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eBay - Kurbel versteigert, Paket nicht eingetroffen, Geld weg - Hilfe!

Vielleicht ist er ja nett wie ich. Ich habe - als Käufer - mal Theater gehabt mit einem Kauf auf Zypern. Nach einigem Hin und Her hat der Verkäufer mir das Geld erstattet. Nach acht Wochen kamen die Mafac-Gummis dann mit einem Zoll!* -Aufkleber bei mir an. Ich habe dann den Verkäufer kontaktiert usw.

*Zoll? Ist Zypern Zollausland?
ich bekam die tage ein paket aus frankreich mit einer zolldeklaration.
vermutlich wollen die nicht, das ihr fahrradtechnisches kulturgut ausgeführt wird und der heimische bestand mehrheitlich japanischen oder italienischen ursprungs wird...
 
Das ist vollkommen richtig, keine Frage!
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Der Anbieter hatte wohl in den Einstellungen zu dem Angebot, unabsichtlich, oder wie auch immer, ein Kästchen angeklickt, wodurch er dem Plattformbetreiber erlaubt, internationales Recht anzuwenden (...irgend etwas mit international auf jeden Fall...).

Da wurde das Geld auch kommentalos zurückgebucht.

Ist wohl so eine juristische Grauzone?!
Nö, eher ein "Hellfeld". ;)
Welches Recht anzuwenden ist, hängt hier nicht von einem "angeklickten Kästchen" ab.
Im Detail ist das eigentlich ganz einfach, sprengt hier aber etwas den Rahmen.
 
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Welches Recht anzuwenden ist, hängt hier nicht von einem "angeklickten Kästchen" ab.
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Der Anbieter hatte wohl abgenickt, daß das Objekt global angeboten wird.

Der Plattformbetreiber hier kann sich dann wohl darauf berufen, daß geltendes lokales (z.B. Insel-) Recht angewandt wird - da die dortige Plattform alles abwickelt?!
 
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Ich verschicke solche Sachen meistens als int. Grossbrief + einschreiben + Versicherung
Geht dann am Schalter bei der Post? Guter Tipp. Hilft mir leider hier nicht mehr aber beim (falls es sowas geben sollte) nächsten mal. Ich hadere mit mir ob ich wirklich noch die Maschinerie in Gang setze und Einschreiben aufsetze und so in Widerspruch trete. Andererseits ist das wirklich kein Pappenstiel…
 
Okay. Auch mit der Kreditkartenmethode muss ich mich einverstanden erklären, dass eBay auch zukünftig Geld ungefragt im Falle eines Falles einzieht. Also kann ich mir nur aussuchen ob das in Zukunft von der Kreditkarte oder von PayPal passiert. Dann Einschreiben und Widerspruch. Sollen die mir doch das Konto sperren. :mad::mad::mad: So ein Sauhaufen...
 
Der Anbieter hatte wohl abgenickt, daß das Objekt global angeboten wird.

Der Plattformbetreiber hier kann sich dann wohl darauf berufen, daß geltendes lokales (z.B. Insel-) Recht angewandt wird - da die dortige Plattform alles abwickelt?!
Ebay/Paypal macht das defacto so, aber rechtmäßig ist es nicht.
 
Übersee-Versand, nicht als Air Mail, kann Ewigkeiten dauern. In Australien erwartete ich ein Geburtstagspäckchen für September, und bekam es zu Weihnachten. Versand dauerte ewig, und die Kontrolle beim Zoll auch. Der hatte alle meine Geschenke schon vor mir ausgepackt ;-)
 
Okay. Auch mit der Kreditkartenmethode muss ich mich einverstanden erklären, dass eBay auch zukünftig Geld ungefragt im Falle eines Falles einzieht. Also kann ich mir nur aussuchen ob das in Zukunft von der Kreditkarte oder von PayPal passiert. Dann Einschreiben und Widerspruch. Sollen die mir doch das Konto sperren. :mad::mad::mad: So ein Sauhaufen...

Krass.
 
Pest und Cholera … auf die Frage, ob ich die Einmalzahlung auch per Überweisung leisten kann folgende Antwort: Nur als Überweisung in die USA. Bitte die notwendigen Gebühren selbst ableisten (das sind nach erstem Überblick mindestens rund 15,- EUR.).
s-handzeichen-vogelzeigen.gif
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Also wenn ich das so lese wird mir echt schlecht! Als ich würde mir auch in dem Fall das Konto sperren lassen - was glauben die eigentlich wer sie sind - Zugriff auf Kreditkarte in jedem kleinem Fall. Nutze deinen Beratungsrechtsschutz und geh zum Anwalt wie Du schon geschrieben hast - es kann nicht sein das sich die Plattform ihr eigenes Rechtssystem nach Empfinden zusammenzimmert!

