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Überholen und Klingeln ?

Innerhalb geschlossener Ortschaften darf man gar nicht grundlos klingeln.

§ 16
Warnzeichen
(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben
1.
wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
2.
wer sich oder andere gefährdet sieht.

Ob man einen normalen Überholvorgang jetzt schon als "Gefahr" ansieht, darüber müssen sich wohl die Juristen streiten. Ich würde das definitv verneinen, denn §16 unterscheidet nicht zwischen Kraftfahrzeugen und Fahrrädern. Und wenn ein Autofahrer beim normalen Überholvorgang igO hupt darf er auch blechen.
 
Marty McFly schrieb:
Beim Autofahren muss man doch auch nicht vor jedem Überholen hupen.

So ist das nicht ganz richtig.

Ganz klar, wer auf der Autobahn überholt, muss den Vorgang durch Blinken anmelden, wie sonst auch...
Auf der Landstraße jedoch müsste man eigentlich das Überholen, zusätzlich durch eine Lichthupe ankündigen... (Quelle: ein Bekannter von mir ist Fahrlehrer)
Das wird aber in keiner Fahrschule gelehrt...


Aber wir sind hier nicht mit Autos, sondern mit Fahrrädern unterwegs.
Finde Deinen Bußgeldbescheid auch total schwachsinnig. Alles nur Geldmacherei...
 
jap so kommt es, dass fahrradfahrer einen so schlechten ruf haben ... obwohl wir was gegen die umweltverschmutzung und den rohstoffverbrauch tun... :aufreg:irgendwas ist in unserer gesellschaft nicht in ordnung
 
Wessel_Hummer schrieb:
Damit fing Dein Fehler an. Auf Radwegen zu fahren ist 3-12-mal so gefährlich
wie das Fahren auf der Fahrbahn, und dabei sind Gefährdungen wie in Deinem
Fall nicht mal eingerechnet.

Wessel
Hallo!
Arbeite auf einer Kieler-Intensivstation und wir bekommen die radunfälle. Es ist tatsächlich whr, dass die Unfälle in grosser Mehrheit auf Radwegen passieren.
Fazit:
lieber auf der Strasse angehupt, als auf dem Radweg angefahren.
Gruss von Jan

P.S. Bin auch schon von Autofahrern angemotzt worden, weil ich zu schnell auf dem Radweg vor und er mich so schnell ja nicht sehen kann.
Wahrscheinlich sieht er nur in ISDN-Tempo. Das normale Auge sieht mit DSL-Geschwindigkeit
 
LOOKiluke schrieb:
So ist das nicht ganz richtig.

Ganz klar, wer auf der Autobahn überholt, muss den Vorgang durch Blinken anmelden, wie sonst auch...
Auf der Landstraße jedoch müsste man eigentlich das Überholen, zusätzlich durch eine Lichthupe ankündigen... (Quelle: ein Bekannter von mir ist Fahrlehrer)
Das wird aber in keiner Fahrschule gelehrt...


Aber wir sind hier nicht mit Autos, sondern mit Fahrrädern unterwegs.
Finde Deinen Bußgeldbescheid auch total schwachsinnig. Alles nur Geldmacherei...
Auch so nicht ganz richtig.
Es ist einfach so, dass ich ausserhalb geschlossener Ortschaften meine Überholabsicht mit SChall und Leuchtzeichen ankündigen DARF.
Ich MUSS es keineswegs.
Deshalb ist es auch nicht grundsätzlich verboten, jemanden durch Lichthupe auf der Autobahn davon in Kenntnis zu setzen, dass man gern überholen möchte. In Verbindung mit dichtem auffahren wird dann allerdings Nötigung daraus.
 
