• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Fahrweise auf Landstraßen

AW: Fahrweise auf Landstraßen

Auf viel befahrenen Straßen gibt es doch eine ausgefahrene Spur durch die Autoreifen. Ich fahre eigentlich immer in der rechten dieser Spuren. Weiter rechts ist meist die Fahrbahnoberfläche wellig und stark verschmutzt.
 
AW: Fahrweise auf Landstraßen

Den Sicherheitsabstand gibt es nicht umsonst.

Und selbst wenn ich entscheide auf der Straße und nicht auf dem Radweg (falls es einen gibt) zu fahren, gibt das keinem Autofahrer das Recht mutwillig mein Leben zu gefährden.

Ich hatte noch nie das Gefühl dass durch einen Seitenabstand von weniger als 1,5 m mein Leben gefährdet wird. Als RR Fahrer fährt man eigentlich eine saubere Linie auf die sich andere Verkehrsteilnehmer einstellen können. Mir ist ein Lkw der mich mit halbem Sicherheitsabstand überholt zigmal lieber als eine Hausfrau die hinter mir herfährt und dann bei der unpassendsten aller Gelegenheiten überholt.
 
AW: Fahrweise auf Landstraßen

Gerichte gehen davon aus, dass ein Radfahrer im Sinne der StVO rechts fährt, wenn er 0.80 - 1.00 m Abstand zur Fahrbahnbegrenzung einhält. aus einem anderen Gerichtsentscheid geht hervor , dass ein Radfahrer ausreichend Abstand zum Gehweg einhält, wenn dieser ca. 80 cm beträgt.
Bei Abfahrten fahr ich in der Mitte der Fahrbahn meiner Richtung, da ich nicht möchte, dass ich bei meinerseits hohen Geschwindigkeiten nicht auch noch bei Gegenverkehr überholt werde. Hat auch noch nie ein Autofahrer protestiert. Ansonsten getraue ich mir nicht weiter links zu fahren, obwohl der Gedanke der Threaderstellers auch der meine ist.
Schlecht ist es äußerst rechts fahren, da hier die Strassen oft in einem äußerst schlechten Zustand sind (zumindest hier bei uns in BW) und dann nur das gefährliche Ausweichen nach links zur Fahrbahnmitte übrig bleibt. Lieber etwas weiter links fahren (mit 1m Abstand, s.o.) und bei Bedarf nach rechts ausweichen.
 
AW: Fahrweise auf Landstraßen

Bei Wind muss man ja auch weiter links fahren, als man es sonst vielleicht gewohnt ist, damit man nicht von der Fahrbahn geblasen wird. Auch wenn es wie bereits erwähnt Asphaltwellen am rechten Rand gibt. Ansonsten eher weiter rechts, vor allem an Stellen, wo die Fahrbahn recht breit ist und der Verkehr dann auch wirklich sicher überholen kann, ohne in den Gegenverkehr zu fahren.

Und es gibt natürlich immer noch Arschlöcher, die einfach grundlos knapp überholen (und das ist *nicht* die Mehrheit). Dagegen hilft eigentlich nur eine Kamera am Lenker und konsequentes Anzeigen.
 
AW: Fahrweise auf Landstraßen

Bei Wind muss man ja auch weiter links fahren, als man es sonst vielleicht gewohnt ist, damit man nicht von der Fahrbahn geblasen wird. Auch wenn es wie bereits erwähnt Asphaltwellen am rechten Rand gibt. Ansonsten eher weiter rechts, vor allem an Stellen, wo die Fahrbahn recht breit ist und der Verkehr dann auch wirklich sicher überholen kann, ohne in den Gegenverkehr zu fahren.

Und es gibt natürlich immer noch Arschlöcher, die einfach grundlos knapp überholen (und das ist *nicht* die Mehrheit). Dagegen hilft eigentlich nur eine Kamera am Lenker und konsequentes Anzeigen.

Claro. die Camera misst genau den Abstand.:p
 
AW: Fahrweise auf Landstraßen

Ich hatte jetzt wieder eine Diskussion mit ein paar Leuten. Ausgangspunkt war meine Schilderung der letzten Fahrt und daß ich halb mittig auf meiner Fahrspur fahre, um überholende Autos dazu zu "zwingen", daß sie die Gegenfahrbahn zum überholen nehmen.
Denn wenn ich ganz weit rechts fahre, versuchen sie noch auf derselben Spur zu überholen und dann ist es Asche mit dem Mindestabstand.
Klar, ich bin laut STVO dazu angehalten rechts zu fahren. Aber wo hört das auf und wo fängt es an? Soll ich so weit rechts fahren, daß ich nur den Straßengraben zum ausweichen habe?

Kennt sich jemand da besser aus in der STVO?

