ad-mh
Am Ausbauende des RS1 - Mülheim Speldorf
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Dass ich vor 2 Jahren einen Abschlussbescheid bekommen habe (keine Rückzahlung)interessiert die nicht mehr, anscheinend ist die Staatskasse leer und jetzt werden u.a. die Soloselbstständigen Veranstaltungstechniker die de facto 2,5 Jahre Berufsverbot hatten zur Kasse gebeten.
14 Tage habe ich Zeit den Scheiss einzureichen, und das verschicken die mitten in den Ferien.
Ich kotze seit 2 Tagen....
Wenn vor zwei Jahren ein Bescheid erlassen wurde, dann ist der bestandskräftig.
Er kann unter unter sehr engen, bestimmten Voraussetzungen geändert werden, wenn er bereits bestandskräftig ist.
Die Änderung eines bestandskräftigen Bescheids ist im Verwaltungsrecht in den §§ 48-52 VwVfG geregelt.
Unbedingt selbst nachlesen.
Falschen Angaben, Täuschung, neue Tatsachen, etc. sind die Gründe für eine Rücknahme oder Änderung.
Vertrauensschutz geht vor.
Ich würde die Sachen nur unter Vorbehalt einreichen und Rechtsmittel gegen den aktuellen Bescheid einlegen.
Um dazu genaueres Sagen zu können, müsste man allerdings den vollständigen Schriftverkehr kennen.
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