In der Filiale in Bad-Godesberg war ich schon - ist sehr gut!
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Boah, diese Willkür der Staatsmacht: will mich armen nur-bei-grün-über-die-ampel-fahrenden und immer-mit-licht-fahrenden MdRzA Pendler auf der Brücke fertig machen.
Aber da kenne ich nichts: Da täusche ich links an und fahre rechts vorbei! Danach kannst Du dann sehen wie der rote Punkt meines Rücklichts immer kleiner wird...![]()
Vielleicht hat er ja in den Spiegel geschautNe ne, da wollte jemand im Stau rückwärts fahren .... man sollte die Spiegel benutzen...
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Jetzt habe ich mal eine ernst gemeinte Frage: Wie schnell dürfen die Mofas/Roller auf dem Rad- bzw. Fußgängerweg der Brücke fahren, den sie ja mitbenutzen dürfen?Bei max. 1,50m Radwegbreite schaffste das nie![]()
Zunächst mal §1 StVo, danach die Zulassung des Fahrzeugs - mit dem Fahrrad also beliebig schnell. Ein Moped (kein Mofa) darf da weder auf die Autobahn, noch auf den Fuß/Radweg, sondern muss die Fähre oder die Kennedybrücke nehmen.Jetzt habe ich mal eine ernst gemeinte Frage: Wie schnell dürfen die Mofas/Roller auf dem Rad- bzw. Fußgängerweg der Brücke fahren, den sie ja mitbenutzen dürfen?
Jetzt habe ich mal eine ernst gemeinte Frage: Wie schnell dürfen die Mofas/Roller auf dem Rad- bzw. Fußgängerweg der Brücke fahren, den sie ja mitbenutzen dürfen?
Bombendrohung in Kölle! Hier geht es nur noch Tatütata
Ahh, ok. Mofa ungleich Roller. Habe ich mir noch nie Gedanken drüber gemacht, da ich die Leistung beim 2-Rad gerne selber bereitstelle und bisher keinen Hilfsmotor benötige.Zunächst mal §1 StVo, danach die Zulassung des Fahrzeugs - mit dem Fahrrad also beliebig schnell. Ein Moped (kein Mofa) darf da weder auf die Autobahn, noch auf den Fuß/Radweg, sondern muss die Fähre oder die Kennedybrücke nehmen.
Bombendrohung in Kölle! Hier geht es nur noch Tatütata
bei unseren südlichen Nachbarn heißt das entsprechend: Ein sogenanntes "Geschultes Amtsauge" kann Tempolimitüberschreitungen bis 30 km/h feststellen.Zur Geschwindigkeit spricht der Gesetzgeber immer von "Schritt- bzw. mäßiger Geschwindigkeit", was auch immer das ist.
bei unseren südlichen Nachbarn heißt das entsprechend: Ein sogenanntes "Geschultes Amtsauge" kann Tempolimitüberschreitungen bis 30 km/h feststellen.
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Wat bin ich froh das ich mit dem Rad bin!