PS: Mitauslöser der Diskussion war die Tatsache, daß ich an einer T-Kreuzung mich wieder mittig meiner Fahrspur positionierte, um nach Links abzubiegen. Hinter mir, ca. 150-200 Meter, kam ein Auto, was auch links abbiegen wollte. Ich wollte mit meiner Fahrweise nur verhindern, daß dieses Auto mich in der Kurve und damit vielleicht auch ganz knapp überholt. Daraufhin zeigte mir die Beifahrerin einen Vogel. :mad:

Du willst wissen wie "rechts fahren" definiert wird?
Nunja, laut STVO gibt es da keine Definition. Vielmehr hängt es von der Strassenbeschaffenheit ab. Wenn alle 20m ein großer Gullydeckel auf der Strasse ist, dann kann äußerst rechts ziemlich weit links sein.
Innerhalb einer Ortschaft, dort wo ein Bordstein verläuft, sollte man sicher nicht soweit rechts fahren, dass man mit der Pedale den Bordstein streift. Hier sind auch 0,5m links vom Bordstein, äußerst rechts.
Fährst du an geparkten Autos vorbei, so musst du damit rechnen, dass plötzlich eine Autotür aufgeht.
Hälst du hier keinen 1,0m Abstand, trägst du im falle eines Unfalls eine Mitschuld.

Ortsaußerhalb fahre ich wirklich weit rechts, da ich mich von der weißen Begrenzungslinie leiten lasse.
So wie du könnte ich wohl gar nicht fahren. Hab das schon mal probiert, aber da gibt es die Kandidaten von Kraftfahrern, die einen absichtlich knapp überholen um dich zu erziehen weiter rechts zu fahren.
 
AW: Fahrweise auf Landstraßen

Ich halte neuerdings einen größeren abstand zur seite ein, ca. 1m und siehe da, ich werde bei weitem nicht mehr so eng überholt. Sonst bin ich immer ganz an der seite gefahren und das war wohl für einige gehirnakrobaten eine einladung zum 10cm überholen!
 
AW: Fahrweise auf Landstraßen

Ich halte neuerdings einen größeren abstand zur seite ein, ca. 1m und siehe da, ich werde bei weitem nicht mehr so eng überholt. Sonst bin ich immer ganz an der seite gefahren und das war wohl für einige gehirnakrobaten eine einladung zum 10cm überholen!

So ist es bei mir auch. Nur nicht so eng rechts fahren. Das ist wichtig.
 
AW: Fahrweise auf Landstraßen

Claro. die Camera misst genau den Abstand.:p
Es geht nicht um 150 vs 130, sondern um 150 vs 30, und das dürfte bei einer geschickten Kameraeinstellung eindeutig sein.
Außerdem könnte man prinzipiell davon ausgehen, dass Objekte von der Bildmitte her zum Rand hin bestimmt nicht größer werden und dann den Abstand zwischen Fahrzeug und Straßenrand mit der Fahrzeugbreite vergleichen. Alternativ bietet sich die Breite der Spur als Indikator an.

Sonst kann man manchmal einfach das Überfahren der durchgezogenen Mittellinie als Grund nehmen (ich würde aber ausdrücklich nicht jeden deswegen anzeigen).

Habe es aber noch nicht ausprobiert, da ich (noch) keine Kamera habe, sind alles noch Gedankenspiele.
 
AW: Fahrweise auf Landstraßen

So ist es bei mir auch. Nur nicht so eng rechts fahren. Das ist wichtig.

Dem kann ich nur zustimmen, obwohl ich es mir in der Ebene und in Steigungen nicht traue. sie hierzu auch meinen #23. Im Jahr 2003 wurde ich von dem Aussenspiegel eines Golfs abgeschossen, RR war Schrott, ich bin noch da.
 
AW: Fahrweise auf Landstraßen

Rechts ?
Fahrräder, sind wie Motorräder Einspur Fahrzeuge und haben rechts zu fahren. Kein Motorrad fährt extrem rechts.
Ich fahre in etwa auf der Spur wo die rechten Räder der Autos fahren.
 
AW: Fahrweise auf Landstraßen

http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsfahrgebot
Wenn ich mich an diesen Link und dessen Inhalt halte, so wie ich es auch mache, dann fahre ich doch richtig.
Da steht aber unter Bezugnahme auf Hentschel ein (ganz allgemeiner) Wert von 1 m.

Gerichte gehen davon aus, dass ein Radfahrer im Sinne der StVO rechts fährt, wenn er 0.80 - 1.00 m Abstand zur Fahrbahnbegrenzung einhält. aus einem anderen Gerichtsentscheid geht hervor , dass ein Radfahrer ausreichend Abstand zum Gehweg einhält, wenn dieser ca. 80 cm beträgt.
So sehe ich das auch, ein Fahrrad braucht zum Straßenrand jedenfalls nicht mehr Abstand als ein Kfz.
 
AW: Fahrweise auf Landstraßen

Den Sicherheitsabstand gibt es nicht umsonst.

