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MdRzA - Mit dem Rad zur Arbeit

@JensB bei uns war vom 11.11. mal abgesehen von einigen kleinen Karnevalsvereinen nichts von diesem Trallala zu merken.

Dafür habe ich gestern noch eine schöne Feierabendrunde mit reichlich Wind hingelegt. so ganz nebenbei 2 mal ein Rudel Rehe vom Weg gescheucht. Alle springen zur Seite und eins muß natürlich den Weg :mad:, Vollbremsung.
Ein Stück weiter war man beim Rüben verladen. Dementsprechend war der Weg zugemoddert und mir flog der Dreck um die Ohren.
Egal, hinterher war ich angenehm geschafft :) und für die Klamotten gibt es eine Waschmaschine.

Die Morgentour war wieder mild und ziemlich windig.

Habt einen schönen Tag
 
10°, trocken, alles gut. 6 Punkte erfahren.
Fast noch Roger Rabbit und seine Gattin überfahren (die sind aber auch Lebensmüde die Häschen). Müssen aber Stallhasen auf der Flucht sein. Weisses Fell mit schwarzen Flecken, das ist nicht normal für einen Feldhasen. Zumal die Viecher noch etwas rundlicher waren und dazu noch am Wohngebiet ihr Domizil, bzw. ihren Fluchtweg haben.
Na ja, wenn die Häschen noch langsamer hoppeln, wird das Fell irgendwann 3-farbig. Aber ich gebe mir Mühe die Tiere nicht zu überfahren. Meist schaffe ich es noch zu bremsen und bin eh etwas vorgewarnt ab sofort.
 
Morgen Gemeinde und direkt mal eine (arbeitsrechtliche) Frage:

bin jetzt seit 2003 bei meinem jetzigen Arbeitgeber beschäftigt und nutze seit dem auch ein Jobticket. Vor ein paar Wochen ist der Personalabteilung aufgefallen, dass ich schon seit Beginn für das Jobticket nur den reduzierten Azubibetrag von 25 Euro zahle. Arbeitnehmer zahlen aber ~50 Euro (bei mir dann ab 2005). Wurde dann vor die Wahl gestellt, ab 01.11. den normalen Betrag zu zahlen oder zu kündigen. Habe dann das Ticket gekündigt, weil ich es wg. mdRzA nicht nutzte (dieses Jahr 2 mal).
Am Samstag bekomme ich dann einen Brief von der Perso, in dem ich aufgefordert werde knapp 2K€ zurückzuzahlen. Auf Nachfrage sagte man mir, dass hier weder etwas verjährt sei, noch es die Schuld des Arbeitgebers sei, die falschen Beiträge eingezogen zu haben (Einzugsermächtigung habe ich damals erteilt).
Bin dann mit dem Schreiben zum Betriebsrat mdB sich mal damit auseinanderzusetzen.

Jemand hier in der großen, weiten Ponyhofwelt, der sich mit sowas auskennt? Danke vorab!
 
Moin moin, wollt mich auch mal melden. Hab ja auch die Lazarettbox eingenommen. Mannmann, was hat mich eigentlich gerissen, diesen Weisheitszahn rauspulen zu lassen. Echt keine tolle Sache, zumal ich gestern dann noch ne starke Migräne bekam. Jetzt ist die Backe dick und ich noch vom Doc bis Freitag ruhig gestellt:mad:. Immerhin sind die Kopfschmerzen weg, aber vor Sonntag ist an Radeln nicht zu denken. Hab mir aus Frust gleich mal ne Kombi Pedale/Winterschuh geordert.
Hoffe ich habe Diadora Füße:D:D.
Fahrt ein wenig für mich mit.
 
@kunda1 ... gleiches Problem hatte ich auch.

Wir erhalten bei regelmäßigem Wechseldienst (Früh/Spät/Nacht) eine monatliche Wechselschichtzulage die sich wie folgt staffelt:

30,68 Euro (mindestens 40 Stunden Nachtdienst)
23,01 Euro (mindestens 18 Stunden Nachtdienst)
17,90 Euro (mindestens 13 Stunden Nachtdienst)

Ich kam 30 Jahre auf die volle Stundenzahl und erhielt den Höchstsatz der Wechselschichtzulage. Seit dem 01.11.10 darf ich aus Krankheitsgründen zwischen 23 Uhr und 5 Uhr keinen Schichtdienst mehr leisten (Entscheidung des Polizeiarztes) und habe daher seit
diesem Zeitpunkt nur noch Anspruch auf den Mindestsatz der Wechselschichtzulage.

