Lempira
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Für welchen Zeitraum?Und meldepflichtig wird es erst, wenn ein Verkäufer mehr als 30 Geschäfte mit einem Gesamtwert von über 2000 Euro tätigt.
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Für welchen Zeitraum?Und meldepflichtig wird es erst, wenn ein Verkäufer mehr als 30 Geschäfte mit einem Gesamtwert von über 2000 Euro tätigt.
Hallo,
Meldungen dieser Art geistern gerade durch anderer Foren und deren Pinwandbereiche wird geschlossen.
Mal sehen was uns so erwartet.
Zitat
"Liebe Freunde des freien Handels,
es ist leider wie erwartet. Wir müssen leider unseren kleinen und feinen privaten Kleinanzeigenbereich PINNWAND aus dem Forum verbannen.
Der eine oder andere hat es vielleicht im Thema Achtung Plattformen-Steuertransparenzgesetz in Kraft bereits gelesen.
Was ist passiert?
Zum 01.01.2023 ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten.
Worum geht es in diesem Gesetz?
Im Kampf gegen Steuerhinterzieher nehmen die EU-Mitgliedstaaten digitale Plattformen stärker in die Pflicht. Am 1. Januar 2023 sollen neue Meldepflichten in Kraft treten und zu mehr Steuertransparenz beitragen. Bis dahin müssen die Länder die EU-Richtlinie 2011/16/EU zur Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit im Steuerbereich („DAC7“) in nationales Recht umsetzen. Sie verpflichtet Plattformbetreiber, Informationen über Verkäufer der Plattform und die hierüber generierten Umsätze zu sammeln und an die dafür zuständige Behörde, in Deutschland vermutlich das BZSt, zu melden. Gleichzeitig werden die einzelnen EU-Mitgliedstaaten zum automatischen Informationsaustausch aufgefordert. In Deutschland wurde am 24. August 2022 der Regierungsentwurf des neuen Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) beschlossen, der u.a. die Umsetzung von DAC7 enthält.
Wer ist betroffen?
Grundsätzlich sind alle Betreiber digitaler Plattformen betroffen, über deren Plattform Verkäufer die Möglichkeit bekommen, mit potenziellen Käufern in Verbindung zu treten und sogenannte relevante Tätigkeiten auszuüben. Darunter fallen insbesondere die Vermietung von Immobilien, die Vermietung jeglicher Verkehrsmittel (z. B. Ridesharing), die Erbringung persönlicher Dienstleistungen und der Verkauf von Waren. Online-Portale, die lediglich die Abwicklung von Zahlungen, das Auflisten oder Weiterleiten von Nutzern oder das Einstellen von Werbung ermöglichen, sind von der Meldepflicht nicht betroffen.
Was muss gemeldet werden?
Zu den meldepflichtigen Informationen gehören unter anderem Name, Anschrift und Steuernummer des Verkäufers sowie unter gewissen Voraussetzungen der Inhaber und die Kennung des Finanzkontos. Außerdem müssen die Plattformbetreiber pro Kalendervierteljahr die von jedem Verkäufer erzielten Umsätze und Tätigkeiten mitteilen. Gesondert anzugeben sind Gebühren, Provisionen oder Steuern, die vom Plattformbetreiber einbehalten oder berechnet werden. Darüber hinaus sind die Plattformbetreiber verpflichtet, die gesammelten Informationen regelmäßig auf Richtigkeit und Plausibilität zu überprüfen. Besteht Grund zu der Annahme, dass die erhobenen Informationen eines Anbieters unrichtig sind, hat der Plattformbetreiber den Anbieter dazu aufzufordern, die Informationen zu berichtigen und anhand verlässlicher Belege zu bestätigen. Liefert ein Anbieter seine Daten nicht rechtzeitig, hat der Plattformbetreiber dessen Nutzerkonto zu sperren oder zu schließen und ihn daran zu hindern, sich erneut zu registrieren. Des Weiteren sind in diesem Fall sämtliche Vergütungszahlungen an den Anbieter durch den Plattformbetreiber einzubehalten."
Zitat Ende
Innerhalb eines Jahres.Für welchen Zeitraum?
müsste ich nochmal nachschauen, meine aber pa.Für welchen Zeitraum?
Alle mal ruhig bleiben, bitte. Das Forum ist davon nicht betroffen.Hallo,
Meldungen dieser Art geistern gerade durch anderer Foren und deren Pinwandbereiche wird geschlossen.
Mal sehen was uns so erwartet.
Zitat
"Liebe Freunde des freien Handels,
es ist leider wie erwartet. Wir müssen leider unseren kleinen und feinen privaten Kleinanzeigenbereich PINNWAND aus dem Forum verbannen.
Der eine oder andere hat es vielleicht im Thema Achtung Plattformen-Steuertransparenzgesetz in Kraft bereits gelesen.
Was ist passiert?
