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Überholen und Klingeln ?

Wessel_Hummer schrieb:
Zu Deiner Fahrschule kann ich nichts sagen, aber in dem Text finde ich keine
Aussage darüber, dass man einspurige Fahrzeuge (Motor- und Fahrräder)
nicht überholen kann, sondern an ihnen vorbeifährt.
das stimmt, sollte nur als anhalt dienen da ich auf die schnelle nicht den richtigen paragraph fand.
die fahrschule wird schon auch ***** verzapfen aber die offiziellen unterlagen wohl weniger :)
 
Re: Neuigkeiten: Überholen und Klingeln ?

Don schrieb:
Dass man 33% schneller fahren muss, als der Eingeholte, ist auch falsch!

So habe ich es bei der Klasse 2 gesagt bekommen. Und wenn du an die sog. Elefantenrennen denkst ist das ja auch richtig. Kann sein das es für Räder untereinander nicht gilt. Aber bei Mehrspurig überholt Mehrspurig/Einspurig bin ich mir sicher das du in der Stadt nicht mit 49Km/h ein (Mehrspuriges) Fahrzeug mit 48Km/h überholen darfst.
Ich habe leider kein Internet, sonst könnte ich ja selber nachschauen :eek:
 
also hier in österreich wurde mir gesagt (und eben auch in dev. unterlagen) dass die geschwindigkeitsdifferenz min. 20km/h betragen muß. demnach darf man also in der 30er zone auch dann nicht überholt werden wenn man mit 15 dahergurkt :D
 
Komisch. Ich habe vor etwa 30 Jahren bei Freising ein knapp unterhalb der erlaubten 80 km/h fahrendes Polizieauto mit ebendiesen 80 km/h überholt. Der Vorgang hat sich über 1 km hingezogen (gerade, ebene, übersichtliche Strecke). Die hatten keine Einwände.
Von einer Mindestdifferenz als Vorschrift habe ich noch nie gehört. Es handelt sich wohl um eine Empfehlung, die aus § 1 (?) der StVO abzuleiten ist, nach der man andere nicht unvermeidbar behindern darf.
 
HGS schrieb:
Komisch. Ich habe vor etwa 30 Jahren bei Freising ein knapp unterhalb der erlaubten 80 km/h fahrendes Polizieauto mit ebendiesen 80 km/h überholt. Der Vorgang hat sich über 1 km hingezogen (gerade, ebene, übersichtliche Strecke). Die hatten keine Einwände.
Von einer Mindestdifferenz als Vorschrift habe ich noch nie gehört. Es handelt sich wohl um eine Empfehlung, die aus § 1 (?) der StVO abzuleiten ist, nach der man andere nicht unvermeidbar behindern darf.
Man muss mit deutlicher Geschwindigkeitsdifferenz überholen.

Die Gerichte legen das zwischen 5, i.d.R. aber eher 10 km/h aus. Fährt jemand vor Dir 115 bei erlaubten 120, kannst Du faktisch nicht überholen, ohne unkorrekt zu handeln. :rolleyes:
Ich überhole hier mit 120 und keine Sau (außer den Rasern die mit 150 ankommen), regt sich drüber auf.

Hat aber alles nichts mit Klingeln zu tun und für Radfahrer dürfte die 10 km/h-Differenz völlig unzutreffend sein. Schon 25 zu 30 sind eigentlich ein deutlicher Unterschied, erst recht 10 zu 15 bergauf!
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