Nur mal so als Anmerkung: Müssen Radwege nicht eigentlich mindestens 150cm Breit sein, um als solche ausgeweisen werden zu dürfen? Dann währe die Formulierung schon nicht hinreichend...
 
chörli schrieb:
Hatte ich auch gedacht, aber die Herren Polizisten waren der Meinung, dass an dieser Stelle des Radweges- meine Messung 1,55m; deren Messweise 1,20m, nicht ausreichen um gefahrlos an Radfahrern vorbei zu fahren.
Ich wurde abgedrängt u. riss 2 quer parkende Räder um, die auf einen PKW fielen.
1.Verwarnung 30,00€ . Mit meiner Stellungnahme, Schuldanerkennung abgelehnt u. zurück geschickt.
2.Verwarnung 55,07€ Heute gegen Zustellungsurkunde Begründung- amtlich- "Auf schmalen Radwegen, die nur einen geringen Seitenabstand ermöglichen, darf ein Radfahrer aber nicht überraschend überholen. An der Unfallstelle war der Radweg nur 1,20 m breit(wie gesagt:Messergebnis d. Polizei). Weiter: Die angebotene Verwarnung haben Sie nicht innerhalb der gesetzten Frist(1 Woche) gezahlt." Ordnungsamt
Das ist wirklich eine üble Sache. Dachte schon, die hätten Dir, ohne dass was passiert ist, einfach so ein Verwarnungsgeld aufgedrückt. Aber so müssen sie ja eigentlich was machen.

Vor dem Überholen sollte man auf jeden Fall klingeln und zwar rechtzeitig, damit man noch die Reaktionen der vorausfahrenden bzw. -laufenden erkennen kann. Klingelt man zu spät, laufen die einem oft kreuz und quer wie besoffene Hühner vor das Rad. Manche sind aufgrund unserer Geschwindigkeit auch schreckenserstarrt und bleiben einfach stehen, sobald sie uns erblickt haben. :rolleyes: Am RR habe ich keine Klingel, mein Gebrülle wirkt auch besser.
Wie weit vor der Frau hast Du denn gerufen? Hat sie ihre Fahrtrichtungsänderung angezeigt bzw. sich wenigstens umgedreht, ob ein Richtungswechsel überhaupt möglich ist? Wenn nicht, ist SIE die eigentliche Unfallverursacherin! Sie kann mit dem Mofa auch nicht so einfach die Fahrbahnseite wechseln, ohne zu schauen. Es gilt wohl auch hier das Rechtsfahrgebot.

Zum Radweg: War das ein reiner Ein-Richtungs-Radweg? Oder einer für beide Richtungen? Oder sogar ein kombinierter Rad-Gehweg? Wie auch immer: Wenn hier eine Benutzungspflicht per Blauschild angeordnet wurde, ist DAS wohl der Verwarnungsgeldwürdige Grund!

Informier uns mal, zahlen würde ich erst mal auf keinen Fall, weil die sonst immer so weitermachen! Würde mich echt interessieren, ob wir hier eklatante Kompetenzschwächen bei der Polizei aufdecken können!?! :bier:
.
@jonasonjan: Ist ja interessant! Habt Ihr eine Auflistung über die Art und Schwere der Unfälle auf den Radwegen? Sehr interessant auch, wenn wohl auch schwierig herauszubekommen, wäre zu erfahren, wie der Unfall passierten und ob sie vermeidbar gewesen wären. Ich vermute mal, dass in den allermeisten Fällen die reine Qualität der Radverkehrseinrichtung mit-unfallentscheidend ist, allenfalls noch gepaart mit Geisterradlern.
.
 
Hi
ich verstehe die Aufregung wegen des Bußgeldes nicht.
Wie leider nicht im ersten Posting erkennbar war, hat der Autor auf einem schmalen Radweg einen Überholvorgang ausgeführt, der wegen des Nichtbeachtens des strikten Rechtsfahrgebots der langsameren Fahrerin in einen Unfall mit Sachbeschädigung mündete.