Zum 01.01.2023 ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten.
Worum geht es in diesem Gesetz?
Im Kampf gegen Steuerhinterzieher nehmen die EU-Mitgliedstaaten digitale Plattformen stärker in die Pflicht. Am 1. Januar 2023 sollen neue Meldepflichten in Kraft treten und zu mehr Steuertransparenz beitragen. Bis dahin müssen die Länder die EU-Richtlinie 2011/16/EU zur Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit im Steuerbereich („DAC7“) in nationales Recht umsetzen. Sie verpflichtet Plattformbetreiber, Informationen über Verkäufer der Plattform und die hierüber generierten Umsätze zu sammeln und an die dafür zuständige Behörde, in Deutschland vermutlich das BZSt, zu melden. Gleichzeitig werden die einzelnen EU-Mitgliedstaaten zum automatischen Informationsaustausch aufgefordert. In Deutschland wurde am 24. August 2022 der Regierungsentwurf des neuen Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) beschlossen, der u.a. die Umsetzung von DAC7 enthält.
Wer ist betroffen?
Grundsätzlich sind alle Betreiber digitaler Plattformen betroffen, über deren Plattform Verkäufer die Möglichkeit bekommen, mit potenziellen Käufern in Verbindung zu treten und sogenannte relevante Tätigkeiten auszuüben. Darunter fallen insbesondere die Vermietung von Immobilien, die Vermietung jeglicher Verkehrsmittel (z. B. Ridesharing), die Erbringung persönlicher Dienstleistungen und der Verkauf von Waren. Online-Portale, die lediglich die Abwicklung von Zahlungen, das Auflisten oder Weiterleiten von Nutzern oder das Einstellen von Werbung ermöglichen, sind von der Meldepflicht nicht betroffen.
Was muss gemeldet werden?
Zu den meldepflichtigen Informationen gehören unter anderem Name, Anschrift und Steuernummer des Verkäufers sowie unter gewissen Voraussetzungen der Inhaber und die Kennung des Finanzkontos. Außerdem müssen die Plattformbetreiber pro Kalendervierteljahr die von jedem Verkäufer erzielten Umsätze und Tätigkeiten mitteilen. Gesondert anzugeben sind Gebühren, Provisionen oder Steuern, die vom Plattformbetreiber einbehalten oder berechnet werden. Darüber hinaus sind die Plattformbetreiber verpflichtet, die gesammelten Informationen regelmäßig auf Richtigkeit und Plausibilität zu überprüfen. Besteht Grund zu der Annahme, dass die erhobenen Informationen eines Anbieters unrichtig sind, hat der Plattformbetreiber den Anbieter dazu aufzufordern, die Informationen zu berichtigen und anhand verlässlicher Belege zu bestätigen. Liefert ein Anbieter seine Daten nicht rechtzeitig, hat der Plattformbetreiber dessen Nutzerkonto zu sperren oder zu schließen und ihn daran zu hindern, sich erneut zu registrieren. Des Weiteren sind in diesem Fall sämtliche Vergütungszahlungen an den Anbieter durch den Plattformbetreiber einzubehalten."
Zitat Ende
Und wenn ich als engagierter Sammler 30 Teile für 2000 verkaufe und gleichzeitig 35 Teile für 2500 Euro kaufe, bin ich dann automatisch Händler?Und meldepflichtig wird es erst, wenn ein Verkäufer mehr als 30 Geschäfte mit einem Gesamtwert von über 2000 Euro tätigt. Alle privaten Geschäfte darunter sind nicht meldepflichtig.
Meldepflicht heißt ja auch nicht gleich steuerpflichtig.
Auf das Forum hier wird das keinen Einfluss haben, wage ich zu prognostizieren.
Da habe ich nicht genug Ahnung für eine seriöse Aussage, das andere hatte ich gestern zufällig in einem anderen Zusammenhang gelesen.Und wenn ich als engagierter Sammler 30 Teile für 2000 verkaufe und gleichzeitig 35 Teile für 2500 Euro kaufe, bin ich dann automatisch Händler?
Würde ich in diesem Fall mein Hobby als Kleingewerbe anmelden, würde es mir vom Finanzamt als Liebhaberei deklariert werden, da ich keinen Gewinn mache.
Ja das wäre am Ende schon recht lächerlich, kenne das auch noch gut. Da ist dann auch die Anzahl egal, das können dann auch monatlich 30 einzelne Anzeigen sein oder mehr oder 5tsd Euro. Aber dann haste eben die Ausgaben für Räder oder Teile oder Konvolute, Anfahrten, Telefonate, Schreiberei, Gebühren, Notebook, Abschreibungen, Fotoapparat, Reinigungsmittel, Werkzeuge, Ersatzteile etc. pp., Arbeitszeit, Aufbereitungskosten, da wirds dann definitiv ein Nullsummen Spiel oder Minus Ergebnis am Ende des Jahres... Gerade in so einem Bereich, wo es auch um die kleinen und feinen Einzelteile oder Gruppen geht.Und wenn ich als engagierter Sammler 30 Teile für 2000 verkaufe und gleichzeitig 35 Teile für 2500 Euro kaufe, bin ich dann automatisch Händler?
