Solange es hell ist, muss am Rennrad kein Licht laut StVZO mitgeführt werden. Aber jetzt enden immer mehr Feierabendrunden schon im Dunkeln. Hier gibt es den Überblick über wichtige Regelungen zur Modellauswahl und der Einstellung von Fahrradlicht laut StVZO im Überblick.

Rennradfahrer können sich seit der Neuregelung der StVZO in 2017 über besseres legales Licht freuen. Wie das Licht am Fahrrad beschaffen sein muss, regelt Paragraph 67 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), der seit dem 1. Juni 2017 in geänderter Form in Kraft ist. Jetzt, da viele Radfahrten im Dunkeln stattfinden, kommen die ersten praktischen Fragen auf. Was ist erlaubt?

Scheinwerfer-Einstellung
# Scheinwerfer-Einstellung - Für alle Fahrräder und Scheinwerfer-Arten gilt: Das Licht darf entgegenkommende Verkehrsteilnehmer nicht blenden. An einer Wand parallel zur Fahrtrichtung kann man gut kontrollieren, wie der Lichtkegel sich ausbreitet.
Batterie-Rücklicht IXI
# Batterie-Rücklicht IXI - Das genügt: Ein Batterielicht mit K-Nummer an der Sattelstütze. Es darf auch ein zweites montiert werden. Einen zusätzlichen Reflektor benötigen Rennräder und andere Räder nicht mehr, wenn im Rücklicht ein Reflektor integriert ist


Großer StVZO Fahrradlicht Test und Kaufberatung

Die wichtigsten Regeln der StVZO in puncto Fahrradlicht in Kürze:

  • Wenn es hell ist, muss Batteriebeleuchtung für Rennräder nicht mehr mitgeführt werden. Mehr Platz in den Trikottaschen oder der Satteltasche! Aber: Schon wenn es dämmert oder Tunnel befahren werden, sollten die Leuchten am Rad sein, wenn man keine Strafe riskieren will.
  • Fahrradlicht darf von Batterien gespeist sein. Vor 2017 waren nur „wiederaufladbare Energiespeicher“ als Alternative zum Dynamo möglich.
  • Auf der Straße, genauer im Geltungsbereich der StVZO benutzte Komponenten müssen die sogenannte K-Nummer haben. Die ist auf dem Gehäuse sichtbar und wird durch eine Wellenlinie, den Großbuchstaben „K“ sowie eine Zulassungsnummer gekennzeichnet.
  • Wer es schafft, außerhalb des Geltungsbereichs der StVZO zu fahren, darf auch Licht ohne K-Nummer einsetzen. Auch für S-Pedelecs sind andere Prüfzeichen bindend.
  • Ein zweiter roter Rückstrahler ist keine Pflicht.. Neben der Schlussleuchte muss nur noch ein roter, nicht dreieckiger Rückstrahler der Kategorie „Z“ verbaut sein, der in die Schlussleuchte integriert sein darf.
  • Scheinwerfer dürfen mit Tagfahr- und Fernlicht ausgestattet sein, Rücklichter dürfen eine Bremslichtfunktion besitzen.
  • Blinkende Front- und Rückleuchten bleiben weiterhin am Rad verboten. Diese dürfen nur als Zusatzleuchten am Körper getragen werden.
  • Zwei Scheinwerfer oder Rückstrahler dürfen am Rad angebracht werden.
  • Die Gesetzes konforme Einstellung des Scheinwerfers ist erheblich vereinfacht worden. Es gilt schlicht: Der Scheinwerfer muss so eingestellt sein, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet.
  • Wichtig für Rennradler, die meist keine Reifen mit Reflexstreifen fahren: Falls man „Speichen-Sticks“ am Rad verbaut, muss an jeder einzelnen Speiche ein reflektierender Stick angebracht sein.
  • Für Fahrradanhänger gibt es eine Ergänzung des Paragraphen: Für Radanhänger, die ab dem 1. Januar 2018 verkauft werden, gilt: Sie müssen ab 600 Millimeter Breite mit zwei weißen Reflektoren nach vorne sowie einer roten Schlussleuchte auf der linken Seite sowie zwei roten Reflektoren ausgestattet sein. Anhänger mit mehr als 1.000 Millimeter Breite benötigen zusätzlich eine weiße Frontleuchte. Unabhängig von der Breite dürfen ein weiteres Rücklicht sowie noch weitere Reflektoren verbaut sein. Auch das Anbringen von Blinkern zum Richtungswechsel ist erlaubt. „Der Gesetzgeber schreibt vor, dass mindestens 50 Prozent der Schlussleuchte des Rades sichtbar sein müssen. Ist dies durch einen Anhänger nicht der Fall, muss dieser zusätzlich mit einer Schlussleuchte ausgestattet werden“, sagt Hanna Gehlen, Projektmanagerin beim Anhängerspezialisten Croozer zu den neuen gesetzlichen Vorgaben.
Text: pd-f, Redaktion / Fotos: pd-f
  1. benutzerbild

