redfalo
im wahren Leben: Olaf
hmmm....
ganz ehrlich: mich macht diese Debatte ratlos.
Ich bin ja in Sachen Randonneurskultur in UK sozialisiert worden - dort ist es bei 9 von 10 Brevets so, dass die Tracks für jedermann von der Audax UK-Seite runterladbar sind. Es gibt manche Veranstalter, die gar keine Tracks machen - bei denen bastelt dann aber irgendjemand bei YACF auf Grundlage des Route sheets einen Track. Funktioniert prima - und eröffnet jedem die Möglichkeit, vorhandene Tracks außerhalb von Veranstaltungen nachzufahren und zu modifizieren. Ich habe mir mehrfach auf Basis solcher Tracks eigene Brevet-Strecken gebaut. Wer ist davon geschädigt?
Jetzt kann man natürlich argumentieren: Der Veranstalter bestimmt die Regeln. In Berlin gibts Helmpflicht, in der Schweiz sind die Tracks Staatsgeheimnis. Wems nicht gefällt, der braucht ja nicht mitzufahren. Meine Sicht dazu: Na ja. Zumindest in PBP-Jahren, wenn man die Quali braucht, ist das nicht so einfach. Und zumindest in Deutschland ist das Angebot an Brevets und Startorten - zumindest im Vergleich zu UK, und auch im Vergleich zu NL, glaube ich - ziemlich gering. ARA scheint zudem recht restriktiv zu sein, was neue Startorte betrifft. Fair enough, das muss man akzeptieren - aber das gibt umgekehrt m.E. den Veranstaltern, die nun mal da sind, eine gewisse Verantwortung, nicht willkürliche Regeln aufzustellen und Leuten, die nachfragen, zu sagen: take it or leave it. Dann muss man sich im Zweifel den Vorwurf gefallen lassen, die Machtposition, der Ansprechpartner für ACP zu sein, unbillig auszunutzen.
In UK ist es, wenn man nicht gerade irgendwo total abgelegen wohnt, wirklich einfach, einem Veranstalter aus dem Weg zu gehen, wenn man ihn nicht mag. In Deutschland sieht das anders aus. Und Audax Suisse klingt ja nicht nur nach einem regionalen Veranstalter, sondern einem ganzen Land.
Natürlich ist die o.g. Sicht "wie will der das Strava-Verbot vor Gericht einklagen?" völlig bekloppt. Wer in solchen juristischen Kategorien denkt, hat den Randonneursgedanken tatsächlich nicht verstanden. Umgekehrt finde ich aber: Wenn man als Veranstalter Regeln aufstellt, muss man es auch aushalten können, dass diese kritisch hinterfragt werden - ohne gleich Leute pauschal das Recht abzusprechen, bei einem mitzufahren.
ganz ehrlich: mich macht diese Debatte ratlos.
Ich bin ja in Sachen Randonneurskultur in UK sozialisiert worden - dort ist es bei 9 von 10 Brevets so, dass die Tracks für jedermann von der Audax UK-Seite runterladbar sind. Es gibt manche Veranstalter, die gar keine Tracks machen - bei denen bastelt dann aber irgendjemand bei YACF auf Grundlage des Route sheets einen Track. Funktioniert prima - und eröffnet jedem die Möglichkeit, vorhandene Tracks außerhalb von Veranstaltungen nachzufahren und zu modifizieren. Ich habe mir mehrfach auf Basis solcher Tracks eigene Brevet-Strecken gebaut. Wer ist davon geschädigt?
Jetzt kann man natürlich argumentieren: Der Veranstalter bestimmt die Regeln. In Berlin gibts Helmpflicht, in der Schweiz sind die Tracks Staatsgeheimnis. Wems nicht gefällt, der braucht ja nicht mitzufahren. Meine Sicht dazu: Na ja. Zumindest in PBP-Jahren, wenn man die Quali braucht, ist das nicht so einfach. Und zumindest in Deutschland ist das Angebot an Brevets und Startorten - zumindest im Vergleich zu UK, und auch im Vergleich zu NL, glaube ich - ziemlich gering. ARA scheint zudem recht restriktiv zu sein, was neue Startorte betrifft. Fair enough, das muss man akzeptieren - aber das gibt umgekehrt m.E. den Veranstaltern, die nun mal da sind, eine gewisse Verantwortung, nicht willkürliche Regeln aufzustellen und Leuten, die nachfragen, zu sagen: take it or leave it. Dann muss man sich im Zweifel den Vorwurf gefallen lassen, die Machtposition, der Ansprechpartner für ACP zu sein, unbillig auszunutzen.
In UK ist es, wenn man nicht gerade irgendwo total abgelegen wohnt, wirklich einfach, einem Veranstalter aus dem Weg zu gehen, wenn man ihn nicht mag. In Deutschland sieht das anders aus. Und Audax Suisse klingt ja nicht nur nach einem regionalen Veranstalter, sondern einem ganzen Land.
Natürlich ist die o.g. Sicht "wie will der das Strava-Verbot vor Gericht einklagen?" völlig bekloppt. Wer in solchen juristischen Kategorien denkt, hat den Randonneursgedanken tatsächlich nicht verstanden. Umgekehrt finde ich aber: Wenn man als Veranstalter Regeln aufstellt, muss man es auch aushalten können, dass diese kritisch hinterfragt werden - ohne gleich Leute pauschal das Recht abzusprechen, bei einem mitzufahren.
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