Nun ist es so, daß die Verkehrsbehörden in jedem Überholvorgang eine mögliche Gefährdung sehen. Da man ja nicht überholen muß, sondern lediglich will, hat der Überholende besondere Vorsicht walten zu lassen und ggf. auf den Überholvorgang zu verzichten, bis er gefahrlos möglich wird.
Dabei hat der Überholende je nach Lage der Dinge besondere Sorgfaltspflichten, wie etwa das Ankündigen des Überholvorganges mit Schallzeichen, wenn dies für die sichere Ausführung des Überholvorganges dienlich ist.
Und das vorgeschriebene Instrument zur Schallzeichenabgabe bei Fahrrädern ist nach Gesetz die helltönende Klingel.
Wer diese also nicht entsprechend einsetzt oder- wie anscheinend aus rein ästhetischen Gründen viele hier im Forum- erst gar keine Klingel mitführt, begeht einen Verstoß gegen seine besondere Sorgfaltspflicht als Überholer und muß im Schadensfall mit Verwarnung oder Bußgeld rechnen. Rufen oder Pfeifen sind im Gesetz nicht vorgesehen und daher wohl keine ausreichende Ersatzhandlung für das Betätigen der Klingel.
Nach dem Buchstaben des Gesetzes bleibt der Behörde also gar nix übrig, als so zu handeln, wie sie es getan hat.
Am besten zahlt man jetzt schleunigst den geforderten Betrag, bevor es zu einer Verhandlung kommt und sich die Kosten potenzieren. Aussicht auf Erfolg eines Widerspruches sehe ich keinen.
Und in Zukunft vielleicht wirklich besser auf der Straße bleiben oder auf Überholmanöver, bei denen der zu Überholende kooperieren muß, verzichten.
 
DMark schrieb:
Nur mal so als Anmerkung: Müssen Radwege nicht eigentlich mindestens 150cm breit sein, um als solche ausgeweisen werden zu dürfen?
Nicht für Radwege generell, aber für benutzungspflichtige Radwege gibt es
solche Vorschriften, nachzulesen z.B. auf dieser Web-Seite (Ziffer 18).

Ein trotz geringerer Breite ausgewiesener benutzungspflichtiger Radweg muss
jedoch nach dem Gesetz dennoch benutzt werden. Man kann lediglich gegen
die Anordnung der Benutzungspflicht Widerspruch bei der zuständigen Behörde
einlegen, ggfs. beim Verwaltungsgericht klagen. Das kommt durchaus öfter vor
als man denkt.

Ob sich im konkreten Fall aus einem Verstoß der Behörde gegen die Verwaltungs-
vorschriften zur Breite von Fahrradwegen etwas herleiten lässt, wird aber nur
ein Anwalt beurteilen können.

Ich habe allerdings grundsätzliche Zweifel, ob es sich lohnt, nach einer solchen
Kollision wegen 30 Euro ein Gerichtsverfahren in Gang zu setzen. Die Recht-
sprechung neigt in solchen Fällen dazu, beiden Beteiligten eine Mitschuld zu
geben, und nachher streitet man dann für sehr viel Geld darüber, ob die
Schuld 50:50 oder 20:80 zu verteilen ist. Das ist nicht wirklich lohnend.

Wessel
 
Don Jusi schrieb:
Ich vermute mal, dass in den allermeisten Fällen die reine Qualität der Radverkehrseinrichtung mit-unfallentscheidend ist, allenfalls noch gepaart mit Geisterradlern.
Die meisten Unfälle passieren an Straßeneinmündungen und Grundstücksein-
fahrten. Der typische tödliche Unfall ist der, dass ein Radfahrer an einer Kreu-
zung auf dem Fahrradweg weiter geradeaus fahren will, ein abbiegender PKW
oder gar LKW das Fahrrad auf dem abgesetzten Fahrradweg aber überhaupt
nicht wahrnimmt und überfährt.

Besonders häufig passieren diese Unfälle bei Geisterradlern, aber das betrifft
auch legale Geisterradler, also solche, die auf einem einseitigen, in beide Rich-
tungen zu befahrenden Radweg fahren.

Radfahrstreifen sind zwar etwas besser, aber ebenfalls deutlich unfallträchti-
ger als das Fahren auf der Fahrbahn mit ausreichendem Abstand zum rechten
Fahrbahnrand.

Glücklich sind die Österreicher dran, wo trainierende Rennradfahrer nicht an
die Benutzungspflicht von Radwegen gebunden sind.

