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eBay - Kurbel versteigert, Paket nicht eingetroffen, Geld weg - Hilfe!

Zeigt mir lediglich, dass Ebay für mich uninteressant ist. Hab gar keine Zeit, für Verkäufe bis 100 € Paket zu packen, mich bei der Post in die Warteschlange zu stellen und später noch aufwändige Korrespondenz zu führen. Was soll der Humbug? Als beruflich Selbständiger ist für mich Zeit Geld. Wenn ich solche Sachen los werden will, verschenke ich sie und gewinne neue Freunde. Daher mein Tipp: nichts zahlen und sperren lassen. ;)
Ich mag ebay - aus anderen Gründen - auch nicht; allerdings verstehe ich nicht, was ebay damit zu tun hat,
wenn ein Paket nicht ankommt. Daß die Ware beim Versand "verschwindet", ist bei jedem Versendungskauf möglich.
Das ganze ist eine Frage der Risikoverteilung:
Wer trägt das Risiko, wenn die bezahlte Ware auf dem Postweg verlorengeht?
Das ist hierzulande klar geregelt. Beim Versendungskauf zwischen Privatleuten haftet der Verkäufer nur so lange,
wie er das Paket dem Spediteur übergeben hat (sog. "Schickschuld" beim Versendungskauf, § 447 BGB).
Der Käufer zahlt also im Verlustfall auch dann, wenn er die Ware gar nicht erhalten hat.
Daß ebay bzw. paypal das anders sieht, ist ja schön und gut, hat aber mit der Rechtswirklichkeit nichts zu tun.
Insoweit hat @sportugalois vollkommen Recht:
Das ist eine Eigenmächtigkeit von ebay, rechtlich äußerst fragwürdig. ...
Zahlen musst du nicht, da du nach deutschem Recht die Leistung erbracht hast. Mit der (nachweislichen) Übergabe der Ware an einen qualifizierten Dienstleister geht nach deutschem Recht bei Geschäften zwischen Privatleuten das Risiko an den Käufer über. Ebay International sieht das aber anders. Du kannst natürlich der Abbuchung widersprechen und sie nötigenfalls zurück buchen lassen, riskierst aber dann, dass ebäh dich auf Dauer sperrt. ...
 
Also: bei eBay angerufen - der Fall ist in den USA entschieden worden (warum auch immer - das konnte mir der wirklich nette und hilfreiche Mensch am Telefon auch nicht beantworten).
Normalerweise läuft es bei eBay.de so: Fall wird eröffnet, Verkäufer hat 10 Tage Zeit den Verbleib des Paketes zu klären, falls nicht erfolgt, kann eine Rückzahlung durch den Käufer angefordert werden, sollte dafür entschieden werden kann die Entscheidung bis zu 45 Tage angefochten werden.

Verbleib des Paketes klären heißt: Nachforschungsauftrag stellen, Sendungsnummer mitteilen. In meinem Fall:
1. Päckchen (wobei auch die von DHL online eine Sendungsnummer bekommen, nur ist die eben nicht für Außenständige nachverfolgbar…). Da endet auch schon der ganze Zauber. Plus:
2. der Fall lief eben nicht bei eBay.de, sondern über die USA und da gelten andere Richtlinien (mit Ausnahme der Verfolgung des Paketes): Kürzere Zeit bis zur Entscheidung über eine Rückzahlung. Keine Einspruchsmöglichkeit (zumindest habe ich jetzt keine mehr nachdem mit der Rückzahlung der Fall auch beendet wurde - in D eigentlich wie gesagt bis 45 Tage danach noch möglich). Interessanterweise reichte es auch aus, dass der Käufer im Fall an eBay die Mitteilung adressierte: "the seller says that I have to wait more than 8 weeks , to the shipping company check the item ??" Noch am gleichen Tag erhielt er die Rückzahlung. In den zwei Fällen die ich bisher mit eBay erlebt habe als Käufer habe ich wochenlang gekämpft, um mein Geld zurück zu erhalten… Naja, waren halt andere Fälle...
3. @morda, die Bestätigung der Nachforschung bei DHL war vmtl. wirklich ein Standardgeschreibsel. Mal sehen was da passiert...

Fazit:
- Internationale eBay-Verkäufe (und weitestgehend auch Käufe) meiden.
- Falls ich da überhaupt nochmal was verkaufe, dann nur noch mit Versand als Paket (was für die meisten Käufer aus dem Ausland den Einkauf eh uninteressant machen dürfte - da kostet die Kurbel schnell mal 45,- EUR mehr wg des Versandes). Würde ich dann auch nur noch hier im Forum so handhaben, es sei denn es ist explizit der günstigere Versand gewünscht.
- eBay möchte von mir, dass ich die Rückerstattung per PayPal (für zukünftige Ereignisse - steht da echt so…) ableiste. Sicher nicht. Eine einmalige Zahlung geht nur per Kreditkarte - die ich gerade nicht habe, werde also mal die Frau dahingehend anpumpen.
- eBay verlassen… da ich selbst ab und an noch mal da einkaufe, wenn ich etwas lang gesuchtes finde, würde ich das noch nicht wollen.

