• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Überholen und Klingeln ?

chörli

Mitglied
Registriert
10 Februar 2006
Beiträge
729
Reaktionspunkte
2
Ort
Münster
Ich fuhr auf dem Radweg in zweiter Reihe, ohne zu Klingeln.
Bußgeldbescheid:

" AUCH AUF EINEM NUR 1,70m BREITEM RADWEG DARF EIN RADFAHRER EINEN ANDEREN RADFAHRER ÜBERHOLEN, JEDENFALLS NACH ANKÜNDIGUNG DURCH KLINGELN (Fra NZV 90 188). "

Kann mir denn Jemand sagen, was "Fra NZV " auf Deutsch heißt (nicht Beamtendeutsch) ?

Und das mir in Münster :rolleyes: chörli
 
das passt ja wieder sehr gut in:"Klingelt ihr"?



ich frage mich grad woher der Schreiberling Deine Addresse hat!Oder wie ist Das abgelaufen?Angehalten worden?Sonst würde ich erstal Beweise fordern
 
Hä? Gerade auf einem 1,70m breiten Radweg ist doch genug Platz zum Überholen. Und wieso klingeln? Beim Autofahren muss man doch auch nicht vor jedem Überholen hupen.
Sowas habe ich ja noch nie gehört! Die wollen dich verarschen! Oder Du uns?
Also: Wer hats gesehen? Zeugen? Radwegbreite nachmessen! (woher wissen die/der, wie breit der Radweg ist?) Einspruch einlegen!

Im Zweifelsfall heißt Fra NZV einfach Franz V. Das ist dann der Typ, der dich angeschwärzt hat.
 
Ach so,na´dann werde ich heute abend auf der Autobahn etc. fleißig
hupen vor dem überholen.:D
Im Ernst,klar gibts überflüssige Gesetzte,aber das ist ja...ohne Worte!
Wenn ich vor dem überholen klingel o. mich bemerkbar mache:floet:
passiert nichts außer noch mehr Chaos.Der Überholte hat die Angewohnheit
sich erstmal umzudrehen,he´ da gehört ja noch ein Rad zur Klingel,ne´war keine akkustische Täuschung usw...
dann werden wie wild die Seiten gewechselt u.s.w.
Aber seltenst wird einfach mal rechts gefahren und Platz gemacht.
Einfacher ist das flotte überholen(incl. Sicherheitsabstand :eek: ) ohne klingeln.
Erschrecken werden sie sich sowieso.
 
Marty McFly schrieb:
Hä? Gerade auf einem 1,70m breiten Radweg ist doch genug Platz zum Überholen. Und wieso klingeln? Beim Autofahren muss man doch auch nicht vor jedem Überholen hupen.
Sowas habe ich ja noch nie gehört! Die wollen dich verarschen! Oder Du uns?
Also: Wer hats gesehen? Zeugen? Radwegbreite nachmessen! (woher wissen die/der, wie breit der Radweg ist?) Einspruch einlegen!

Im Zweifelsfall heißt Fra NZV einfach Franz V. Das ist dann der Typ, der dich angeschwärzt hat.

Hatte ich auch gedacht, aber die Herren Polizisten waren der Meinung, dass an dieser Stelle des Radweges- meine Messung 1,55m; deren Messweise 1,20m, nicht ausreichen um gefahrlos an Radfahrern vorbei zu fahren.
Ich wurde abgedrängt u. riss 2 quer parkende Räder um, die auf einen PKW fielen.
1.Verwarnung 30,00€ . Mit meiner Stellungnahme, Schuldanerkennung abgelehnt u. zurück geschickt.
2.Verwarnung 55,07€ Heute gegen Zustellungsurkunde Begründung- amtlich- "Auf schmalen Radwegen, die nur einen geringen Seitenabstand ermöglichen, darf ein Radfahrer aber nicht überraschend überholen. An der Unfallstelle war der Radweg nur 1,20 m breit(wie gesagt:Messergebnis d. Polizei). Weiter: Die angebotene Verwarnung haben Sie nicht innerhalb der gesetzten Frist(1 Woche) gezahlt." Ordnungsamt

