mit Fragen zur StVO....:D
 
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Zunächst mal §1 StVo, danach die Zulassung des Fahrzeugs - mit dem Fahrrad also beliebig schnell. Ein Moped (kein Mofa) darf da weder auf die Autobahn, noch auf den Fuß/Radweg, sondern muss die Fähre oder die Kennedybrücke nehmen.
Ahh, ok. Mofa ungleich Roller. Habe ich mir noch nie Gedanken drüber gemacht, da ich die Leistung beim 2-Rad gerne selber bereitstelle und bisher keinen Hilfsmotor benötige.
So @vanillefresser , Du bist zuständig. Hast Du selbst gesagt. Anstatt mir auf der Brücke aufzulauern, kannst Du mal die 50er Roller über das Brückengeländer schubsen, die da mit was weiß ich (mit 25km/h kann man mich da zumindest nicht überholen) an mir vorbei ballern. :D
 
Bombendrohung in Kölle! Hier geht es nur noch Tatütata

Hoffentlich kommt @tobiex68 gut nach Hause :o

Hört auf mit Döner...will jetzt auch einen. Geht aber nur ohne Brot :(
Und auch nur wenn das Gewürz und Fleisch ohne Teufelszeug ist...kann das mal jemand rausfinden?! Falls ich in die Gegend komme, dann weiß ich, wo ich Döner essen kann :D
 
Ich wurde heute auf dem Rückweg von einem Ungetüm an Mähdrescher überholt.; ... zum Glück war ich dabei radwegig unterwegs.

War ein imposantes Teil; ... so ein Grünling aus Harsewinkel. Statt Vorderrädern hatte er einen Kettenantrieb, das sieht man bei uns in der Ecke eher selten.

Unbenannt.JPG



Wat bin ich froh das ich mit dem Rad bin!

Warum? Sieht Dein Auto wie eine potentielle Attentäter-Karre aus.
 
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