Ich hoffe in Zukunft das meiste hier im Forum von normalen Leuten zu kaufen und an normale Leute zu verkaufen ohne das Dritte mitverdienen, was ja kein Problem ist durch die zur Verfügung gestellte Infrastruktur, und diese sich dann noch als Richter ohne Grenzen aufspielen!

Alles Gute!
 
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Danke. Prinzipiell habe ich kein Problem damit dass da eine verkaufsplattform zur Verfügung gestellt wird, die weltweit agiert, an der dann der Plattformbetreiber aber auch mitverdienen will. Wenn das allerdings dann mit solchen rechtlich äußerst fragwürdigen Methoden umgesetzt wird, da wird auch mein drang bedeutend kleiner, dort noch aktiv zu sein...
 
Geht dann am Schalter bei der Post? Guter Tipp. Hilft mir leider hier nicht mehr aber beim (falls es sowas geben sollte) nächsten mal. Ich hadere mit mir ob ich wirklich noch die Maschinerie in Gang setze und Einschreiben aufsetze und so in Widerspruch trete. Andererseits ist das wirklich kein Pappenstiel…
Ja genau, alle drei Seiten dürfen dabei in Summe nicht 90cm überschreiten, also z.B. 30x30x30cm aber da kriegt man bis auf Rahmen und Felgen eigentlich alles unter. Eine Sattelstütze verpackt unter 500gr. kostet so z.B nur 8,20€ weltweit und bis 100,-€ versichert (3,70€ int. Brief 500g + 2,50€ Einschreiben + 2€ je 100€ Versicherung - Wenn der "Brief" bis zu 1kg wiegt kostet es 2,30€ mehr, also 10,50€, und je 100€ zuzüglicher Versicherung halt 2€ zusätzlich)

Ist also möglich fast alles weltweit zu sehr geringen Versandkosten zu verschicken.
Zumindest wenn es verpackt nicht mehr als 1 kg wiegt, danach wirds dann etwas teurer

Dachte das sich das mittlerweile rumgesprochen hat ;)
 
ich lese mir das jetzt nicht alles durch. also sorry, falls ich etwas wiederhole.

gleiches ist mir vor kurzem auch passiert. land spanien, käufer wollte es so günstig wie möglich und hat sogar selber den preis berechnet. es kam wie es kommen musste - stütze auch nach 6 woche noch nicht da.
nun zu meiner vorgehensweise, denn ich habe den fall gewonnen.
DHL kann auch bei diesen päckchen eine abgabe in der filiale bzw deren transport (vermutlich aber nur bis ffm flughafen nachverfolgen / bin mir nicht ganz sicher ob auch noch im ausland). hier die frage: hast du den versandschein online gekauft - wenn ja gut, über die warenkorbnummer kannst du dir eine "trackingid" nennen lassen. über diese wirst du zwar online bei der sendungsverfolgung nichts finden, aber die DHL hotline eben. das war bei mir die krux, da ich paypal zwar viel erzählen kann, aber eben nichts nachweisen.

paypal: ich gehe davon aus, dass geld wurde via paypal bezahlt. bei mir war das der fall, geld wurde nach käuferbeschwerde eingefroren. nach diversen telefonaten mit dhl und paypal hatte ich schon fast aufgegeben und sah stütze und geld weg - doppelt verloren.

ein zusätzliches problem bei mir war, dass ich keinen versandschein mehr hatte, lediglich die email mit der warenkorbnummer, wieso auch immer. (pc neu aufgesetzt etc).
paypal forderte einen screenshot der email. nach weiteren telefonaten hatte ich endlich einen paypal mitarbeiter der selbstständig bei dhl angerufen hat und über die warenkorbnummer die info bekam, dass das paket tatsächlich an die adresse des käufers adressiert war und auch abgegeben wurde (das problem hier ist der "angebliche" datenschutz - dhl gibt paypal keine infos darüber. das solltest du mit einem versandschein bzw beleg aber umgehen können.

direkt nach dem telefonat (paypal -->dhl) wurde das geld freigeschaltet - nun war die arschkarte beim käufer. auch der nachforschungsantrag hat natürlich nichts zu tage gefördert. tut uns leid bla bla in zukunft versichern sie doch bitte......
zu guter letzt: das paket kam vor 4-5 tagen an, nach? drei= oder vier monaten, total krass.
fazit: beweise paypal, dass du das paket richtig adressiert abgegeben hast. beim päckchen international geht das.
 