Da ich damals davon ausgegangen bin, das die Behörde diese Änderung intern sofort umsetzt und die Änderung umgehend an das LBV in Düsseldorf meldet, bin ich aus allen Wolken gefallen als das LBV in Düsseldorf mir Ende 2014 mitteilte, daß ich aufgrund fehlender Voraussetzungen hinsichtlich der monatlich gezahlten Wechselschichtzulage für volle 50 Monate (11/10 - 12/14) einen Betrag von 639.-€ (50 x 12,78€) zurückzahlen darf. Im Schreiben wurde natürlich darauf hingewiesen, daß bei der nächst folgenden Gehaltszahlung der entsprechende Betrag einbehalten wird.

Ich habe daraufhin einen Rechtsbeistand (Spezialist in Beamtenrecht) befragt und prompt die Antwort erhalten, daß jegliche Änderungen hinsichtlich bestehender Ansprüche auf irgendwelche Leistungen eine Meldeplicht des einzelnen Beamten beinhalten. Einem gerichtlichen Streit räumte der Rechtsbeistand keinerlei Chancen ein, da das Versäumnis einer erforderlichen Meldung ausschließlich bei mir lag.

Da ich so schusselig war und nie meine Gehaltsmitteilung hinsichtlich einer erfolgten Änderung der Wechselschicht kontrolliert habe, durfte ich dann zähneknirschend den Bescheid hinnehmen.
 
Ihr werdet es nicht glauben, aber ich habe gerade eine Mail von meinem Winterrad-Rahmen-Lieferanten bekommen - und ratet mal, was da drin stand?

(Kleiner Tip: mein Hals ist wieder ganz normal...)

:)
:idee:

Entschuldigen Sie bitte, Herr @McAlbi. Wir haben Sie verwechselt. Ihr Rahmen steht schon seit sechs Wochen hier bei uns im
Lager.

:confused: :D
 
@greenhornlenker

Gute Besserung!

Meine Weisheitszähne bleiben wo sie sind, so lange sie keine Beschwerden verursachen.....

@kunda1
Ich bin ebenso wie der vanillefresser Staatsdiener und kenne es genauso, dass die Verpflichtung besteht, die erhaltene Gehaltsmitteilung auf Richtigkeit zu prüfen. Eine Überzahlung kann daher immer zurückgefordert werden.
Die Nichtkontrolle der Gehaltsmitteilung bzw. das stillschweigende Hinnehmen der Überzahlung kann disziplinarisch belangt werden und wird es häufig auch.

Bleibt nur die Frage, ob man das so auch auf privatwirtschaftliche Anstellungsverhältnisse übertragen kann....
 
@kunda1 ... gleiches Problem hatte ich auch.

Wir erhalten bei regelmäßigem Wechseldienst (Früh/Spät/Nacht) eine monatliche Wechselschichtzulage die sich wie folgt staffelt:

30,68 Euro (mindestens 40 Stunden Nachtdienst)
23,01 Euro (mindestens 18 Stunden Nachtdienst)
17,90 Euro (mindestens 13 Stunden Nachtdienst)

Ich kam 30 Jahre auf die volle Stundenzahl und erhielt den Höchstsatz der Wechselschichtzulage. Seit dem 01.11.10 darf ich aus Krankheitsgründen zwischen 23 Uhr und 5 Uhr keinen Schichtdienst mehr leisten (Entscheidung des Polizeiarztes) und habe daher seit
diesem Zeitpunkt nur noch Anspruch auf den Mindestsatz der Wechselschichtzulage.

Da ich damals davon ausgegangen bin, das die Behörde diese Änderung intern sofort umsetzt und die Änderung umgehend an das LBV in Düsseldorf meldet, bin ich aus allen Wolken gefallen als das LBV in Düsseldorf mir Ende 2014 mitteilte, daß ich aufgrund fehlender Voraussetzungen hinsichtlich der monatlich gezahlten Wechselschichtzulage für volle 50 Monate (11/10 - 12/14) einen Betrag von 639.-€ (50 x 12,78€) zurückzahlen darf. Im Schreiben wurde natürlich darauf hingewiesen, daß bei der nächst folgenden Gehaltszahlung der entsprechende Betrag einbehalten wird.

Ich habe daraufhin einen Rechtsbeistand (Spezialist in Beamtenrecht) befragt und prompt die Antwort erhalten, daß jegliche Änderungen hinsichtlich bestehender Ansprüche auf irgendwelche Leistungen eine Meldeplicht des einzelnen Beamten beinhalten. Einem gerichtlichen Streit räumte der Rechtsbeistand keinerlei Chancen ein, da das Versäumnis einer erforderlichen Meldung ausschließlich bei mir lag.