Würde ich in diesem Fall mein Hobby als Kleingewerbe anmelden, würde es mir vom Finanzamt als Liebhaberei deklariert werden, da ich keinen Gewinn mache.
Veräußerte Gegenstände des täglichen Gebrauchs müssen nicht versteuert werden. ich behaupte, dass Fahrräder und Ersatzteile dazu zählen.Hallo,
Meldungen dieser Art geistern gerade durch anderer Foren und deren Pinwandbereiche werden geschlossen.
Mal sehen was uns so erwartet.
Zitat
"Liebe Freunde des freien Handels,
es ist leider wie erwartet. Wir müssen leider unseren kleinen und feinen privaten Kleinanzeigenbereich PINNWAND aus dem Forum verbannen.
Der eine oder andere hat es vielleicht im Thema Achtung Plattformen-Steuertransparenzgesetz in Kraft bereits gelesen.
Was ist passiert?
Zum 01.01.2023 ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten.
Worum geht es in diesem Gesetz?
Im Kampf gegen Steuerhinterzieher nehmen die EU-Mitgliedstaaten digitale Plattformen stärker in die Pflicht. Am 1. Januar 2023 sollen neue Meldepflichten in Kraft treten und zu mehr Steuertransparenz beitragen. Bis dahin müssen die Länder die EU-Richtlinie 2011/16/EU zur Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit im Steuerbereich („DAC7“) in nationales Recht umsetzen. Sie verpflichtet Plattformbetreiber, Informationen über Verkäufer der Plattform und die hierüber generierten Umsätze zu sammeln und an die dafür zuständige Behörde, in Deutschland vermutlich das BZSt, zu melden. Gleichzeitig werden die einzelnen EU-Mitgliedstaaten zum automatischen Informationsaustausch aufgefordert. In Deutschland wurde am 24. August 2022 der Regierungsentwurf des neuen Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) beschlossen, der u.a. die Umsetzung von DAC7 enthält.
Wer ist betroffen?
Grundsätzlich sind alle Betreiber digitaler Plattformen betroffen, über deren Plattform Verkäufer die Möglichkeit bekommen, mit potenziellen Käufern in Verbindung zu treten und sogenannte relevante Tätigkeiten auszuüben. Darunter fallen insbesondere die Vermietung von Immobilien, die Vermietung jeglicher Verkehrsmittel (z. B. Ridesharing), die Erbringung persönlicher Dienstleistungen und der Verkauf von Waren. Online-Portale, die lediglich die Abwicklung von Zahlungen, das Auflisten oder Weiterleiten von Nutzern oder das Einstellen von Werbung ermöglichen, sind von der Meldepflicht nicht betroffen.
Was muss gemeldet werden?
Zu den meldepflichtigen Informationen gehören unter anderem Name, Anschrift und Steuernummer des Verkäufers sowie unter gewissen Voraussetzungen der Inhaber und die Kennung des Finanzkontos. Außerdem müssen die Plattformbetreiber pro Kalendervierteljahr die von jedem Verkäufer erzielten Umsätze und Tätigkeiten mitteilen. Gesondert anzugeben sind Gebühren, Provisionen oder Steuern, die vom Plattformbetreiber einbehalten oder berechnet werden. Darüber hinaus sind die Plattformbetreiber verpflichtet, die gesammelten Informationen regelmäßig auf Richtigkeit und Plausibilität zu überprüfen. Besteht Grund zu der Annahme, dass die erhobenen Informationen eines Anbieters unrichtig sind, hat der Plattformbetreiber den Anbieter dazu aufzufordern, die Informationen zu berichtigen und anhand verlässlicher Belege zu bestätigen. Liefert ein Anbieter seine Daten nicht rechtzeitig, hat der Plattformbetreiber dessen Nutzerkonto zu sperren oder zu schließen und ihn daran zu hindern, sich erneut zu registrieren. Des Weiteren sind in diesem Fall sämtliche Vergütungszahlungen an den Anbieter durch den Plattformbetreiber einzubehalten."
Zitat Ende
Wenn man dann z.B. bei eBay irgend welche hinterlegten Triggerwerte überschritten hat, wird es bestimmt nicht einfach bei weitermachen bleiben, wenn man darzulegen hat, dass die Haltedauer und Gewinnerzielung im grünen Bereich waren.Private Veräußerungsgewinne sind nach 1 Jahr Haltedauer nicht zu verteuern (d.h. man muß damit auch Gewinn erzielt haben).
Dazu gibt es noch eine Freigrenze von 600,- p.a.