"fazit: beweise paypal, dass du das paket richtig adressiert abgegeben hast. beim päckchen international geht das."
deshalb schwöre ich auf Online-Frankierung, Laserdrucker-Aufkleber und Laserdrucker... handgeschriebene Paketscheine sind eine üble Fehlerquelle. Hier kann ich per copy/paste übertragen was mir mitgeteilt wird....
und ich speicher mir die paketscheinpdfs unterm empfängernamen weg.
 
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ich lese mir das jetzt nicht alles durch. also sorry, falls ich etwas wiederhole.

gleiches ist mir vor kurzem auch passiert. land spanien, käufer wollte es so günstig wie möglich und hat sogar selber den preis berechnet. es kam wie es kommen musste - stütze auch nach 6 woche noch nicht da.
nun zu meiner vorgehensweise, denn ich habe den fall gewonnen.
DHL kann auch bei diesen päckchen eine abgabe in der filiale bzw deren transport (vermutlich aber nur bis ffm flughafen nachverfolgen / bin mir nicht ganz sicher ob auch noch im ausland). hier die frage: hast du den versandschein online gekauft - wenn ja gut, über die warenkorbnummer kannst du dir eine "trackingid" nennen lassen. über diese wirst du zwar online bei der sendungsverfolgung nichts finden, aber die DHL hotline eben. das war bei mir die krux, da ich paypal zwar viel erzählen kann, aber eben nichts nachweisen.

paypal: ich gehe davon aus, dass geld wurde via paypal bezahlt. bei mir war das der fall, geld wurde nach käuferbeschwerde eingefroren. nach diversen telefonaten mit dhl und paypal hatte ich schon fast aufgegeben und sah stütze und geld weg - doppelt verloren.

ein zusätzliches problem bei mir war, dass ich keinen versandschein mehr hatte, lediglich die email mit der warenkorbnummer, wieso auch immer. (pc neu aufgesetzt etc).
paypal forderte einen screenshot der email. nach weiteren telefonaten hatte ich endlich einen paypal mitarbeiter der selbstständig bei dhl angerufen hat und über die warenkorbnummer die info bekam, dass das paket tatsächlich an die adresse des käufers adressiert war und auch abgegeben wurde (das problem hier ist der "angebliche" datenschutz - dhl gibt paypal keine infos darüber. das solltest du mit einem versandschein bzw beleg aber umgehen können.

direkt nach dem telefonat (paypal -->dhl) wurde das geld freigeschaltet - nun war die arschkarte beim käufer. auch der nachforschungsantrag hat natürlich nichts zu tage gefördert. tut uns leid bla bla in zukunft versichern sie doch bitte......
zu guter letzt: das paket kam vor 4-5 tagen an, nach? drei= oder vier monaten, total krass.
fazit: beweise paypal, dass du das paket richtig adressiert abgegeben hast. beim päckchen international geht das.
Danke für die ausführliche Beschreibung. Es ist bei mir alles so wie du vermutest - aber: Paypal und eBay sind inzwischen entkoppelt. Das heißt, der Verkauf lief zwar über Paypal, die Rückzahlung kann aber nur von eBay direkt vorgenommen werden. Von mir fordern die jetzt den Ausgleich der vorgestreckten 95,- Euro. ZB über Paypal oder Kreditkarte. Ich würde auch gerne über DHL warenkorb etc nachweisen, der Fall ist aber bereits geschlossen, dh außer "Pay now" kann ich eigentlich nichts mehr machen.
Mein Plan: wie gesagt eBay mit den von dir noch mal aufgezählten Daten per Einschreiben kontaktieren, andernfalls anwaltliches vorgehen androhen und das ganze erst mal auf sich beruhen lassen. Wäre ja noch schöner.
 
