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wie nehmt ihr das mit der StVO Beleuchtung?

My bad. Ich dachte, vorne ist auch so ein Z-Rückstrahler Pflicht, dem ist aber anscheinend nicht so.
 
Na wirklich sicher macht mich der Gesetzestext nicht, er spricht nur von "Rückstrahlern". An Reifen ist ja explizit auch etwas Reflexfolienartiges anstatt Rückstrahlern (=Katzenaugen in den Speichen) erlaubt (was ja extra Erwähnung findet). Rückstrahler ist aber auch nirgendwo rechtssicher definiert. :idee:
Wobei man auch bedenken muss, dass Katzenaugen einen Winkelvorteil zur Reflexfolie haben.

Auf mich wirkt die StVZO was das Rad als Verkehrsteilnehmer betrifft, einmal mehr verhackstückelt und nicht mehr zeitgemäß. :(
 
Na es hat ja auch nicht soooo lange gedauert bis ein wenig Rücksicht auf moderne Batteriebeleuchtung genommen wurde. Technisch ist gerade mit fester Beleuchtung ja wohl noch ein wenig mehr drin (weniger Leistungsaufnahme nötig da die LEDs wenig brauchen), aber ich würde mich da nicht drauf verlassen dass da zu Lebzeiten noch was vernünftiges bei herauskommt :)
 
Hallo,

vllt sollte mal im Forum angepinnt werden, was denn nun wirklich ein "verkehrsicheres" Fahrrad ausmacht.

Oder gibts sowas schon?
 
So ist es:
Mindesthöhe Unterkante Rücklicht: 25 cm über Boden
Maximalhöhe Rückstrahleroberkante 60 cm über Boden
weiterer Z-Rückstrahler: keine Höhenangabe
 
Hauptsache einen Satz gebildet :rolleyes:
Ja, stell Dir vor. Denn es gilt ja für Rennradfahrer im Gegensatz zu normalen Radfahrern tatsächlich ein Sonderstatus. Und da Du das als Frage formuliert hattest (hab das Zitat noch mal auf den wesentlichen Satz reduziert), hab ich eben geantwortet. So funktioniert das in Foren halt, solltest Du mit Deiner Anzahl an Beiträgen ja inzwischen bemerkt haben.

P.S.: Wie wäre es, wenn Du zu Deinen Beiträgen stehst, statt sie einfach wieder zu löschen?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Meine größte Lebensversicherung v.a. ggü. Autofahrern ist die knallige Farbe (kawa-grün) meines Renners. Gut, ob das von hinten so ausschlaggebend ist, weiß ich nicht, dennoch habe ich mit dem Gaul weniger Stresssituationen erleben müssen wie mit meinem Old-School-Renner in bedecktem silber-dunkelgrün.

Und ne Klingel muss immer dabei sein. Da die an den Lenker nicht passt, hab ich das Teil einfach an meine Handluftpumpe geschnallt. Ist zwar etwas umständlich in der Handhabung, aber bevor ich jedes Mal den sabbelnden Joggern meine Kommandostimme präsentieren muss, tuts dann auch die Klingel.
 
Einfach den kompletten Beitrag zitieren, dann haste das Problem nicht! :D


PS: Bitte nicht! Danke!
 
Keine Reflektoren und die Lampen nicht mitgeführt ist Tateinheit. Also 20.- + 10.- = 20.-
Sozusagen Rabattaktion :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Händler, die Lichtanlagen ohne Prüfzeichen verkaufen, begehen eine Ordnungswidrigkeit", betont Huhn
Bin mal auf das Geschrei gespannt, wenn der erste Händler die lütten Knoggs (o.ä.) mit der Begründung aus dem Programm nimmt, die dürfe er nicht mehr verkaufen.
Alternativ dürfte nicht mehr "Fahrradlampe" dranstehen, sondern vielleicht "lustige Partyfunzel".
 
Mit Verlaub, dass ist Käse was der Herr Huhn von sich gibt. Der Verkauf, wie der Erwerb und die Nutzung ist nicht verboten. Es wird erst dann rechtswidrig, wenn ich nicht zugelassene Lampen im öffentlichen Straßenverkehr verwende (auch wenn ich sie beim Rennradfahren mitführe) oder der Händler mir sie als Lampen verkauft, die für die Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum zugelassen wären.
Mache ich die Lampen dran und fahre mit dem Crosser oder MTB durch Wald und Wiese und nutze sie da, ist dass vollkommen in Ordnung.
 
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