Ich lag da gestern ggf. falsch, meinte mich nur zu erinnern, dass ich sowas in der Art mal gehört hatte.Bei uns ist das eigentlich so, dass man nur Sachen patentieren kann, die noch unveröffentlicht sind.
Wer also was patentieren möchte und es vorher der Öffentlichkeit präsnetiert, bekommt darauf eigentlich kein Patent. Wenn jemand nachweislich vor einem Patent etwas gleichen Inhalts, sagen wir mal ein Schrägparalellogramm, hergestellt hat, dann kann er gegen eine evtl. Patenterteilung Widerspruch einlegen oder klagen. Normalerweise arbeiten bei den Patentämtern aber keine Deppen, das wird also eigentlich geprüft.
Edit Streichhölzer . Das Telefon war auch so eine ähnliche Sache
Heut ist das definiert, es muss eine Erfindung sein und nicht Stand der Technik. Man kann per Internet usw. Recherche betreiben, wir haben eine Eu, internationales Recht. Wie sowas dann vor 50 Jahren ablief, war vielleicht schwieriger/anders. Geld und einen Anwalt braucht man auch, die Klage läuft im Ausland usw. Dann die Frage wo der Patentschutz gilt und wo nicht