    AndiG72

    dabei seit 08/2021

    Ich habe diverse Lupine Lampen unter anderem die SL-AF. Auch hier schaltet mein A6 (neuestes Modell) nicht ab wenn die Lampe korrekt eingestellt ist. Erst mit Volllicht an der Lupine blendet das Matrix-LED Licht ab.
    Kann man über den Remote Schalter am Hebel super einfach und schnell steuern. Mit der Supernova muss ich es direkt einmal testen, wie sich mein QLED da verhält …
  2. benutzerbild

    steppison

    dabei seit 03/2011

    Ich habe diverse Lupine Lampen unter anderem die SL-AF. Auch hier schaltet mein A6 (neuestes Modell) nicht ab wenn die Lampe korrekt eingestellt ist. Erst mit Volllicht an der Lupine blendet das Matrix-LED Licht ab.
    Ja so mache ich es. Wenn das Auto blendet dann aktiviere ich kurz das Fernlicht und dann wird zu 95% auch abgeblendet.
  3. benutzerbild

    *cl*

    dabei seit 10/2012

    Ich habe diverse Lupine Lampen unter anderem die SL-AF. Auch hier schaltet mein A6 (neuestes Modell) nicht ab wenn die Lampe korrekt eingestellt ist. Erst mit Volllicht an der Lupine blendet das Matrix-LED Licht ab.
    Kurz das Fernlicht der SL-AF antippen, hat bei mir in 99% der Fälle ausgereicht, dass der Gegenverkehr abblendet.

    Edit: 95% könnten es auch sein.
  4. benutzerbild

    Ivo

    dabei seit 10/2008

    Der neuere Edelux den es in wenigen Monaten im Handel gibt wird auch eine Fernlichtfunktion haben.
    Als es noch nicht die guten LED Lampen gab, hatte ich am SON 2 Halogenlampen, mit Schalter am Lenker. Da hat die Lichthupe auch gut funktioniert, u.a. um Autofahrer zum Abblenden zu bewegen. Oder einen Petzl Zoom auf dem Helm und damit kurz ein Signal abgeben.

  5. benutzerbild

    schmadde

    dabei seit 11/2005

    Der neuere Edelux den es in wenigen Monaten im Handel gibt wird auch eine Fernlichtfunktion haben.
    Vor allem soll er eine USB Ladefunktion mit mehr als 3W und einen großen Pufferakku haben, was ihn vor allem interessant macht.

    Die Lichtverteilung würde mich auch interessieren - die bisherigen Edeluxe haben mich dahingehend überhaupt nicht überzeugt.

Was meinst du?

Wir laden dich ein, jeden Artikel bei uns im Forum zu kommentieren und diskutieren. Schau dir die bisherige Diskussion an oder kommentiere einfach im folgenden Formular:

Verpasse keine Neuheit – trag dich für den Rennrad-News-Newsletter ein!