Wessel
 
Wessel_Hummer schrieb:
Nicht für Radwege generell, aber für benutzungspflichtige Radwege gibt es
solche Vorschriften, nachzulesen z.B. auf dieser Web-Seite (Ziffer 18).

Ein trotz geringerer Breite ausgewiesener benutzungspflichtiger Radweg muss
jedoch nach dem Gesetz dennoch benutzt werden. Man kann lediglich gegen
die Anordnung der Benutzungspflicht Widerspruch bei der zuständigen Behörde
einlegen, ggfs. beim Verwaltungsgericht klagen. Das kommt durchaus öfter vor
als man denkt.

Ob sich im konkreten Fall aus einem Verstoß der Behörde gegen die Verwaltungs-
vorschriften zur Breite von Fahrradwegen etwas herleiten lässt, wird aber nur
ein Anwalt beurteilen können.

Ich habe allerdings grundsätzliche Zweifel, ob es sich lohnt, nach einer solchen
Kollision wegen 30 Euro ein Gerichtsverfahren in Gang zu setzen. Die Recht-
sprechung neigt in solchen Fällen dazu, beiden Beteiligten eine Mitschuld zu
geben, und nachher streitet man dann für sehr viel Geld darüber, ob die
Schuld 50:50 oder 20:80 zu verteilen ist. Das ist nicht wirklich lohnend.

Wessel

jo, seh ich genauso. Rechtlich hast du wohl schlechte Krten, da du als Überholer nicht vorausschauend genug warst.
Ob der Radweg breit genug war oder nicht ist völlig wurscht. Du hast ihn benutzt und musst deine Fahrweise entsprechend anpassen.
Als Radfahrer reg ich mich natürlich auch oft über andere unfähige radler oder Autofahrer auf, die einem im weg rumfahren und so den Verkehr gefärden. Rechtlich hat das jedoch überhaupt keine Bedeutung.
Deshalb auch meine Empfehlung: Bussgeld zahlen und in Zukunft keine Radwege mehr benutzen. Falls du doch einen benutzen musst, aufpassen auf omas, kinder, fußgänger und sonstige hindernisse.
 
Das mit der helltönenden Klingel halte ich für ein typisches Beamtengesetz. Was nützt mir zudem eine Klingel, wenn jeder 12. Bundesbürger hörgeschädigt ist. Bei einer 12.000 Einwohner - Kleinstadt sind das immerhin 1000 Menschen (ich gehöre auch dazu!), die eher mein Brüllen hören, als eine helltönende Klingel, denn hörgeschädigte Menschen hören v.a. die hohen Tonlagen besonders schlecht, tiefere dagegen besser. Warum in aller Welt "helltönend"?? Eine Airzound ist dagegen verboten, schallschutzfenster an gepanzerten Limousinen wiederum nicht.

Der Polizei muss doch genügen, dass der "Täter" laut gerufen hat und das "Opfer" das auch gehört, wenngleich auch falsch darauf reagiert hat.

Gerade, wenn jemand hinter mir rumbrüllt, fahre ich doch nicht ohne zu schauen und ohne Vorankündigung auf die andere Wegseite.

Ein Radweg ist für mich übrigens immer angeordnet, Gehwege mit "Radfahrer Frei" sind ja nur Gehwege. Die zu befahren und dort auch noch zu überholen, wäre Irrsinn.
.
 
verstehe die Aufregung nicht, wenn es um die eigene Gefährdung durch andere Verkehrsteinehmer geht, ist hier der Ruf nach Vergeltung durch Staatsvollzug, Armee, Söldner, Auftragskiller immer riesig !!

Schutz anderer Verkehrsteilnehmer, vor der allzu bemitleidenswerten Kreatur des Radsportlers, der ja nur das Recht auf freie Entfaltung im öffentlichen Verkehr in Anspruch nehmen will, wird sofort als Geißelung, Diskreminierung und Willkür an den Pranger gestellt.