Da ich so schusselig war und nie meine Gehaltsmitteilung hinsichtlich einer erfolgten Änderung der Wechselschicht kontrolliert habe, durfte ich dann zähneknirschend den Bescheid hinnehmen.

Danke für die Info. Macht zwar nicht unbedingt Mut, aber ich hoffe jetzt mal auf den BR und seinen Einfluss...
 
guten morgen
nachlesen werde ich nicht:(, wollte mich nur mal wieder melden. mich gibt es noch:D
bin allerdings seit samstag morgen out of order. Verkehrsunfall mit hefiger commotio, diversen Prellungen und zahlreichen Stichen an verschiedenen Wunden. Das schlimmste ist aber das ich einen blackout über ca. 4 stunden habe. kann mich an den unfall nicht erinnern. bin mir aber aufgrund meiner schäden und des schadens am rad sehr sicher, dass mich ein anderes fahrzeug gerammt hat und dann fahrerflucht beging. zum glück hat mich kurz drauf ein passant gefunden und den rettungsdienst verständigt. war dann 2 tage im klinikum. CT des Kopfes war in Ordnung, so dass ich mich mittlerweile zu hause pflegen darf. ist aber alles noch sehr mühsam und im augenblick ist v.a. ruhe angesagt.
das treffen mit der rennleitung war auch nicht meiner gesundung zuträglich. aber es hat alle meine vorurteile über uniformträger mal wieder bestätigt. weitere aussagen hierzu mache ich lieber keine sonst habe ich noch ein verfahren wegen beamtenbeleidigung am hals.
Also nicht wundern wenn ich mich die nächsten 10 tage nicht melde, aber ich muss mich erst erholen.
solange muss halt mein team :)für mich mitsammeln:daumen:.
ich melde mich wieder wenn ich mich zumindest zum lesen/schreiben wieder konzentrieren kann
passt auf euch auf:daumen:
 
Danke für die Info. Macht zwar nicht unbedingt Mut, aber ich hoffe jetzt mal auf den BR und seinen Einfluss...

Es gibt im Arbeitsleben so etwas wie Gewohnheitsrecht, bzw. "betriebliche Übung". Da ist der Betriebsrat aber wirklich der bessere Ansprechpartner.

Solltest Du für den Betrag aufkommen müssen, könntest Du ja darum bitten, dass es in Teilbeträgen auf mehrere Monate von Deinem Salär abgezogen wird.
 
...dass mich ein anderes fahrzeug gerammt hat und dann fahrerflucht beging. zum glück hat mich kurz drauf ein passant gefunden und den rettungsdienst verständigt. ...
Unfassbar! Gibt es das noch???
Auch wenn Du diesmal mit (etwas mehr als) einem blauen Auge davongekommen bist, schnelle Besserung und bleib fern von weiterem Unheil.
Die VIP -Lounge im Lazarett gehört natürlich Dir... ;)
 
Entschuldigen Sie bitte, Herr @McAlbi. Wir haben Sie verwechselt. Ihr Rahmen steht schon seit sechs Wochen hier bei uns im
Lager.
Ja, so in etwa...
Sinngemäß: "Hat sich wohl was überschnitten, Rahmen ist gestern eingetroffen, wird noch heute an Dich verschickt..."

Bin gespannt. o_O
 
mich gibt es noch:D

das gefällt mir
bin allerdings seit samstag morgen out of order. Verkehrsunfall mit hefiger commotio, diversen Prellungen und zahlreichen Stichen an verschiedenen Wunden. Das schlimmste ist aber das ich einen blackout über ca. 4 stunden habe. kann mich an den unfall nicht erinnern. bin mir aber aufgrund meiner schäden und des schadens am rad sehr sicher, dass mich ein anderes fahrzeug gerammt hat und dann fahrerflucht beging.

das Hingegen ganz und gar nicht :eek::eek::eek::eek:
Wünsch Dir auf jeden Fall ganz schnell ganz gute Bessserung und v.a. dass irgend jemand auch einsieht, dass eine Fahrerflucht nicht irgend eine "Bagatelle" darstellt :mad: Mich wundert allerdings schon, dass der Herr Beamte das nicht so gesehen hat; hier in der Schweiz sind die eigentlich echt spitz darauf, solche Fälle aufzuklären.
 
@nachtradler So ein Mist! Gute Besserung!
Vertrauen wir mal darauf, dass derjenige das nicht ungestraft gemacht hat. Wenn die Polizei ihn nicht erwischt, was ja mangels Zeugen ziemlich wahrscheinlich ist, wird ihn der Blitz beim Scheixxen treffen, ein Termitenhaufen sein Haus verputzen oder sowas in der Art.
 
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