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Überholen und Klingeln ?

@joe911

Ich habe für die Kollegen auch immer nur ein entzücktes Lachen übrig. Meist gibt´s dazu noch eine kleine "Halt mal den Ball flach"Geste zurück, da die Leute meistens dann auch noch schön eng an einem vorbeifahren und alles aus ihren 60PS rausholen...

Zurück zum eigentlichen Thema:

Sicherlich ist es rechtlich i.O., in diesem Fall ein Bußgeld zu verordnen. Trotzdem ne ärgerliche Angelegenheit, da auch die beteiligte Dame nicht ganz korrekt reagiert hat, aber manche Leute muss man auch nicht verstehen...


Österreich könnte mir auch gefallen :wink2:
 
Don Jusi schrieb:
Das ist mir schon bekannt, aber es hat eigentlich auch etwas mit der grundsätzlichen Beschaffenheit des Radwegs zu tun. An Kreuzungsbereichen dürfen nämlich bis 20 Meter davor keine Einrichtungen sein (auch keine parkenden Autos), die die Sicht zum Radweg blockieren.
.

Laut meiner Fahrschule ist das nicht ganz richtig... agO muss man nur 50m von einem andreaskreuz entfehrnt sein um parken zu dürfen. igO sind es 5. vor und hinter bushaltestellen müssen jeweils 15 meter platz sein sodass der busfahrer 30m rangierplatz hat. 10 meter muss zwischen einem parkendem auto und einem lichtzeichen oder warn-bzw vorfahrtsschild sein wenn es sonst verdeckt würde und alles andere ist 5 meter. also muss ein kraftfahrzeug 5 meter vor und hinter straßenecken geparkt sein. diese 5 meter zwischen parkendem auto und straßenecke müssen dann genug sein, um eventuelle gefahren ausschließen zu können (aus der sicht des fahrzeugführers). möchte also ein autofahrer abbiegen, so muss er sicher gehen, dass vom radweg keiner kommt. zu not muss er sich hineintasten.
 
Don Jusi schrieb:
Allerdings kenne ich nur das Original und da kann ich mich nicht erinnern, etwas von Faktor 1,1 gelesen zu haben. Kann es sein, dass der ADFC hier seine eigene Statistik damals dazugemogelt hat?
Der Faktor 1,1 steht nicht in der Graphik selbst, sondern in der Legende.
Man müsste mal im Tagungsband der Internationalen Fahrrad-Sicherheits-
Tagung Velo Secur '90 nachsehen. Dort soll ab Seite 75 ein Beitrag von
Wolfgang Rauh unter dem Titel "Radverkehrsanlagen in Österreich - Hoff-
nungsschimmer oder Frustration?" abgedruckt sein, auf Seite 78 soll die
von mir beigefügte Graphik stehen.

Das Deckblatt des Tagungsbandes mit allen Identifikationsangaben ist in
dem von mir referenzierten Dokument zu finden. Vielleicht hat jemand die
Möglichkeit, den Band im Original einzusehen. Ich sehe bislang aber nicht,
wo und warum der ADFC Baden-Württemberg hier gemogelt haben sollte.

Wessel
 
Speed Wheels schrieb:
Laut meiner Fahrschule ist das nicht ganz richtig... agO muss man nur 50m von einem andreaskreuz entfehrnt sein um parken zu dürfen. igO sind es 5. vor und hinter bushaltestellen müssen jeweils 15 meter platz sein sodass der busfahrer 30m rangierplatz hat. 10 meter muss zwischen einem parkendem auto und einem lichtzeichen oder warn-bzw vorfahrtsschild sein wenn es sonst verdeckt würde und alles andere ist 5 meter. also muss ein kraftfahrzeug 5 meter vor und hinter straßenecken geparkt sein. diese 5 meter zwischen parkendem auto und straßenecke müssen dann genug sein, um eventuelle gefahren ausschließen zu können (aus der sicht des fahrzeugführers). möchte also ein autofahrer abbiegen, so muss er sicher gehen, dass vom radweg keiner kommt. zu not muss er sich hineintasten.
Die 20 Meter Regelung betrifft auch nicht den Autofahrer, sondern kommt aus der VwV-StVO und gehört demnach zur Verkehrsplanung.
.
 
Speed Wheels schrieb:
also beispielsweise.......... äääääääääääääähöm

Ich denke, Don Jusi meint, dass es eben nicht eine Vorschrift für Autofahrer gibt, nicht 20m vor einer Kreuzung zu parken, sondern dass es darum geht, dass Radwege so geplant werden müssen, dass auf den letzten 20m vor jeder Kreuzung in jedem Fall freie Sicht zwischen Fahrbahn und Radweg gewährleistet ist, dass also dort entweder Halteverbotsschilder aufgestellt werden oder dass der Radweg auf die Fahrbahn mündet oder ähnliches...
 
und genau aus solchen gründen hab ich begonnen zu klingeln ..warum auch nicht?
 