Ich denke den Ausführungen von Jupp ist nichts mehr hinzuzufügen.
Baue ich als Verkehrsteilnehmer Bokmist, stehe ich dazu und gut ist, nicht immer die Fehler bei anderen suchen.
 
Hab mir ne Bimmel für mein Focus gekauft (am Scott und Trekkingrad habe ich eine), weil ich auch nicht andauernd rufen wollte...
passt aber nicht an den Ritchey Lenker...ausserdem will ich mein Rad nicht mit so nem hässlichen kleinen Ding verschandeln..also lasse ich es, und fahre nur noch auf der Strasse, riskiere hierbei zwar auch ein Bussgeld, hoffe aber ungefährlicher zu leben.

Ich ärgere mich auch immer über scheinbar hochgradig reaktionsgestörte Verkehrsteilnehmer, die sofort nach einem Warnton eines hinter Ihnen fahrenden überholwilligen lossprinten, als wäre es der Anpfiff zum 100 m Lauf der Orientierungslosen..

Ich ziehe nach Österreich :D :D
 
Wessel_Hummer schrieb:
Die meisten Unfälle passieren an Straßeneinmündungen und Grundstücksein-
fahrten. Der typische tödliche Unfall ist der, dass ein Radfahrer an einer Kreu-
zung auf dem Fahrradweg weiter geradeaus fahren will, ein abbiegender PKW
oder gar LKW das Fahrrad auf dem abgesetzten Fahrradweg aber überhaupt
nicht wahrnimmt und überfährt.
Das ist mir schon bekannt, aber es hat eigentlich auch etwas mit der grundsätzlichen Beschaffenheit des Radwegs zu tun. An Kreuzungsbereichen dürfen nämlich bis 20 Meter davor keine Einrichtungen sein (auch keine parkenden Autos), die die Sicht zum Radweg blockieren.

Wessel_Hummer schrieb:
Besonders häufig passieren diese Unfälle bei Geisterradlern, aber das betrifft
auch legale Geisterradler, also solche, die auf einem einseitigen, in beide Rich-
tungen zu befahrenden Radweg fahren.
Schon dieser Grund sollte ausreichen, Zwei-Richtungs-Radwege ohne Trennung zu verbieten. Erst recht Zwei-Richtungs-Rad-/Gehwege.

Wessel_Hummer schrieb:
Radfahrstreifen sind zwar etwas besser, aber ebenfalls deutlich unfallträchti-
ger als das Fahren auf der Fahrbahn mit ausreichendem Abstand zum rechten
Fahrbahnrand.
Das ist mir nicht bekannnt, hast Du da irgendwelche Quellen und Belege? Eigentlich müsste die Unfallgefahr (bei einem vorschriftsmäßig angelegtem Radstreifen wohlgemerkt) in etwa gleich der Straße sein. Auch Hr. Tiefensee bestätigte mir eine deutlich bessere Sicherheit gegenüber Bordsteinradwegen.

Wessel_Hummer schrieb:
Glücklich sind die Österreicher dran, wo trainierende Rennradfahrer nicht an
die Benutzungspflicht von Radwegen gebunden sind.
Das einfachste wäre aber auch hier: Die RWBP komplett abzuschaffen.

Das streben wir momentan auch an und haben auch einen Petitionsentwurf gestaltet. Den passenden Link findet Ihr hier:

http://forum.tour-magazin.de/showthread.php?t=84373

Der Entwurf von Lede (Beitrag 198) ist unserer. Wer von Euch wäre dabei? Dann würden sich auch soche Klingelgeschichten weitgehend erledigt haben.
.
 
Hi,

Fra NZV 90, 188 ist eine Zitierweise.
Der Sachbearbeiter deines Bescheides hat seine Entscheidung mit einem abgedruckten (zuvor entschiedenen) Urteil begründet.

Dieses Urteil ist in der NZV = Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht, im Band 90 (Jahrgang 1990) auf der Seite 188 abgedruckt.

Fra ist wahrscheinlich das Gericht, das dieses Urteil ausgesprochen hat. Fra = Frankfurt. Genauer wäre LG Fra (Landgericht Frankfurt) oder OLG Fra (Oberlandesgericht Frankfurt).

