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Gelöschtes Mitglied 71483
Meine 1.Satz währe: Ich weis nicht mehr genau was da passiert ist nachdem ich zu Fall kam. Das relativiert deine erst Aussage bei der Polizei.
Gute Besserung.
Rawuza
Gute Besserung.
Rawuza
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Das lese ich auch immer wieder.Es geht darum, dass benutzungspflichtige Radwege ja eigentlich (?!) straßenbegleitend sein müssen, sprich - gleiche Vorfahrtsregeln wie die Straße, die begleitet wird...
Das ist genau das Problem. Allerdings fahre ich ja wohl kaum freiwillig gegen nen Fahrbahnteiler. Meine Hoffnung ist, dass mein Anwalt die aus dem Konzept bringt. Ausserdem habe ich doch darum gebeten das die Polizei gerufen wird. Das macht doch keiner der nicht im Recht ist?Allerdings wird die Aussage Deiner Unfallgegner anders ausfallen, und welche ist dann wohl Glaubwürdiger. Zusätzlich steht dann hier Deine Aussage gegen viele andere.
Nein und nein. Einerseits.Du kennst Baumarkträder? Du weißt, was Vollhonks sind?
Ich weiss es auch nicht.Du kennst Baumarkträder? Du weißt, was Vollhonks sind? Wo liegt jetzt dein Verständnisproblem?
Sollte die Sache vor Gericht landen hast Du auf jeden Fall mit so einer Unfallbeschreibung ganz schlechte Karten.Auf einmal kommen unvermittelt ein paar Vollhonks auf Baumarkträdern aus der Stopstrasse geschossen.
Siehe auch Post #16872.Was sind Vollhonks, woran erkennt man die?
Wie kommst Du darauf das ich dieses Wort offiziell gebrauche? Und die Sache wird mit Sicherheit vor Gericht landen!Sollte die Sache vor Gericht landen hast Du auf jeden Fall mit so einer Unfallbeschreibung ganz schlechte Karten.
Drei mal darfst Du raten? Das ist kein geschlossens Forum hier.Wie kommst Du darauf das ich dieses Wort offiziell gebrauche?
Is gut jetzt. Was ich mache musst Du schon mir überlassen. Oder kann es sein das Du einer von diesen Vollhonks bist?Wie gesagt, lass solche "Einschätzungen" weg, sie haben in einer Unfallbeschreibung nichts zu suchen.
Das ich ne Teilschuld wegen Nichtnutzung des Radweges bekomme, damit rechne ich. Die Frage ist nur, wieviel Prozent Teilschuld bekomme ich?
Vorfahrtsstraße mit Radweg, untergeordnete Straße ohne dürfte wohl eine recht häufige Situation sein. Dass ein Radfahrer zum Selbstschutz in die Nebenstraße abbiegt und ihm dort Geisterfahrer entgegenkommen wohl eher nicht.Ich weiß ja nicht, wie die Kreuzung genau gestaltet ist, aber die Voll-... Unfallgegner kamen dir doch auch auf der Straße entgegen, d.h. sie haben auch keinen Radweg genutzt?!
War eine Einmündung ohne Radweg.Ich weiß ja nicht, wie die Kreuzung genau gestaltet ist, aber die Voll-... Unfallgegner kamen dir doch auch auf der Straße entgegen, d.h. sie haben auch keinen Radweg genutzt?!
Die Gruppe gehörte ja zusammen und das ist auch so von der Polizei aufgenommen worden.Vor Gericht könnte es vielleicht sogar hilfreich sein (Vorsicht: diese Vermutung stammt von einem absoluten Laien!) die Sache mit der Vorfahrt komplett zu ignorieren und sich nur auf den unerwarteten Gegenverkehr zu konzentrieren: “ich wollte abbiegen, aber plötzlich kamen mir in meiner Spur diese VH auf ihren BMR entgegen!“
Genau.die Sache mit der Vorfahrt komplett zu ignorieren und sich nur auf den unerwarteten Gegenverkehr zu konzentrieren: “ich wollte abbiegen, aber plötzlich kamen mir in meiner Spur diese VH auf ihren BMR entgegen!“
Dann hätte ich dir den Rat nicht gegeben sondern hätte dich hier schön zu weitern Äusserungen rausgelockt.Oder kann es sein das Du einer von diesen Vollhonks bist?
Die Gruppe gehörte ja zusammen und das ist auch so von der Polizei aufgenommen worden.
Genau.
Nachdem er hier Ort und Zeit des Unfalls genannt hat, sollte er sich noch mal eine andere Variante ausdenken.
Dies ist ein öffentliches Forum und auch Anwälte von Unfallgegnern sind nicht dumm und kennen das Internet.
Ich kann da von den Unfallgegnern nicht so viel Schuld sehen. Warum sollen sie Geisterfahrer sein? Sie kamen aus einer Nebenstraße ohne Radweg, von da her brauchten sie im Gegensatz zum Geschädigten auch keinen benutzen. Da bleibt nur die angebliche Missachtung der Vorfahrt, die nicht zu beweisen sein wird.
Zwei Fahrer haben mir die Vohrfahrt genommen, nachdem die schon auf der falschen Seite gefahren sind, weswegen ich in die Einmündung ausweichen wollte. Die anderen kamen mir als Geisterfahrer entgegen, weswegen ich gegen den Strassenteiler gefahren bin. Wer hat jetzt meinen Unfatll zu verantworten.Ein Prozess wird aber gegen Personen geführt und nicht gegen Gruppen. Im Straßenverkehr sogar dann, wenn die Jungs überraschenderweise eine gemeinsame “VH auf BMR GmbH“ bilden
Mit 10x “5% Schuld“ wird das nichts, da kommt in Summe effektiv 0% bei raus.