Jupp schrieb:
Hi
ich verstehe die Aufregung wegen des Bußgeldes nicht.
Wie leider nicht im ersten Posting erkennbar war, hat der Autor auf einem schmalen Radweg einen Überholvorgang ausgeführt, der wegen des Nichtbeachtens des strikten Rechtsfahrgebots der langsameren Fahrerin in einen Unfall mit Sachbeschädigung mündete.

Nun ist es so, daß die Verkehrsbehörden in jedem Überholvorgang eine mögliche Gefährdung sehen. Da man ja nicht überholen muß, sondern lediglich will, hat der Überholende besondere Vorsicht walten zu lassen und ggf. auf den Überholvorgang zu verzichten, bis er gefahrlos möglich wird.
Dabei hat der Überholende je nach Lage der Dinge besondere Sorgfaltspflichten, wie etwa das Ankündigen des Überholvorganges mit Schallzeichen, wenn dies für die sichere Ausführung des Überholvorganges dienlich ist.
Und das vorgeschriebene Instrument zur Schallzeichenabgabe bei Fahrrädern ist nach Gesetz die helltönende Klingel.
Wer diese also nicht entsprechend einsetzt oder- wie anscheinend aus rein ästhetischen Gründen viele hier im Forum- erst gar keine Klingel mitführt, begeht einen Verstoß gegen seine besondere Sorgfaltspflicht als Überholer und muß im Schadensfall mit Verwarnung oder Bußgeld rechnen. Rufen oder Pfeifen sind im Gesetz nicht vorgesehen und daher wohl keine ausreichende Ersatzhandlung für das Betätigen der Klingel.
Nach dem Buchstaben des Gesetzes bleibt der Behörde also gar nix übrig, als so zu handeln, wie sie es getan hat.
Am besten zahlt man jetzt schleunigst den geforderten Betrag, bevor es zu einer Verhandlung kommt und sich die Kosten potenzieren. Aussicht auf Erfolg eines Widerspruches sehe ich keinen.
Und in Zukunft vielleicht wirklich besser auf der Straße bleiben oder auf Überholmanöver, bei denen der zu Überholende kooperieren muß, verzichten.

1. Breite des Radweges: Mehrzweckstreifen + Radweg = 1,55 m.
Eine Klingel war und Schutzbleche sind an meinem Castelli.
2. Insgesamt waren es drei Frauen, an denen ich vorbei wollte. Sie fuhren
rechts und stellten keine erkennbare Gefahr da. Von Hinten kam keiner.
3. Also verzögerte ich meine Fahrt nicht und kam an der am Ende Fahrenden
gemächlich gut vorbei. Ich blieb links und mit ca.15 Std/kmh sollte es
weiter gehen. Schon war ich zu 3/4 an der nächsten Frau vorbei, da
zog diese nach links, also verließ die Geradeausfahrt. Nun bekundete ich
laut meinen Unwillen, doch ohne Erfolg, sie drängte mich weiter ab.
4. Um nicht mit ihr auf der Erde zu landen,zog ich das Auto vor, ich konnte
und wollte nicht mit ihr kollidieren.
5. Rambo Manieren hab ich keine.Dass es zu einem Unfall kommen würde, war
nicht vorhersehbar.Den Körperschaden hatte ich. Den Sachschaden das KFZ

Überlebt habe ich und den Bußgeldbescheid werde ich begleichen. Für meine HaftpflichtVersicherung bleibt noch etwas zu zahlen übrig(ca.2000€ am DB)und ich bin um eine Erfahrung reicher: Recht haben und Recht bekommen, ist zweierlei- in Deutschland.:rolleyes:

Der sonst immer korrekte chörli

@Daiquiri
Nein an der Wolbecker war es nicht. Es war die Hammer, ca. 50 m nach dem Ludgeri-Kreisel.
 
chörli schrieb:
1. Breite des Radweges: Mehrzweckstreifen + Radweg = 1,55 m.
Eine Klingel war und Schutzbleche sind an meinem Cinelli.
2. Insgesamt waren es drei Frauen, an denen ich vorbei wollte. Sie fuhren
rechts und stellten keine erkennbare Gefahr da. Von Hinten kam keiner.
3. Also verzögerte ich meine Fahrt nicht und kam an der am Ende Fahrenden
gemächlich gut vorbei. Ich blieb links und mit ca.15 Std/kmh sollte es
weiter gehen. Schon war ich zu 3/4 an der nächsten Frau vorbei, da
zog diese nach links, also verließ die Geradeausfahrt. Nun bekundete ich
laut meinen Unwillen, doch ohne Erfolg, sie drängte mich weiter ab.
4. Um nicht mit ihr auf der Erde zu landen,zog ich das Auto vor, ich konnte
und wollte nicht mit ihr kollidieren.
5. Rambo Manieren hab ich keine.Dass es zu einem Unfall kommen würde, war
nicht vorhersehbar.Den Körperschaden hatte ich. Den Sachschaden das KFZ