Was kann ich da tun?
Deine Ebay-Verkaufsttätigkeit als Gewerbe anmelden. Dann kannst Du solche Verluste steuerlich geltend machen. Allerdings wirst Du Dein durch Ebay-Verkäufe erzieltes Einkommen auch versteuern müssen und nicht - wie bisher vllt. - schwarz einstreichen können.
Mich z. B. hat bisher auch noch keiner dazu gezwungen, eine Fahrradkurbel weltweit anzubieten und nach Mexiko zu verschicken.
Was bringt einen dazu? Abenteuerlust? Dummheit? Geldgier?
 
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Ich kaufe weltweit ein, da komme ich dann auch schon mal auf die Idee, weltweit zu verkaufen. Erstmal grundsätzlich.
 
Deine Ebay-Verkaufsttätigkeit als Gewerbe anmelden. Dann kannst Du solche Verluste steuerlich geltend machen. Allerdings wirst Du Dein durch Ebay-Verkäufe erzieltes Einkommen auch versteuern müssen und nicht - wie bisher vllt. - schwarz einstreichen können. ...
Ach Gottchen. Eine Gewerbeanmeldung führt ja nicht automatisch dazu, "Verluste" irgendwie geltend machen zu können. "Steuerlich geltend machen" kann nur, wer Steuern zahlt !
Davon sind Teilehändler sehr oft ziemlich weit entfernt. Darüber hinaus wäre Deine vorgeschlagene Gewerbeanmeldung - das Versendungsrisiko betreffend - für den Verkäufer ein Eigentor:
Anders als der private Verkäufer, der regelmäßig nur bis zum Briefkasten haftet, trägt der gewerbliche
Händler wg. § 474 BGB nunmehr das Versendungsrisiko bis zur Haustür des Käufers.
Wenn die Sache auf dem Transportweg untergeht, muß er zwar nicht nochmal liefern, aber der Käufer muß eben auch nicht bezahlen. Das ist beim privaten Verkauf wg. § 447 BGB genau andersherum.

...Mich z. B. hat bisher auch noch keiner dazu gezwungen, eine Fahrradkurbel weltweit anzubieten und nach Mexiko zu verschicken.
Was bringt einen dazu? Abenteuerlust? Dummheit? Geldgier?
Diesen Vorhalt finde ich etwas unfair. Daß ein Paket verschwindet, kann auch im Inland passieren.
Mexiko kann dafür nichts. Es ist nicht automatisch "dumm" oder "geldgierig", im Ausland anzubieten; man vergrößert nur den potentiellen Kundenkreis.
 
Wenn man es tut, muss man zumindest bedenken dass es was andres ist als von Berlin nach München oder Köln, .. und das kann schon dauern... jetzt 8ter Tag Köln Berlin, und noch nichts wird angezeigt im Tracking ausser nächster Schritt ist transport zum zielverteilzentrum
 
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Es scheint aktuell zu grassieren, und schützen kann man sich wohl nicht davor: bei mir war es neulich nicht das (versicherte) Paket das verloren ging, sondern der Käufer in Spanien, der behauptete, der Artikel sei kaputt, weshalb er auf eine Rückerstattung pochte.
Vorgeschichte war, dass Hermes mit dem Päckchen tatsächlich länger als üblich unterwegs war, was dem ungeduldigen Käufer nicht passte. Nur: beschleunigen kann ich den Transport nunmal nicht, denn sobald ich es aus den Händen gegeben habe, habe ich ja keinen Einfluss mehr drauf. Druck gemacht bei Hermes hatte ich natürlich trotzdem.
Wie gesagt: Päckchen kam an, und ein paar Tage später schrieb dann der Käufer, dass er den Artikel doch nicht mehr will, weil er kaputt sei. Dazu konstruierte er insgesamt drei Mängel, von denen überhaupt nur einer ein tatsächlicher Mangel war, und der mir definitiv aufgefallen wäre, hätte er schon beim Versand bestanden.

Ende vom Lied: Nachrichten über das eBay-Formular hin und her geschickt, dann hat er den Fall geschlossen, und mir ne negative Bewertung reingedrückt.
Nu hab ich eBay geschrieben dass die Bewertung in meinen Augen ungerechtfertigt ist, aber was soll da kommen!?

Einziger Vorteil: ich habe kein PayPal, also greift der Käuferschutz nicht in der Form, dass der Käufer einfach eigenmächtig seine Kohle wiederbekommt und man als Verkäufer in der Schuld steht.

Fazit: selbst versichert bist Du vor solchen Spackos nicht sicher. Am Ende wird gesagt, es sei nur ein Stein im Paket gewesen, und dann ab dafür, Käuferschutz in Anspruch nehmen.
 
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