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Ebay Verkauf "Problem"

Dr_Ink

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16 Oktober 2019
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Moin,

ich weiß nicht genau, ob das hier der richtige Ort ist, aber ich wollte das nicht im Lacher Thread posten.
Weiterhin weiß ich auch, dass dies hier kein Raum für eine Rechtsberatung ist. Ich wollte nur mal andere Meinungen einholen, denn für mich ist das Angebot eindeutig.

Ich habe bei ebay folgendes Angebot geschaltet und die Bremshebel wurden auch am 31.12.20 verkauft. In Überschrift, Anzeigentext und Foto 2 ist eindeutig zu erkennen, dass es sich um die Bremshebel Typ BL-6402 handelt. Ich habe Rücknahme ausgeschlossen und auschließlich Überweisung/bzw. Abholung angeboten.
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Nun habe ich heute eine Nachricht vom Käufer mit folgendem Text erhalten:
"Geld wurde gestern überwiesen. Kann ich mit dem linken Bremsschalthebel auch vorne ein 3fach Ritzel ansteuern?"

Darauf habe ich Ihm folgendes geantwortet:
"Hallo, bei den von Ihnen gekauften Hebeln BL-6402 handelt es sich ausschließlich um Bremshebel, sie besitzen keine Schaltfunktion. Die genaue Bezeichnung ist auch in der Artikelbeschreibung, im Anzeigentext, sowie auf Foto 2 ersichtlich.
Bitte nicht verwechseln mit den Bremsschalthebeln/STI mit der Bezeichnung ST-6400."

Bis jetzt habe ich noch keine Rückmeldung erhalten, doch ich befürchte, dass der Käufer vom Kauf zurücktreten will.
Was würdet ihr tun, wenn dieser Fall eintritt? Dem Käufer zustimmen und den Kauf abbrechen oder auf dem gültigen Kaufvertrag beharren und somit viel Tamtam um nichts und eventuell eine schlechte bewertung kassieren?
Ich meine es geht hier zwar nur um 20€ + 5€ Versand, aber in meinen Augen ist das Angebot doch eindeutig und ein Kenner der Materie sieht auch sofort das keine STI angeboten wurden.

P.S. Das Geld ist auch noch nicht auf meinem Konto gutgeschrieben und folglich ist der Artikel auch noch nicht versendet.
 
Hilfreichster Beitrag geschrieben von Graveler

Hilfreich
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Hilfreichster Beitrag geschrieben von Graveler

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Warum sich so einen Kopf machen, bleib einfach entspannt. Es geht doch nur um zwei Bremshebel, du bist im Recht und wenn das Geld kommt und du nichts anderes hörst, dann verschickst du sie.
Sollte er zurücktreten wollen so liegt es doch an dir entweder zu sagen, hey ok, kein Problem oder nö du hast sie wie beschrieben ersteigert / gekauft, also gehen sie so auch raus an dich.
 
Moin,

ich weiß nicht genau, ob das hier der richtige Ort ist, aber ich wollte das nicht im Lacher Thread posten.
Weiterhin weiß ich auch, dass dies hier kein Raum für eine Rechtsberatung ist. Ich wollte nur mal andere Meinungen einholen, denn für mich ist das Angebot eindeutig.

Ich habe bei ebay folgendes Angebot geschaltet und die Bremshebel wurden auch am 31.12.20 verkauft. In Überschrift, Anzeigentext und Foto 2 ist eindeutig zu erkennen, dass es sich um die Bremshebel Typ BL-6402 handelt. Ich habe Rücknahme ausgeschlossen und auschließlich Überweisung/bzw. Abholung angeboten.
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Nun habe ich heute eine Nachricht vom Käufer mit folgendem Text erhalten:
"Geld wurde gestern überwiesen. Kann ich mit dem linken Bremsschalthebel auch vorne ein 3fach Ritzel ansteuern?"

Darauf habe ich Ihm folgendes geantwortet:
"Hallo, bei den von Ihnen gekauften Hebeln BL-6402 handelt es sich ausschließlich um Bremshebel, sie besitzen keine Schaltfunktion. Die genaue Bezeichnung ist auch in der Artikelbeschreibung, im Anzeigentext, sowie auf Foto 2 ersichtlich.
Bitte nicht verwechseln mit den Bremsschalthebeln/STI mit der Bezeichnung ST-6400."