Interessanterweise wurde mir folgendes mitgeteilt: Der Käufer erhält nun auf jeden Fall seine 95,- EUR zurück. Wäre ich in der glücklichen Position, überhaupt noch Einspruch einlegen zu können und dann auch eine trackbare Sendungsnummer anzugeben, dann würde wohl in dem Fall entschieden, dass auch ich die 95,- EUR zurückbekomme, eBay also damit theoretisch einen Verlust macht. Dass es nicht so laufen würde, da bin ich mir jetzt schon ganz sicher. Naja.

Wie gesagt, ich habe wohl den Fehler gemacht, den falschen Versand zu wählen. Angegeben war Standard international shipping für 20,- EUR. Der Käufer hatte keine Versandpräferenzen. Ärgerlich für mich. Als (teures) Lehrgeld verbuchen… Danke für eure Antworten. Dann kann es erst mal weiter gehen.
 
Der Anwalt macht - wenn man ihn bezahlt - genau das, was der Mandant sagt. ;)
Es sind schon langwierige Gerichtsverfahren geführt worden, in denen es um viel weniger ging.
Da paypal ja hier dem Käufer das Geld erstattet hat, wäre jetzt der Anspruchsgegner wohl nicht mehr
der Käufer, sondern eben paypal bzw. ebay. Wenn deutsches Recht anwendbar ist, Du den Versand
nachweisen kannst, ist das ein Selbstgänger.
 
ja... doofe geschichte...

aber wie du schon schriebst,
der versand war sehr riskant gewählt,
gerade nach ländern wie mexico zb..
da sollte man pakete senden,
die hohen versicherungsschutz haben.
(ich versende gar nicht mehr ausserhalb D)


wenn du ganz ganz viel glück hast ,
kommt die kurbel noch an, und der käufer überweist nochmal.
 
Zuletzt bearbeitet:
und ist reich rechtlich der Versand mit der nicht-für-Außenstehende-verfolgbaren Päckchensendungsnummer (bei Abgabe erhält man offenbar auch keine Quittung…) nachweisbar? Dann greife ich tatsächlich gleich zum Hörer und rufe meinen Rechtsschutz an.
 
sollte der Käufer einen Sniper benutzt haben gehen die "Schüsse" immer über ebay.com (auf Grund der unterschiedlichen Rechtslage in anderen Ländern) und darum laufen dann Beschwerden/Unstimmigkeiten und ähnliches über US-Ebay... als Beispiel für Gründe der Zuständigkeit von ebay.com


Also: bei eBay angerufen - der Fall ist in den USA entschieden worden (warum auch immer - das konnte mir der wirklich nette und hilfreiche Mensch am Telefon auch nicht beantworten).
Normalerweise läuft es bei eBay.de so: Fall wird eröffnet, Verkäufer hat 10 Tage Zeit den Verbleib des Paketes zu klären, falls nicht erfolgt, kann eine Rückzahlung durch den Käufer angefordert werden, sollte dafür entschieden werden kann die Entscheidung bis zu 45 Tage angefochten werden.
 
sagen wir es mal so:
wenn man ihn darauf hinweisen muss,
wird er wohl nicht überweisen...:rolleyes:


(vielleicht hast du dann ja den "rennrad -verrückten" bonus)
 
- eBay möchte von mir, dass ich die Rückerstattung per PayPal (für zukünftige Ereignisse - steht da echt so…) ableiste. Sicher nicht. Eine einmalige Zahlung geht nur per Kreditkarte - die ich gerade nicht habe, werde also mal die Frau dahingehend anpumpen.
Mach das bloß nicht!
Suche mal nach dem von mir erwähnten c't-Artikel, dem dortigen "Kunden" ist genau auf die selbe Art das Fell über die Ohren gezogen worden.
Widerspreche schriftlich per Einwurfeinschreiben an ebay der Forderung. Für dich gilt deutsches Recht, was ebäh USA entscheidet, muss dich nicht jucken.

EDIT: Müsste dieser Artikel sein: http://www.heise.de/ct/ausgabe/2016-3-Verkauf-bei-eBay-wird-zum-teuren-Desaster-3073904.html
 
und ist reich rechtlich der Versand mit der nicht-für-Außenstehende-verfolgbaren Päckchensendungsnummer (bei Abgabe erhält man offenbar auch keine Quittung…) nachweisbar? Dann greife ich tatsächlich gleich zum Hörer und rufe meinen Rechtsschutz an.

Das ist keine Tracking-Nummer sondern eine Routing-Nummer (Identcode). Dient wohl intern zur Speicherung der Sortierung. Ich denke daß die Sache aufgrund deiner Versandart so ausgegangen ist. Bei einem Paket wüßte man ja wo es grad "hängt".
 
Ich verschicke solche Sachen meistens als int. Grossbrief + einschreiben + Versicherung, das kostet Bis 1kg ca 10€ und bis 2kg ca 20€ und das weltweit.

