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Fremdverschuldeter Unfall mit Unfallflucht - Hilfe zum Vorgehen

Doraemon Racing Team

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Mich hat's letzten Sa. erwischt: Auto ignoriert Stop und nimmt mir die Vorfahrt. Bremse sofort voll, aber die verbleibende Zeit/Strecke reicht wg. Gefälle nicht mehr, den Zusammenstoß zu verhindern. Stoße am hinteren rechten Kotflügel mit dem Auto zusammen und lande auf der Strasse. Fahrer begeht Unfallflucht (macht keinerlei Anzeichen zu stoppen). Ich kurz hinterher, ist aber zu unübersichtlich. Also zurück und die Polizei gerufen. Polizei ruft Rettungswagen. Anzeige aufgenommen (ich hatte das Kennzeichen!) und dann ins Krankenhaus. Linkes Schlüsselbein kaputt, Cut am Auge. Rad (Carbon) hat keine ganz offensichtlichen Schäden, aber Gabel/Rahmen kann was abbekommen haben, das man so nicht einfach sieht

Nach Auskunft der Polizei am Di konnte das Auto ermittelt werden, hat Unfallspuren, die dokumentiert wurden (Details wurden nicht genannt) und der Fahrer streitet wohl auch nicht ab gefahren zu sein bzw. das grundsätzliche Unfallereignis nicht ab, meinte aber wohl "keinen Grund stehen zu bleiben, wahrgenommen zu haben" (WTF)

Im Regen stehen damit mindestens mal:
  • Schäden am Rad (Details sind zu klären) und der Ausrüstung (mind. Helm ist kaputt)
  • Unkosten wg. Reisebuchungen, die ich nicht antreten kann
  • Schmerzensgeld

Wie würdet Ihr vorgehen:
  • Gleich zum Anwalt oder die weitere Klärung durch die Polizei/Staatsanwaltschaft noch etwas abwarten (habe keinen Rechtsschutz und keine große Lust auch noch ein Anwaltshonorar hinterher zu werfen)
  • Gleich zum Gutachter oder auch erst später. Wie bzw durch wen lässt man das Rad auf Unfallschäden checken

Mit Anwaltskosten in welcher Höhe (als Hausnummer) sollte man rechnen (könnte man nach meinem Verständnis dem Unfallgegner in Rechnung stellen und wären mir damit egal - wenn die Schuld eingestanden wird oder es zu einem entsprechenden Urteil kommt)? Dito für Begutachtung der Sachschäden

Hatte so was noch nicht und daher die vielen Unklarheiten/Fragen...
 
Hilfreichster Beitrag geschrieben von Claw

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Hilfreichster Beitrag geschrieben von Claw

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Zu allererst: Anwalt, definitiv. Der holt sich auch die ganzen Infos bei der Polizei und leitet alles in die Wege.
Hast du Zeugen für den Vorfall? Wenn der gegnerische Anwalt für seinen Mandanten ist, und das ist er meistens, kann es auch ruckzuck Aussage gegen Aussage stehen... also viel Glück bei deinem Fall!

Meinen Eltern ist auch kürzlich ein Radfahrer reingefahren, allerdings genau umgekehrt: meine Eltern auf der Hauptstraße/vorrangig, und von rechts kam eine Gruppe Radfahrer einen Berg hinuntergeschossen und missachtete die Vorfahrt. Naja... Rest ist ähnlich deinem Verlauf...
 
Danke! Damit gehst gleich zum Anwalt

Ansonsten: die Sache ist m.E. klar. Allerdings war ich alleine unterwegs und habe (schwach frequentierte Gegend) niemand anderen auf der Strasse gesehen also: keine Unfallzeugen. Das weitere Vorgehen dürfte am Schadensbild am Auto hängen. Ich hoffe, die sind hinreichend klar/eindeutig. Dann dürfte es schwer werden Stories zu erfinden, die die Schuld auf mich schieben (für den Unfallort und damit die gegebene Verkehrsregelung habe ich per GPX-File ein Beweismittel)
 
Thx!

Und noch kurz zum Helm: der Aufprall (Schaden der Außenhülle; Riss durch die Helmstruktur) war verblüffenderweise punktgenau in der Mitte des Hinterkopfs (offenbar gab es durch den Aufprall einen Drehimplus). Hatte ich überhaupt erst nach 2 Tagen entdeckt: Lesson learned: hatte mir lange überlegt den Kask Valegro zu kaufen. (habe ich dann doch nicht gemacht) Der hat weniger Abdeckung am Hinterkopf. Ich dachte: die braucht man doch niemals...
 
Wie schon geschrieben. Ab zum Anwalt. Alle Unkosten wie Anwalt, Gutachter, Schäden an Rad und Kleidung,Schmerzensgeld, Fahrtkosten zum Arzt etc. muss die gegnerische Versicherung tragen. Ohne Rechtsanwalt wird es schwierig weil der Laie gar nicht was es überhaupt zu regulieren gibt und wie vorgegangen wird, und Du ersparst Dir Arbeit und Stress. Auch wird der Anwalt ernster genommen als der Laie. Solltest Du keine Rechnungen mehr haben, dann such einen Gutachter. Hatte im Sommer auch nen unverschuldeten Unfall mit nem ausparkenden Auto. Da ich keine Rechnungen mehr hatte hab ich mir nen, auf Fahräder spezialisierten Gutachter gesucht. Der hat nen Totalschaden festgestellt und ich hab das Rad komplett ersetzt bekommen.

