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Brevet: Veranstalter untersagt, die Aktivität auf Strava zu publizieren

Was das teilen von Inhalten, die der Seitenbetreiber selbst produziert hat, mit der DSGVO zu tun hat, kann ich nicht nachvollziehen. Auch ein Aufruf um auf der Plattform "Strava" mit dem Verein in Kontakt zu treten hat nichts mit der DSGVO zu tun.
Wenn auf einer Seite Strava-Widgets eingebunden sind, dann sieht Strava, welche Browserinstanz wann wie oft diese Seite besucht hat. Und “welche Browserinstanz“ gilt schon ganz allgemein als personenbezogen. Wenn der Browser zusätzlich auch bei Strava angemeldet ist sogar noch viel mehr. Solche seitenübergreifenden Datenschleichwege gehören bei der DSGVO gewissermaßen zum Kerngeschäft.

Trotzdem ist es natürlich an Kleinkariertheit kaum zu überbieten, hier die DSGVO auszupacken. Kann mich gar nicht entscheiden was hier den Vogel am meisten abschießt, dass Track-Verbot, die “alles geklaut“ Paranoia (und zwar von de.rec.fahrrad, alles andere ist doch nur in immer bunter neu aufgewärmter Abklatsch ;) ) oder jetzt die Paragraphenreiterei.
 
Was mich als Laie noch interessieren täte: verdient an diesen Brevets der Veranstalter Geld oder nicht?
 
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