Oder halt ein DHL Paket. Unversichert würde ich niemals verschicken, es sei denn es geht um 1-stellige Beträge
 
Ob es sich lohnt den Käufer darauf hin zu weisen? …. :rolleyes:

Vielleicht ist er ja nett wie ich. Ich habe - als Käufer - mal Theater gehabt mit einem Kauf auf Zypern. Nach einigem Hin und Her hat der Verkäufer mir das Geld erstattet. Nach acht Wochen kamen die Mafac-Gummis dann mit einem Zoll!* -Aufkleber bei mir an. Ich habe dann den Verkäufer kontaktiert usw.

*Zoll? Ist Zypern Zollausland?
 
Dumme Geschichte... Ärgerlich an der Sache ist auch, daß solche "schwarzen Schafe" und die ebay-Rückerstattungspolitik die Versandkosten für ALLE Käufer aus dem Ausland in die Höhe treiben, und sich manche Verkäufer den Versand ins Ausland dann gar nicht mehr antun. Das macht es einem immer schwerer an Teile zu kommen, wenn man in einem Land lebt, wo das Angebot eher überschaubar ist...
 
Ich verschicke solche Sachen meistens als int. Grossbrief + einschreiben + Versicherung, das kostet Bis 1kg ca 10€ und bis 2kg ca 20€ und das weltweit.

Einschreiben international kann ich auch empfehlen. Relative günstig im Vergleich zum Paket, Größe spielt (fast) keine Rolle, nur Gewicht, ist versichert (Wert in EUR 100.- Schritten wählbar, kostet je € 2.-) und mit Sendungsverfolgung, gleicher Preis in alle Länder. Bei meinem letzten Versand in die USA ging das Tracking bis zur Haustür des Empfängers, nach Australien war beim Zoll in Frankfurt Schluß, da gibt es wohl keine Kooperation mit der australischen Post.

Ärgerlich ist es allemal.
 
Könnte die Kurbel nicht beim Käufer in Mexiko angekommen sein und er meldet es einfach bei ebay als nicht angekommen (weil er ein fieser Fiesling ist)?o_O
 
...
Das ist hierzulande klar geregelt. Beim Versendungskauf zwischen Privatleuten haftet der Verkäufer nur so lange,
wie er das Paket dem Spediteur übergeben hat (sog. "Schickschuld" beim Versendungskauf, § 447 BGB).
Der Käufer zahlt also im Verlustfall auch dann, wenn er die Ware gar nicht erhalten hat.
Daß ebay bzw. paypal das anders sieht, ist ja schön und gut, hat aber mit der Rechtswirklichkeit nichts zu tun.
...

Das ist vollkommen richtig, keine Frage!

Aber es gibt da einen Fallstrick - wurde weiter oben schon mal angesprochen - da hatte jemand von einer gar nicht so weit entfernten Insel, etwas aus D ersteigert und das Teil kam wohl nicht an (?!).

Den Rest kann ich leider nur sehr "robust" widergeben - da kein Insider, hab da noch nie was verkauft - und kann mich auch nicht mehr im Detail an den Artikel erinnern!

Der Anbieter hatte wohl in den Einstellungen zu dem Angebot, unabsichtlich, oder wie auch immer, ein Kästchen angeklickt, wodurch er dem Plattformbetreiber erlaubt, internationales Recht anzuwenden (...irgend etwas mit international auf jeden Fall...).

Da wurde das Geld auch kommentalos zurückgebucht.

Ist wohl so eine juristische Grauzone?!
 
Einschreiben international kann ich auch empfehlen. Relative günstig im Vergleich zum Paket, Größe spielt (fast) keine Rolle, nur Gewicht, ist versichert (Wert in EUR 100.- Schritten wählbar, kostet je € 2.-) und mit Sendungsverfolgung, gleicher Preis in alle Länder. Bei meinem letzten Versand in die USA ging das Tracking bis zur Haustür des Empfängers, nach Australien war beim Zoll in Frankfurt Schluß, da gibt es wohl keine Kooperation mit der australischen Post.

Ärgerlich ist es allemal.

Dito! Nennt sich auch Wertbrief international. Die Sendungsverfolgung ist auch oft auf den Webseiten des jeweiligen Empfängerlandes besser als auf post.de. Da das ein internationales System ist, sieht man dann auch auf USPS.com z.B. wo genau die Sendung ist.

Habe damit auch gute Erfahrungen gemacht, mit Ausnahme von HongKong. Dorthin niemals mit Einschreiben verschicken, denn es dauert zu lange. Der Brief hängt dann irgendwo in China rum, die Erfahrung hatte ich schon öfter. Ist aber zum Glück jedesmal gutgegangen.

Des weiteren darf man schon im Angebot auf ebay NIEMALS unversicherten Versand ohne Trackingnummer und Bezahlung mit Paypal anbieten. Das macht es Betrügern ja echt einfach, die brauchen sich nur die entsprechenden Angebote raussuchen, unversicherten Versand wählen und schon bekommen sie zu 100% ihr Geld zurück.
 
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