Entschuldigung - da ist mir ein Fehler beim Kopieren unterlaufen.sixx schrieb:Das ist nicht mein Zitat!
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Entschuldigung - da ist mir ein Fehler beim Kopieren unterlaufen.sixx schrieb:Das ist nicht mein Zitat!
Banshee schrieb:Also die Versicherung zahlt nicht zwingend schneller, nur weil ein RA denen schreibt.
Man kann schon sofort zum Anwalt gehen. Wenn die andere Seite zu 100 % Schuld ist, zahlt die andere Seite Anwaltskosten, Sachverständigenkosten oder Mietwagen.Banshee schrieb:Auch hier macht manchmal einfach der Ton die Musik. Und die RA-Kosten trägt natürlich der, der die Musik bestellt (es sei denn es kommt zum Prozess und Du gewinnst diesen).
Man kann mit denen auch telefonieren. Über den Anwalt wird das alles umständlicher und ob ein Anwalt (der die Sache vieleicht verbummelt) oder der Geschädigte selber schreibt, ändert an der Frage, ob gezahlt werden muss, nichts.Banshee schrieb:Außerdem stelle ich es mal ganz klar in Frage, ob das Geld tatsächlich schneller da ist, wenn alles über einen RA läuft. Denn der schreibt Briefe, setzt Fristen usw. Dann landet das Geld auf seinem Konto, er teilt dann mit dass er das Geld hat und überweist es letztendlich. Als Privatmann kann man den Schaden meistens per E-Mail melden.
Bei den KFZ-Unfällen mit Nichtmotorisierten hat die Versicherungen am Anfang sowieso immer zu zahlen.Banshee schrieb:Das gescheiteste ist meiner Meinung nach, den Kontakt mit der Versicherung zu suchen. Hier ist es bzgl. der Schuldfrage natürlich von Vorteil, wenn der Vorfall polizeilich aufgenommen wurde und Dein Unfallgegner an Nr. 1 steht. Sollte es Probleme mit der Versicherung geben, würde ich denen gegenüber äußern, dass Du einen Sachverständigen einschaltest (den allerdings die Versicherung zahlen muss!). Sowas hilft oft, weil hinterher sind die Nebenkosten bei dem Schaden durch Gutachten, Briefe etc. vielleicht höher als der eigentliche Schaden.
Jupp schrieb:Hi
zu diesem Thema schreibt der ADAC folgendes:
"Rechtsanwaltskosten
Sie haben das Recht, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens einzuschalten. Dieser sollte sofort nach dem Unfall beauftragt werden, damit er alles Erforderliche veranlassen kann. Soweit die Forderung gegen die gegnerische Versicherung berechtigt ist, muss diese auch die Kosten des Rechtsanwaltes übernehmen."
Rheinberger schrieb:der Anwalt wird erst bezahlt wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, bis dahin ist es dein Privatvergnügen und es gilt der Grundsatz: "Wer es bestellt hat, zahlt auch"
Ritzelschinder schrieb:Wie bzw was kann ich alles geltend zu machen?(Nutzungsausfall ,Schmerzensgeld ,sonstige Pauschalen usw. )Und vorallem wie hoch?
MfG
Kapitalist schrieb:warum geben hier eigentlich Leute juristische Radschläge die nur irgendwelche Vermutungen dahinreden?
Ritzelschinder schrieb:Was kann ich machen wenn ich die Rechnung nicht habe?
Ritzelschinder schrieb:Wie bzw was kann ich alles geltend zu machen?(Nutzungsausfall ,Schmerzensgeld ,sonstige Pauschalen usw. )Und vorallem wie hoch?