Und selbst wenn ich entscheide auf der Straße und nicht auf dem Radweg (falls es einen gibt) zu fahren, gibt das keinem Autofahrer das Recht mutwillig mein Leben zu gefährden.

Sicherlich,aber was nutzt es Dir?Dann kann man später vieleicht auf deinem Grabstein lesen,"Umgefahren von einem Autofahrer der sich das recht dazu nahm".Es wird leider immer gefährlicher auf Landstrassen Rad zu fahren.Die Landstrassen in meinem Trainingsrevier,die B9 und B477 sind regelrecht lebensgefährlich geworden auch durch den zunehmenden Schwerlastverkehr.Die kann man nur Sonntags gefahrlos benutzen.Vor 20Jahren sah das noch ganz anders aus.Ich bin ganz sicher kein Freund von Radwegen,aber bei dem Verkehr ist mir mein Leben lieber.Das dumme ist nur,das auf vielen Landstrassen der Radweg nur in einer Richtung verläuft und sehr schmal ist.Wenn man dann den Radweg linksseitig benutzt,und rechts abbiegen will,hat man oft das Problem das man quer über die Fahrbahn muss,was wieder sehr gefählich ist.Es müssten einfach auf beiden Seiten der Landstrassen Radwege gebaut werden.
 
AW: Fahrweise auf Landstraßen

Da steht aber unter Bezugnahme auf Hentschel ein (ganz allgemeiner) Wert von 1 m.

So sehe ich das auch, ein Fahrrad braucht zum Straßenrand jedenfalls nicht mehr Abstand als ein Kfz.

Das Fahrrad braucht nicht mehr Platz, aber wenn man will, daß die Autos nicht so dicht überholen, dann sollte man mehr Abstand zum Fahrbahnrand lassen, dann lassen die Autos auch mehr Abstand zum Fahrrad.

Klingt komisch ist aber so.
 
AW: Fahrweise auf Landstraßen

Ich würde aber deutlich mehr als 1m auch eher als provokativ empfinden, damit unterstützt man doch das Klischee vom egoistischen Rennradrüpel.

Und bei 1m hat man auch schon genug Platz zum Ausweichen, falls man doch einmal geschnitten werden sollte.
 
AW: Fahrweise auf Landstraßen

Das Fahrrad braucht nicht mehr Platz, aber wenn man will, daß die Autos nicht so dicht überholen, dann sollte man mehr Abstand zum Fahrbahnrand lassen, dann lassen die Autos auch mehr Abstand zum Fahrrad.

Klingt komisch ist aber so.

Mach das mal auf Landstrassen mit viel Schwerlastverkehr:mad:Wenn Dich so ein Teil dann mit wenig Abstand überholt,weil der Trucker sich provoziert fühlt.....Dann wird Dein Streifen immer enger,und der LKW immer länger.
 
AW: Fahrweise auf Landstraßen

Ich habe jetzt mal den ADFC gefragt. Und der angegebene Link ist auch sehr interessant :eyes:
Die Antwort:

Sehr geehrter Herr xxx,

die StVO kennt kein starres Maß für den Abstand des Radverkehrs zum rechten
Fahrbahnrand. Je nach Situation werden 50 bis 100 cm als zulässig erachtet;
dies kann je nach Art und Ausführung der Straße (unbefestigter Straßenrand,
Gullys, Kopfsteinpflaster) variieren. In einem schon älteren Urteil hat das
OLG Saarbrücken auch bei Dunkelheit und Regen auf stark befahrener Straße
einen Abstand eines Radfahrers von bis zu einem Meter vom rechten
Fahrbahnrand als zulässig erachtet (OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.04.1979,
Az. 3 U 186/77).

Zu parkenden Autos sollte ein Sicherheitsabstand von 75 cm bis 125 cm
eingehalten werden (nach einer Empfehlung des Bundesverkehrsministeriums ein
Meter) - anderenfalls kann dem Radfahrer bei einem Unfall durch eine
unvorsichtig geöffnete Tür sogar eine Mitschuld angerechnet werden.

Auf jeden Fall gibt es keine Regelung, die von Radfahrern verlangt, scharf
rechts zu fahren; besser ist immer eine vorausschauende und eindeutige
Fahrweise, da diese auch für andere Verkehrsteilnehmer berechenbar ist.

Übrigens hat offenbar nicht nur der Abstand zum Fahrbahnrand Einfluss
darauf, mit welchem Abstand Autofahrer Radfahrer überholen - auch ein
"professionelles Erscheinungsbild" trägt unter Umständen dazu bei, dass
Autofahrer den Sicherheitsabstand nicht einhalten:

http://www.medical-tribune.de/patienten/news/18561/

Mit freundlichem Gruß,
xxx

Dank an dieser Stelle dem netten ADFC!
 
Zurück
Oben Unten