Überlebt habe ich und den Bußgeldbescheid werde ich begleichen. Für meine HaftpflichtVersicherung bleibt noch etwas zu zahlen übrig(ca.2000€ am DB)und ich bin um eine Erfahrung reicher: Recht haben und Recht bekommen, ist zweierlei- in Deutschland.:rolleyes:

Der sonst immer korrekte chörli

Hi
zu 1: wie die nutzbare Breite zustande kommt, ist mir schon klar.
Schutzblech ist nicht vorgeschrieben, die Klingel allerdings ist zwar vorgeschrieben, nutzt aber nix, wenn man sie nicht einsetzt. ;)
zu 2-4:
man kann natürlich schlecht mit jemandem einen Sachverhalt diskutieren, wenn man nur Bröckchenweise die dazu notwendigen Informationen bekommt. Daß mehrere Radlerrinnen überholt wurden bzw. zu überholen waren, wurde vorher nicht geschrieben. Auch nicht, daß die mittlere Dame, mit der es das Unbill gab, dieses eventuell mutwillig durch bewußtes Abdrängen verursacht hat.
Damit kann keiner rechnen, allerdings hast Du hier wohl das Pech, daß drei Aussagen gegen eine stehen, sofern keine externen Zeugen zur Verfügung stehen.
zu 5:
hoffe, Du hast Dir nix ernsthaft verletzt.
Den Schaden am Auto zahlt ja Deine Versicherung, aber was ist mit Deinem Rad? Beschädigt?

Zum Schluß: das mit dem Recht haben und Recht bekommen ist auf der ganzen Welt so, teilweise noch viel schlechter, wir leben wenigstens in einem Rechtsstaat.
Bei der Zeugenlage würdest Du in jedem Land der Welt Probleme haben, fremde Ansprüche abzuwehren und eigene durchzusetzen.

Bleibt das Resumee, die Radwege denen zu überlassen, für die sie gebaut sind:
den Sonntagsfahrern, die nicht geradeaus fahren können und sich deshalb nicht auf die Straße trauen.:cool:
 
Streng genommen müßte ja auf den meisten Radwegen Überholverbot herrschen: der vom Gesetz (und uns ja auch) verlangte ausreichende Sicherheitsabstand beim Überholen von Radfahrern ist aus Platzgründen meist garnicht machbar...

Gruß messi, der Radwege i.d.R. vermeidet, aber mit Radspuren (innerorts) sehr gute Erfahrungen gemacht hat.
 
@Jupp
Mir ist schon klar, dass die Tochter(die Letzte in der Reihe) die Mutter schützt.
Andenken vom parkenden Rad:Schienbeinprellung; Kunststoff-Schutzblech hab ich termisch gerichtet, sonst OK.
Zu dem Vorwurf "Bröckchenweise" eigentlich, wollte ich die Sache aus verständlichen Gründen, nicht so ausbreiten.
 
meinst du nicht das parkende auto? also ich fühle mich nur bestätigt, wenn ich auf der straße fahre. da muss sich eine große reform in der verkehrspolitik für radfahrer durchsetzten, bevor ich mich wieder auf den radweg traue...
 
Marty McFly schrieb:
Hä? Gerade auf einem 1,70m breiten Radweg ist doch genug Platz zum Überholen. Und wieso klingeln? Beim Autofahren muss man doch auch nicht vor jedem Überholen hupen ...

Wie Gegenwind in seinem seinen Link schon zum Ausdruck brachte:
"Auf einem schmalen Radweg, der nur einen sehr geringen Seitenabstand ermöglicht, darf ein Radfahrer nicht überraschend überholen (Mü VRS 69 254) und muss seine Absicht etwa durch Klingeln ankündigen (Fra NZV 90 188)."

Das ist auch logisch und (IMHO) richtig da ein Rad, anderst als ein PKW,LWK,KRAD, keinen Rückspiegel haben muss/hat und die Sicht durch Körperhaltung und Fahrtwind schlechter ist.

Wann hält die Polizei mal die Autofahrer an die mich Überholen wenn ich mit 40Km/h unterwegs bin? Das ist AFAIK auch Verboten, man muss min. 33% schneller fahren können. Kann man nicht bei max. 50Km/h in der Stadt.
 
