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Was man der Fahrerin vorwerfen kann ist nicht, dass sie eine rote Ampel übersehen hat, denn das kann jedem passieren, sondern: sie hätte den Radfahrer sehen müssen und
bremsen müssen, unabhängig davon, wer rot oder wer grün hat.
Es gibt nämlich auch den Fall, dass ein Radfahrer bei Rot über die Ampel fährt. Das ist dann aber kein Freibrief für den Autofahrer, ihn umzunieten. Im Forum "verkehrsportal.de" werden sie dir was anderes erzählen. Dort wird gesagt, dass es nach der StVo erlaubt sei, jemanden zu überfahren, wenn man sich "im Recht" befindet. Was natürlich Blödsinn ist. Die Stvo sieht keine Rechte vor, sondern nur Pflichten.
Z. B. eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h bedeutet nicht, dass es dein Recht ist, 50 km/h zu fahren, sondern sie besagt lediglich, dass es deine Pflicht ist, die Geschwindigkeit nicht zu übertreten.