Bis jetzt habe ich noch keine Rückmeldung erhalten, doch ich befürchte, dass der Käufer vom Kauf zurücktreten will.
Was würdet ihr tun, wenn dieser Fall eintritt? Dem Käufer zustimmen und den Kauf abbrechen oder auf dem gültigen Kaufvertrag beharren und somit viel Tamtam um nichts und eventuell eine schlechte bewertung kassieren?
Ich meine es geht hier zwar nur um 20€ + 5€ Versand, aber in meinen Augen ist das Angebot doch eindeutig und ein Kenner der Materie sieht auch sofort das keine STI angeboten wurden.

P.S. Das Geld ist auch noch nicht auf meinem Konto gutgeschrieben und folglich ist der Artikel auch noch nicht versendet.
Auch wenn Du im Recht bist würde ich für 20 Euro keine negative Bewertung riskieren. Ich würde erstmal warten was der Käufer antwortet, ob er schnell und ohne weitere Diskussion bezahlt oder tatsächlich die Transaktion annullieren möchte. Für letzteren Fall würde ich der Annullierung zustimmen mit Blick auf den Bewertungsstatus...
 
Moin,

ich weiß nicht genau, ob das hier der richtige Ort ist, aber ich wollte das nicht im Lacher Thread posten.
Weiterhin weiß ich auch, dass dies hier kein Raum für eine Rechtsberatung ist. Ich wollte nur mal andere Meinungen einholen, denn für mich ist das Angebot eindeutig.

Ich habe bei ebay folgendes Angebot geschaltet und die Bremshebel wurden auch am 31.12.20 verkauft. In Überschrift, Anzeigentext und Foto 2 ist eindeutig zu erkennen, dass es sich um die Bremshebel Typ BL-6402 handelt. Ich habe Rücknahme ausgeschlossen und auschließlich Überweisung/bzw. Abholung angeboten.
Anhang anzeigen 880085Anhang anzeigen 880087Anhang anzeigen 880088

Nun habe ich heute eine Nachricht vom Käufer mit folgendem Text erhalten:
"Geld wurde gestern überwiesen. Kann ich mit dem linken Bremsschalthebel auch vorne ein 3fach Ritzel ansteuern?"

Darauf habe ich Ihm folgendes geantwortet:
"Hallo, bei den von Ihnen gekauften Hebeln BL-6402 handelt es sich ausschließlich um Bremshebel, sie besitzen keine Schaltfunktion. Die genaue Bezeichnung ist auch in der Artikelbeschreibung, im Anzeigentext, sowie auf Foto 2 ersichtlich.
Bitte nicht verwechseln mit den Bremsschalthebeln/STI mit der Bezeichnung ST-6400."

Bis jetzt habe ich noch keine Rückmeldung erhalten, doch ich befürchte, dass der Käufer vom Kauf zurücktreten will.
Was würdet ihr tun, wenn dieser Fall eintritt? Dem Käufer zustimmen und den Kauf abbrechen oder auf dem gültigen Kaufvertrag beharren und somit viel Tamtam um nichts und eventuell eine schlechte bewertung kassieren?
Ich meine es geht hier zwar nur um 20€ + 5€ Versand, aber in meinen Augen ist das Angebot doch eindeutig und ein Kenner der Materie sieht auch sofort das keine STI angeboten wurden.

P.S. Das Geld ist auch noch nicht auf meinem Konto gutgeschrieben und folglich ist der Artikel auch noch nicht versendet.
Was würdest du persönlich erwarten ,wenn du in den falschen Nachttopf gegriffen hättest
 
Als wenn ich es gewusst habe. Mittlerweile hat der Verkäufer gefragt, ob der Kauf rückgängig gemacht werden kann.
Was würdest du persönlich erwarten ,wenn du in den falschen Nachttopf gegriffen hättest
Ich würde mich über meine eigene Dämlichkeit ärgern und es unter Lehrgeld verbuchen. :crash:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde auch abwarten ob das Geld überhaupt kommt. Wenn ja versenden und warten. Die Leute dürfen lernen zu schauen was sie kaufen. Eine negative Bewertung kann man doch auch kommentieren oder nicht?
 
Zunehmend kann man bei Angeboten lesen
" Bitte erst Text vollständig lesen,bevor Sie bieten"
Beim bieten wird ja bekanntlich das Hirn nicht bevorzugt mit Sauerstoff versorgt ;)
 
Früher habe ich gerne über ebay verkauft. Seitdem man als Verkäufer keine Rechte mehr hat und durch die Änderung des Bewertungssystems erpressbar ist, lasse ich es sein. Das schont die Nerven.
ich habe auch mal einen analogen Fotoapparat verkauft, wodrauf die Nachfrage kam, wo man sich dann nun das Foto anschauen kann, was gerade gemacht wurde.
Ich sag nur: no way.
 
