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wie nehmt ihr das mit der StVO Beleuchtung?

Zum Beispiel dort, wo „rechts vor links“ gilt und ich als Radfahrer mit einer Beleuchtung, die überwiegend nach vorne und hinten abstrahlt, spät gesehen werden könnte.

Nein, gerade da zählt einzig der Scheinwerfer des Radfahrers: die Reflektoren wirken nur dann, wenn man durch den Scheinwerferkegel fährt und dabei ist der Radfahrer entweder weit genug weg um die Kreuzung längst passiert zu haben, bis das Auto dort ankommt oder so nah, dass eine Reaktion auf die Reflektoren nicht mehr reichen würde, falls der Autofahrer den sich der Kreuzung nähernden Scheinwerfer nicht sehen wollte. Reflektoren wirken immer nur beim Blick geradeaus, um Vorfahrt zu gewähren muss man aber zur Seite schauen.
 
Leidest Du unter Tunnelblick?
Nein, aber ich weiss, wo so ein Autoscheinwerfer nicht hinleuchtet und wie wirksam dort Reflektoren sind (gar nicht). Passive Beleuchtung senkrecht zur Bewegungsrichtung nur dann wichtig, wenn man steht oder zumindest sehr, sehr langsam ist (selbst bei Fußgängern geht es weniger darum, wo sie sind als darum, wo sie hingehen).
 
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