Edit. Ich schätze Deine Reise muss die Versicherung auch zahlen. Das wird aber der Anwalt klären.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert. Wenn es zu keinem Prozess kommt, kannst du mit ca. 200-300€ rechnen. Es sei denn du fährst ein S-Works Venge für 12.000€, dass jetzt einen Totalschaden hat.
Gezahlt wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes, bzw die kaputten Teile und Kleidung. Das Rad muss in den Zustand vor dem Unfall gebracht werden. Ich hab für ein fast 15 Jahre altes Colnago 1300 Euro bekommen, abzüglich 100 Euro Restwert. Hat aber auch nur geklappt weil ich einen Gutachter eingeschaltet habe. Bei Carbon kann man bei so nem Aufprall von Totalschaden ausgehen. Also wird das Rad komplett ersetzt.
 
Die Haftpflichtversicherung des Gegners schaltet garantiert einen Anwalt ein und der wird dir garantiert das Fell über die Ohren ziehen. Am Ende bist du schuld weil dein Rad keine Speichenreflektoren hat.
 
Auch noch wichtig. Lass das Rad in dem Zustand wie nach dem Unfall. Repariere nichts und putze nichts.
 
Die Haftpflichtversicherung des Gegners schaltet garantiert einen Anwalt ein und der wird dir garantiert das Fell über die Ohren ziehen. Am Ende bist du schuld weil dein Rad keine Speichenreflektoren hat.
Der Honk soll sich selber warm anziehen. Verkehrsunfallflucht ist kein Kavaliersdelikt. Das wird ne teure Sache für den.
 
Der Honk soll sich selber warm anziehen. Verkehrsunfallflucht ist kein Kavaliersdelikt. Das wird ne teure Sache für den.
Mein Kollege hatte einen Motorradunfall mit kurzzeitigen Koma, weil ihm ein Rentner die Vorfahrt genommen hat. Statt Reue oder Entschuldigung hat er frech behauptet das Motorrad wäre viel zu schnell gefahren. Mein Kollege konnte nur mit Hilfe eines Anwalts eine Mitschuld verhindern. Es gibt mehr assholes als man denkt.
 
Am Ende bist du schuld weil dein Rad keine Speichenreflektoren hat.
Nein. Die Versicherung wird keinen kausalen Zusammenhang herstellen können.

Sowas klärt man nicht alleine. Schon wegen dem Aufwand. Dafür gibt es Anwälte. Gegnerische Versicherungen nehmen Dich auch nur wahr, wenn Du einen Anwalt einschaltest. Das ist zumindest meine Erfahrung aus den letzten 3 Unfällen wo ich nicht schuld war.
Wichtig ist, alles sofort mal für sich auf Papier zu bringen. Man vergisst schnell.

Ich musste beim letzten mal nach einem Jahr vor Gericht, um wegen meines Unfalls vor Gericht wegen fahrlässiger Körperverletzung auszusagen. Der Staatswanwalt hatte weiter gegen den Unfallgegener ermittelt. Da wurd emir bewusst, wie schnell man Sachen vergisst. Gut, dass ich alles für meinen Anwalt damals dokumentiert hatte.
 
Auch von mir der Rat: ab zum Anwalt! Ohne Unfallflucht würde ich dir das bereits raten, in deinem Fall kommst du alleine nicht weit. Hol dir professionelle Unterstützung, denn du musst dich auch mit Profis auf der anderen Seite rumschlagen (also der Haftpflichtversixherung).

Schmerzensgeld dürfte sich bei deiner Verletzung im überschaubaren Vierstelligen Bereich bewegen, das ist aber in der Tat von der individuellen Situation abhängig.

Erstmal gute und schnelle Besserung! Und viel Erfolg!
 
Mein Kollege hatte einen Motorradunfall mit kurzzeitigen Koma, weil ihm ein Rentner die Vorfahrt genommen hat. Statt Reue oder Entschuldigung hat er frech behauptet das Motorrad wäre viel zu schnell gefahren. Mein Kollege konnte nur mit Hilfe eines Anwalts eine Mitschuld verhindern. Es gibt mehr assholes als man denkt.
Aber hier geht es um unerlaubtes entfernen vom Unfallort=Fahrerflucht. Das ist ne Straftat! Die wird von Amtswegen vom Staatsanwalt verfolgt.
 
Ja, die Fahrerflucht hat aber mit der Unfallregulierung ersteinmal nichts zu tun, sondern wird getrennt vom Staatsanwalt bearbeitet. Das bringt dem OP nichts außer vielleicht Genugtuung.
 
Hallo Phonosophie, du bringst hier und auch schon oben einiges durcheinander.
Unerlaubtes entfernen vom Unfallort ist ein Straftatbestand für den das Verschulden irrelevant ist. Allein die Beteiligung an einem Unfall reicht aus.
Mitverschulden wird für den Schadensersatzanspruch (Zivilrecht) relevant. Damit haben Staatsanwaltschaft und Polizei nur mittelbar etwas zu tun, da sie versuchen den Sachverhalt aufzuklären.
Das ist mir schon klar. Als ich sagte, dass das für den Autofahrer teuer wird meinte ich die Strafandrohung wegen Unfallflucht. Da ist auf jeden Fall erst mal der Lappen weg + Geldstrafe oder sogar Haftstrafe. Das der Schadenersatz/Schmerzensgeld damit nichts zu tun hat ist mir klar. Da der Autofahrer den Sachverhalt gegenüber der Polizei aber eingeräumt hat dürfte auch die Regulierung durch die Versicherung kein Problem werden.
Jetzt kommt es darauf an wer im Unfallbogen an 1 steht. Der ist dann Verursacher.
 
Du wirst schon deshalb zum RA gehen müssen, weil Du als Privatperson keine Akteneinsicht bekommst.
RA Kosten bezahlt die gegnerische Haftpflicht.


...wie immer, leider auch hier das Märchen, wer an 01 steht, sei Schuld.
 
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