Rein rechtlich darf der Käufer den Kauf anfechten, wenn er sich im Irrtum befindet, was er denn überhaupt kauft. Und wenn er anficht und das rechtsmäßig, ist der Kaufvertrag rückwirkend nichtig. Soweit die Theorie...
In Praxis würde ich mal abwarten, was er sagt und dann entscheiden. Grundsätzlich würde ich da auch kein Fass aufmachen um die 20€... die Hebelchen wirst du auch noch anderweitig los, da bin ich mir sicher:)
 
Rückabwickeln, sind ja noch nicht in der Post.
Dann wieder einstellen. Die wirst du für den Preis ja wieder los. Wenn du Gebühren zahlen musst, dann zieh das halt ab (damit sollte er ja einverstanden sein).
 
Den Stress würde ich mir für 20€ nicht geben, es sei denn die 20€ sind überlebenswichtig ;)

PS: du kannst bei eBay den Kauf offiziell abbrechen, dann zahlst du keine Provision.

PPS: war es eine Auktion? Dann kannst du es an den Nächst-Bietenden für 0,5€ weniger anbieten.
 
Rein rechtlich darf der Käufer den Kauf anfechten, wenn er sich im Irrtum befindet, was er denn überhaupt kauft. Und wenn er anficht und das rechtsmäßig, ist der Kaufvertrag rückwirkend nichtig. Soweit die Theorie...
Merkwürdige Theorie... Nach meinem Rechtsverständnis ist mit erfolgreicher Abgabe des Gebots ein gültiger Vertrag zustande gekommen, der einzuhalten ist. Schließlich hat das auch für den Verkäufer mit dem Anspruch der Einstellgebühren an ebay finanzielle Folgen, sofern sich das nicht umgehen lässt (bin da schon lange raus). Irrtum wegen eigener Dusseligkeit spielt da keine Rolle, etwas anderes wäre es bei unklare Beschreibung durch den Verkäufer - aber das ist hier ja nun wirklich nicht der Fall.

Theoretisch könnte der Verkäufer auf Erfüllung des Vertrages klagen, praktisch wird man das überwiesene Geld einfach zurück überweisen. Mit dem Anspruch auf Schadensersatz, das wären mindestens eventuelle eigene Überweisungskosten und Gebühren an ebay, die der Verkäufer von der Rücküberweisung abziehen könnte.
 
Ist keine Theorie nennt sich Erklärungsirrtum.
Nicht ganz, Erklärungsirrtum würde bedeuten, er hat sich nicht bewusst gemacht, dass er gerade auf den Artikel bietet(wovon aber auszugehen ist). Vielmehr liegt ein Inhaltsirrtum vor, denn er war sich nicht bewusst, auf was er genau bietet bzw. was zu den Funktionen gehört.
Wenn er anficht und der Vertrag rückwirkend nichtig wird, könnte Anspruch auf Schadensersatz für die Ebay-Gebühren entstehen. Aber da bin ich mir jetzt auch nicht sicher, das müsste ich nochmal differenzierter durchdenken...

ps: sorry für die Kluscheißerei, aber ich studier das nunmal und habe gerade helle Freude daran, dass es sich auch auszahlt und es Lebensnah ist:D :)

Nachtrag: i.S.d. §122 Abs. I BGB ist Schadensersatz drin nehme ich an(wenn Abs. II zu verneinen ist)
 
Zuletzt bearbeitet:
PPS: war es eine Auktion? Dann kannst du es an den Nächst-Bietenden für 0,5€ weniger anbieten.
Ist mir bewusst. War aber VB (VestBreis) 😅 von 30€ plus Versand mit Preisvorschlag Option. Käufer bot 20€ und dies habe ich am 31.12. bestätigt. Er überweist die 25€ (so schrieb er mir zumindest), welche aber noch nicht gebucht wurden. (Feiertag und Wochenende)
Nun fällt ihm drei Tage später ein, dass er falsch gelesen hätte. Mysteriös 🤔
Ich bin ja kurz davor das durchzuziehen, sch*** auf die negative Bewertung. 🤷‍♂️
 
Die sind neu und Modell BL-6403. Das rechtfertigt natürlich den Preis von 220 VB.😅
Okay, überzeugt. Ich werde den Kauf abbrechen und meine benutzten Hebel für 50€ einstellen.
 
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