Mac-Ffm schrieb:
Wann hält die Polizei mal die Autofahrer an die mich Überholen wenn ich mit 40Km/h unterwegs bin? Das ist AFAIK auch Verboten, man muss min. 33% schneller fahren können. Kann man nicht bei max. 50Km/h in der Stadt.
vollste zustimmung!
wann hält die polizei die leute auf, die radfahrer(mit 60km/h) in der 30 zone 'überholen'? :bier:

btw. das ist 'erlaubt', weil einspurige KFZ (und erst räder) kann man nicht überholen sondern nur vorbeifahren. das heißt also wenn du mit 40 in der 50er zone fährst darf ein auto mit 50 an dir vorbeifahren :)
 
fjmi schrieb:
vollste zustimmung!
wann hält die polizei die leute auf, die radfahrer(mit 60km/h) in der 30 zone 'überholen'? :bier:

btw. das ist 'erlaubt', weil einspurige KFZ (und erst räder) kann man nicht überholen sondern nur vorbeifahren. das heißt also wenn du mit 40 in der 50er zone fährst darf ein auto mit 50 an dir vorbeifahren :)

Das hatte ich vergessen.
Aber das ist in der Praxis IMHO nicht so wichtig, wenn`s kracht.
Du deutest das ja auch mit den Gänsefüßchen an. (Sicherheitsabstand, Fahrbahnbreite,usw).

Was mich wirklich ärgert ist das ich immer wieder, 150m hinter dem Ortsschild und 50m vor einem Kreisel, 'abgefangen' werde (bei ca. 37Km/h). Von foll kraazz 5erbwm, 7,5-Tonnern, smart's mit baby on board, um dann im Kreisel auf gefühlte 0Km/h bremsen zu müssen. (OT :rolleyes: )
 
Speed Wheels schrieb:
meinst du nicht das parkende auto? also ich fühle mich nur bestätigt, wenn ich auf der straße fahre. da muss sich eine große reform in der verkehrspolitik für radfahrer durchsetzten, bevor ich mich wieder auf den radweg traue...
Nein, ich meine schon parkendes Fahrräder. Wie ich schon vorher einmal geschrieben habe, die Radständer sind, diese einengend, auf die Strasse montiert, sodass Räder nun quer zur Strasse stehen. Was übrigens hier öfter so gehandhabt wird. Grund: Die Münsteraner fahren mit dem Fahrrad zum Einkaufen. Sonst gibt es Chaos, jeder stellt sein Rad hin, wo Platz ist.

Der Frust ist nun verraucht und ich denke wieder klarer. chörli
 
fjmi schrieb:
naja, Fahrschule + STVO ? (beides zumindest in österreich)
Zu Deiner Fahrschule kann ich nichts sagen, aber in dem Text finde ich keine
Aussage darüber, dass man einspurige Fahrzeuge (Motor- und Fahrräder)
nicht überholen kann, sondern an ihnen vorbeifährt.

Wessel
 
Neuigkeiten: Überholen und Klingeln ?

Hey Chörli und all die anderen!!

Habe noch etwas gefunden, was Euch vermutlich interessieren wird. Und zwar im Buch von Radverkehrsanwalt Dietmar Kettler.

Radfahrer brauchen beim Überholen untereinander nicht einen Sicherheitsabstand von 1,50 bis 2 m einzuhalten, wie er beim Überholen von Radfahrern durch Kfz erforderlich ist. Auf einemn 1,70 m breiten Radweg darf ein Radfahrer jedenfalls dann überholen, wenn er seine Überholabsicht durch Klingeln angezeigt und der Vorausfahrende dies wahrgenommen hat (OLG Frankfurt, NJW-RR 1990, 466). Ein Radfahrer, der einen vor ihm auf einem Radweg fahrenden anderen Radfahrer im Bereich einer Grundstücksausfahrt ohne Klingelzeichen überholen will, haftet grundsätzlich nicht für einen Unfall, der sich daraus ergibt, dass der eingeholte Radfahrer ohne Handzeichen und Rückschau plötzlich nach links abbiegt und dadurch mit dem Überholenden zusammenstößt. Das Unterlassen des Klingelzeichens steht mit einem solchen Unfall in keinem haftungsrechtlichen Zusammenhang (OLG MÜchen, VersR 1985, 769).

Das Klingeln hat zwar beim ersten Beispiel gefehlt, wurde jedoch durch einen Zuruf (bzw. Schrei) ersetzt und eine Reaktion der Vorausfahrenden wurde auch erkannt. Am besten diese Sätze an die Polizei senden und auf Rücknahme des Bußgeldes und der Haftung pochen.

Bei Erfolg (oder auch sonst) solltet Ihr Euch fairerhalber alle das Buch von Dietmar Kettler kaufen (Recht für Radfahrer). Ich bin es übrigens nicht in Eigenperson! ;)

Aus dem o.g. Zitat ergibt sich zudem zweifelsfrei, dass man Radfahrer überholen kann, zumindest in Deutschland.

Dass man 33% schneller fahren muss, als der Eingeholte, ist auch falsch!
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