Und das mir. chörli - ich find's zum:kotz:
 
Nachsatz zu #9,
Gerufen hab ich schon, trotz Klingel am Rad.
Die Dame aber hat es auch gehört, denn sie fuhr nun nach li. und ich in meiner Not bis auf den Bordstein und da peng. chörli
 
Naja.....ich habe paar Räder mit Klingel und paar ohne......eher zufällig.
ich finde ne kleine Klingel eigentlich im Cityverkehr recht sinnvoll.....
bzgl. andere Radfahrer,Fussgänger,......immer rumschreien mag ich nicht und der kurze Klingelton ist jedem bekannt und hilft mir im tgl. Citygekurke schon.
Gerade Radfahrer auf dem Radweg überholen.......puuh,das kann so daneben gehen.Grdstzl. fahre ich eh lieber auf der Strasse.....eben wegen solcher Begegnungen......aber:confused: :confused: Was spricht denn so sehr gegen eine kleine Klingel,mit der man sich bemerkbar macht,um Kollisionen zu verhindern???


Gruss Horst
 
dat find ich ja mal voll der hammer. :mad:

da wird den Fahrradfahrern mal wieder das Geld aus der Tasche gezogen.
00000025annie.gif


Sollen die Männer in Grün sich mal um wichtigere Dinge kümmern (die muss ich jetzt nicht alle aufzählen, da gibts aber wohl genug) !!!!!!!!!!
 
Ist ja echt n knaller!

Habe gerade während einer langen Autofahrt überlegt, ob es nicht an manchen Teilen meiner Hausrunde sinnvoller wäre auf dem Radweg zu fahren, da ich auf einem Abschnitt ständig angehupt und -gewunken werde.

Allerdings vertreiben einem solche Geschichten (und der nicht so dolle Zustand des Radweges) diese Gedanken schnell wieder aus meinem Kopf.


Werde mir aber auch trotzdem keine Klingel anschaffen. Mit einem freundlichen "Entschuldigung" oder "Guten Tag" bin ich bis jetzt auch immer zurechtgekommen...

Gruß,
Disco
 
Wessel_Hummer schrieb:
Damit fing Dein Fehler an. Auf Radwegen zu fahren ist 3-12-mal so gefährlich
wie das Fahren auf der Fahrbahn, und dabei sind Gefährdungen wie in Deinem
Fall nicht mal eingerechnet.

Wessel

Nun weiß ich alter Esel es auch. Am Mo. geh ich erst einmal zur Bußgeldstelle und lasse mir das Zitat "Fra...." zeigen.
Zu #6 Im Beck's hab ich unter Fra NZV 90 188 KEINEN TREFFER gefunden. chörli
 
chörli schrieb:
Hatte ich auch gedacht, aber die Herren Polizisten waren der Meinung, dass an dieser Stelle des Radweges- meine Messung 1,55m; deren Messweise 1,20m, nicht ausreichen um gefahrlos an Radfahrern vorbei zu fahren.
Ich wurde abgedrängt u. riss 2 quer parkende Räder um, die auf einen PKW fielen.
1.Verwarnung 30,00€ . Mit meiner Stellungnahme, Schuldanerkennung abgelehnt u. zurück geschickt.
2.Verwarnung 55,07€ Heute gegen Zustellungsurkunde Begründung- amtlich- "Auf schmalen Radwegen, die nur einen geringen Seitenabstand ermöglichen, darf ein Radfahrer aber nicht überraschend überholen. An der Unfallstelle war der Radweg nur 1,20 m breit(wie gesagt:Messergebnis d. Polizei). Weiter: Die angebotene Verwarnung haben Sie nicht innerhalb der gesetzten Frist(1 Woche) gezahlt." Ordnungsamt

Und das mir. chörli - ich find's zum:kotz:





Anwalt???Messfehler anfechten?
 
Zurück
Oben Unten