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Deleted65933
Moin,
ich habe mich zu einem 1000er Brevet angemeldet. Nun steht in den AGBs (die man vorher bekanntlich nicht liest... selbst schuld aber darum geht es nicht...) dass der Veranstlter sich vorbehält, die Publikation des Tracks auf Strava und ähnlichen Plattformen zu untersagen. Diese Karte zieht er nun "zum ersten Mal" und "ausnahmsweise". Die Teilnehmer werden aufgefordert, ihre Aktivität bei Strava als "privat" zu kennzeichnen.
Ohne Frage, die Vorbereitung eines solchen Monsters ist mit einem Haufen Arbeit verbunden. Dennoch halte ich das für inakzptabel und frage mich, auf welcher Basis ein solches Verbot ausgesprochen wird (Urheberrecht... na ja...) und ob es sowas bei anderen Brevets bereits gegeben hat.
ich habe mich zu einem 1000er Brevet angemeldet. Nun steht in den AGBs (die man vorher bekanntlich nicht liest... selbst schuld aber darum geht es nicht...) dass der Veranstlter sich vorbehält, die Publikation des Tracks auf Strava und ähnlichen Plattformen zu untersagen. Diese Karte zieht er nun "zum ersten Mal" und "ausnahmsweise". Die Teilnehmer werden aufgefordert, ihre Aktivität bei Strava als "privat" zu kennzeichnen.
Ohne Frage, die Vorbereitung eines solchen Monsters ist mit einem Haufen Arbeit verbunden. Dennoch halte ich das für inakzptabel und frage mich, auf welcher Basis ein solches Verbot ausgesprochen wird (Urheberrecht... na ja...) und ob es sowas bei anderen Brevets bereits gegeben hat.