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Brevet: Veranstalter untersagt, die Aktivität auf Strava zu publizieren

Es gibt sowieso die Regel dass man sich an die örtliche Gesetze (und vor allem StVZO) halten soll. Deswegen z.B. bei Brevets die durch Frankreich fahren die Warnwestenpflicht für das französische Teil.
 
Es gibt sowieso die Regel dass man sich an die örtliche Gesetze (und vor allem StVZO) halten soll. Deswegen z.B. bei Brevets die durch Frankreich fahren die Warnwestenpflicht für das französische Teil.
Da steht ja auch so in den Regeln des ACP.
Doch wo steht, dass ein Veranstalter eigene Regeln aufstellen darf nach denen sich die Teilnehmer zu richten haben?
Wenn ich als Fahrer nicht gegen die Regeln des ACP verstosse, dann möchte ich auch gewertet werden.
Machtspielchen von irgendwelchen Veranstaltern tun der Sache nicht gut.
 
Hallo siggi,
Da steht ja auch so in den Regeln des ACP.
Doch wo steht, dass ein Veranstalter eigene Regeln aufstellen darf nach denen sich die Teilnehmer zu richten haben?
Oder wo steht, dass es keine zusätzlichen Regeln geben darf?
Ich vermute fast, dass in der Vergangenheit niemand so deutsch war, sich zusätzliche Regeln einfallen zu lassen, und Zusatzregeln daher weder ausdrücklich erlaubt noch verboten sind.

Wenn ich als Fahrer nicht gegen die Regeln des ACP verstosse, dann möchte ich auch gewertet werden.
Das sehe ich ähnlich. Es gibt aber in England eine Zusatzregel, die ich gut finde: Schutzblechpflicht bei Herbst- und Winterbrevets.

Grüße
Andreas
 
Das sehe ich ähnlich. Es gibt aber in England eine Zusatzregel, die ich gut finde: Schutzblechpflicht bei Herbst- und Winterbrevets.
Da gibt es aber vieles, dass irgendjemand gut findet, wie z.B. Helmpflicht, Verbot von Lenkeraufsätzen, generell Nachts Warnweste. Es gibt gute Gründe dafür, trotzdem finde ich die mir bekannte Haltung, sich nur an nationale Gesetze zu halten, sehr gut.
 
Was oft geschieht ist dass Veranstalter einfach einen Regelkatalog nehmen der im Netz zu finden ist und den (übersetzt oder nicht) direkt übernenehmen ohne zu schauen ob eine Regel vielleicht von örtliche Gesetze vorgeschrieben wird.
 
Hi Andreas,

Ich meinte eigentlich eher Teilnahme an den 'oeffentlichen', 'bekannten', und entsprechend frequentierten Foren.
Also hier zum Beispiel ;)

Ich bin uebrigens letzte Woche so eine Art Privat-knapp-700er gefahren, wenn auch gewissermassen mit einem etwas lockereren Zeitfenster (ca. 57h), dafuer mit komplettem Reisegepaeck (und an WE drauf wieder zurueck), von meinem Buero zur Verwandschaft, Kombination aus Rad- und Familienurlaub gewissermassen, und weil ich ja partiell vom Karl randonneurisiert wurde alle Taeler quer und ergo jede Menge Hoehenmeter :D :D (OK das ergab sich halt so aus der Topographie ... von Ba-Wue nach Berlin ...)
Irgendwann stell ich davon noch Bilder rein. Also das zum Thema 'ich fahr halt meine eigenen Dinger' :D

Was oft geschieht ist dass Veranstalter einfach einen Regelkatalog nehmen der im Netz zu finden ist und den (übersetzt oder nicht) direkt übernenehmen ohne zu schauen ob eine Regel vielleicht von örtliche Gesetze vorgeschrieben wird.
Die Deutschen haben auch eine Leidenschaft fuer Uebersetzungsfehler, und zwar 'zufaelligerweise' immer so, dass die Regel dadurch verschaerft wird. Ich sag nur 'respecter la route' ... ;)

LG ... Wolfi ;)

P.S.:
(...) Es gibt aber in England eine Zusatzregel, die ich gut finde: Schutzblechpflicht bei Herbst- und Winterbrevets. (...)
Eigentlich ueberfluessig so eine Regel, als naechstes kommt noch einer und verlangt dass man runde Laufraeder benutzt und verbietet viereckige. Aber ja, nicht jedem ist alles klar, was eigentlich klar sein sollte :D :D
 
Links: das Original eines Freundes. Er ist Designer und hat alles typographisch selbst entwickelt.

Rechts: ein dreistes Plagiat unseres "ehrlichen Schweizers" der es nicht mag, wenn man seine Strecken kopiert.

:mad:

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Links: das Original eines Freundes. Er ist Designer und hat alles typographisch selbst entwickelt.

Rechts: ein dreistes Plagiat unseres "ehrlichen Schweizers" der es nicht mag, wenn man seine Strecken kopiert.

:mad:

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Der Schweizer hat sich ja auch "nur" über die unverschämten Fragen nach den Tracks empört. Wahrscheinlich hat er darum beim Aufkleberdesign auch nicht beim Urheber angefragt. Nicht das der sich womöglich auch ärgert.
 
Außer der Zahl 400 und dem Wort Audax sehe ich da keine Ähnlichkeit
Die Ähnlichkeit ist wirklich kaum zu erkennen. Aber wenn man ganz genau hinschaut fällt zumindest die Form und die Platzierung der Zahl ins Auge. Der sensibilisierte Betrachter findet bestimmt 10 bis 15 weitere Gemeinsamkeiten. Wir können ja mal ein Suchspiel veranstalten. Wer die m(dr)eisten Details findet gewinnt einen Aufkleber. @Bernd R.: Was hälst du davon?
 
Ach ja, vielleicht kann man deinem Grafiker selber ans Bein pissen. Das Wort Audax und die 400 suggerieren dem Laien das es sich um einen anerkannten Veranstalter handelt und mn dort Qualifikationsberechtige Brevets fahren kann
 
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