Wenn Du also dieses Urteil lesen willst, solltest Du in eine Uni-Bib fahren und dort bei Rechtswissenschaften, die entsprechende Zeitschrift suchen (wenn die Bib sie überhaupt hat). Du wirst es nicht im Netz finden!

Ich hoffe es hat Dir geholfen.

P.S. Sollte man dies mit fast 70 nicht etwas gelassener sehen? :)
 
hi chörli, ich hatte ein ähnliches problem.... eine frau fuhr bündig rechts am radwegrand..ich wollte ganz normal vorbeifahren..sie shclenkert nahc link,s verfängt sich mit ihrem lenkerende an meinem ärmel und macht einen ziemlichen abgang. das war die kurzfassung. verfahren läuft noch, wobei ich von jeglicher schuld bis jetzt eigentlich frei gesprochen wurde. sollte noch wa spassieren wird meine versicherung zahlen müssen.
erzähl mal bitte wo es war! nicht zufällig die wolbecker, ne? °_°
 
Disco | Stu schrieb:
... sinnvoller wäre auf dem Radweg zu fahren, da ich auf einem Abschnitt ständig angehupt und -gewunken werde.

Allerdings vertreiben einem solche Geschichten (und der nicht so dolle Zustand des Radweges) diese Gedanken schnell wieder aus meinem Kopf.".

Gruß,
Disco

... das kenn auch ich nur zu Genüge! Meine erfolgreiche Abwehrstrategie für diese Autofahrer ist es, ein deutliches Lächeln/Grinsen aufzusetzen und freundlich zurückzuwinken! :D

Natürlich fahr auch ich nicht auf dem Radweg, da der aufgebrochene Asphalt und herumliegende SCherben + Schotter + kleine Ästchen mit dem RR viel zu riskant sind...
 
Don Jusi schrieb:
Das ist mir nicht bekannnt, hast Du da irgendwelche Quellen und Belege? Eigentlich müsste die Unfallgefahr (bei einem vorschriftsmäßig angelegtem Radstreifen wohlgemerkt) in etwa gleich der Straße sein. Auch Hr. Tiefensee bestätigte mir eine deutlich bessere Sicherheit gegenüber Bordsteinradwegen.
Herr Tiefensee hat schon Recht[1], aber noch bessere Sicherheit als Radfahr-
streifen bietet das Fahren auf der Fahrbahn.

Ich füge eine kleine Graphik[2] bei, wo die relativen Gefährdungen benannt
sind. Das Adjektiv "deutlich" aus meinem Beitrag #30 ziehe ich aber zurück,
die Steigerung der Gefährdung liegt für Fahrradstreifen nach diesen Ausfüh-
rungen nur bei 10% gegenüber der Fahrbahnbenutzung. Allerdings ist jeder
Wert größer 1 eigentlich ein Witz, denn die Fahrstreifen sollen die Sicherheit
der Radfahrer eigentlich erhöhen, nicht vermindern.

Wessel


[1] Wenn der Bundesverkehrsminister weiß, wie gefährlich Hochbordradwege
sind, warum verbietet er sie dann nicht sofort, bevor weitere Menschen ihre
Gesundheit oder gar ihr Leben verlieren. Hat er nicht geschworen, Schaden
vom deutschen Volk abzuwenden?
[2] Quelle siehe hier
 

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@Wessel: Diese Grafik kenne ich auch, schließlich haben wir sie auch in unserem Programm.

Allerdings kenne ich nur das Original und da kann ich mich nicht erinnern, etwas von Faktor 1,1 gelesen zu haben. Kann es sein, dass der ADFC hier seine eigene Statistik damals dazugemogelt hat? Siehe Grafik.

Auf Radstreifen muss man ja zum Überholen langsamerer Radfahrer auf die Fahrbahn wechseln. Dann sollte aber doch das Klingeln entfallen dürfen, denn es würde ja im Prinzip einem hupenden Auto, Moto oder Mofa entsprechen. :rolleyes:
 

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