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Geschwindigkeitskontrolle

Du kannst mit dem Rennrad rum rasen wie und wo du willst, weil dich die Polizei nicht stoppen darf bzw kann.
Will dich ne Streife anhalten geht das nur wenn sie dich zum Sturz bringen würde und dann würden die polizisten sich ja strafbar machen.
Also kannste heizen was das zeug hält:-)
Aber man sollte es nicht drauf anlegen
 
Master2006 schrieb:
Du kannst mit dem Rennrad rum rasen wie und wo du willst, weil dich die Polizei nicht stoppen darf bzw kann.
Will dich ne Streife anhalten geht das nur wenn sie dich zum Sturz bringen würde und dann würden die polizisten sich ja strafbar machen.
Also kannste heizen was das zeug hält:-)
Aber man sollte es nicht drauf anlegen

Das wird ja alles immer fachlicher hier! :(

§ 163b StPO (gilt gem. §§ 46, 53 OwiG auch für Ordnungswidrigkeiten) regelt das Anhalterecht nach einem Verstoß. Die Polizei muss (bei Owis: kann) demnach ALLE der Erforschung dienenden Ermittlungen tätigen. Darin ist auch das Anhalten des zu beanstandenen Fahrzeuges sowie die Erhebung der Personalien nach § 163b StPO beinhaltet. Der Grund der Maßnahme ist gem. § 163a (4) StPO zu nennen (eben z.B. Geschwindigkeitskontrolle).

Klar kannst Du Dich nach einem Husarenritt, den die Polizei nur durch hartes Eingreifen unterbinden konnte, auf die (Un-)Verhältnismäßigkeit der Mittel berufen, aber es wird von der Laune des Richters abhängen, wie weit Du damit kommst... Aber wenigstens hast Du ja noch geschrieben "...man sollte es nicht drauf anlegen.."

Gruß,

Markus
 
Du kannst mit dem Rennrad rum rasen wie und wo du willst, weil dich die Polizei nicht stoppen darf bzw kann.
Will dich ne Streife anhalten geht das nur wenn sie dich zum Sturz bringen würde und dann würden die polizisten sich ja strafbar machen.
Also kannste heizen was das zeug hält:-)
so einen quatsch habe ich noch nie gelesen. was machst du wenn die polizei dich überholt und du bekommst die kelle? klar du fährst weiter den die polizei kann und darf DICH nicht anhalten. Oh man also sollte man als krimineller immer mit den rad flüchten...die polizei darf einen dann ja nicht anhalten;-):dope: :dope: rauch noch einen ;)


Dann kläre bitte Deinen Onkel auf, daß dies nicht für allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkungen gilt, sondern nur für auf Verkehrszeichen ausgewiesene. Sonst handelt er sich mächtig Ärger wegen Verfolgung Unschuldiger ein.
@neonerl: wie jetzt die polizeit darf nur dort die geschwindigkeit kontrollieren wo ein geschwindikeitsschild ist....nicht hinter einen ortsschild? da dieses kein "direktes" geschwindigkeitsschild ist :confused:
oder wie soll ich dich jetzt verstehen? auf was soll ich nun meinen onkel hinweisen:confused:
 
Hundehirn schrieb:
stephy schrieb:
nur am rande!!! die berliner polizei ist auch weiterhin von der försterfraktion und wird es noch ne weile bleiben!!
gruß
stephy der hauptstädter[/QUOTE
nur am Rande ,dit is blödsinn.Vielleicht gibts ja noch irjendwelche Nachzügler
in Mahrzahn oder so:D aber inne City machen die Bullen blau.
Hh

dat wat du jetzt meenst, sind bestimmt die ordnungsamtler und die sind in blau ausgestattet....
 
Also als ich bis vor einem Jahr noch in Berlin gewohnt habe und danach bei meinen Berlin Aufhalten ausschließlich grüne Pozilei gesehen.
Die blauen habe ich das erste mal hier in HH gesehen.
 
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