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Verfahrensweise nach Unfall

Banshee schrieb:
Also die Versicherung zahlt nicht zwingend schneller, nur weil ein RA denen schreibt.

Eben - der Anwalt schreibt eh nur das, was Ritzelschneider ihm erzählt hat. Und so lange es nicht um Schmerzensgeld, teure Arztkosten oder Verdienstausfall, sondern nur um einen kleineren Sachschaden geht, wickeln die Versicherngen das normalerweise zügig ab. Die Fragen dann ihren Versicherten, was passiert ist, schicken vieleicht selber noch mal einen Sachverständigen vorbei, und zahlen dann den ihrer Meinung nach angemessenen Betrag.

Das habe ich schon oft genug im Freundeskreis miterlebt - es ging (bis auf einen Fall) immer ohne Anwalt.

Banshee schrieb:
Auch hier macht manchmal einfach der Ton die Musik. Und die RA-Kosten trägt natürlich der, der die Musik bestellt (es sei denn es kommt zum Prozess und Du gewinnst diesen).
Man kann schon sofort zum Anwalt gehen. Wenn die andere Seite zu 100 % Schuld ist, zahlt die andere Seite Anwaltskosten, Sachverständigenkosten oder Mietwagen.

Banshee schrieb:
Außerdem stelle ich es mal ganz klar in Frage, ob das Geld tatsächlich schneller da ist, wenn alles über einen RA läuft. Denn der schreibt Briefe, setzt Fristen usw. Dann landet das Geld auf seinem Konto, er teilt dann mit dass er das Geld hat und überweist es letztendlich. Als Privatmann kann man den Schaden meistens per E-Mail melden.
Man kann mit denen auch telefonieren. Über den Anwalt wird das alles umständlicher und ob ein Anwalt (der die Sache vieleicht verbummelt) oder der Geschädigte selber schreibt, ändert an der Frage, ob gezahlt werden muss, nichts.

Banshee schrieb:
Das gescheiteste ist meiner Meinung nach, den Kontakt mit der Versicherung zu suchen. Hier ist es bzgl. der Schuldfrage natürlich von Vorteil, wenn der Vorfall polizeilich aufgenommen wurde und Dein Unfallgegner an Nr. 1 steht. Sollte es Probleme mit der Versicherung geben, würde ich denen gegenüber äußern, dass Du einen Sachverständigen einschaltest (den allerdings die Versicherung zahlen muss!). Sowas hilft oft, weil hinterher sind die Nebenkosten bei dem Schaden durch Gutachten, Briefe etc. vielleicht höher als der eigentliche Schaden.
Bei den KFZ-Unfällen mit Nichtmotorisierten hat die Versicherungen am Anfang sowieso immer zu zahlen.

Sein Gutachten hat er ja schon. Aber der Anwalt würde halt nochmal kosten.
 
Jupp schrieb:
Hi
zu diesem Thema schreibt der ADAC folgendes:

"Rechtsanwaltskosten
Sie haben das Recht, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens einzuschalten. Dieser sollte sofort nach dem Unfall beauftragt werden, damit er alles Erforderliche veranlassen kann. Soweit die Forderung gegen die gegnerische Versicherung berechtigt ist, muss diese auch die Kosten des Rechtsanwaltes übernehmen."

Soweit die Forderung gegen die gegnerische Versicherung berechtigt ist, muss diese auch die Kosten des Rechtsanwaltes übernehmen. Soweit nicht, zahlt man aber selber.

Und wenn die Sachlage klar ist, zahlen die Versicherungen normalerweise zügig das Geld aus, es geht ohne Anwalt schneller. Ich habe da noch nie Probleme gehabt und im Freundeskreis habe ich - bis auf einen Fall - auch noch nie von Problemen gehört. Die Versicherung wissen doch genau, bei welchen Fällen sie vor Gericht ziemlich sicher verlieren und bis zu welchen Beträgen der Aufwand (eigene Mitarbeiter, Sachverständige, Anwälte, Gericht) zu hoch wird.

Wenn der Geschädigte ein Nichtmotorisierter ist, müssen die ja auch fast alles beweisen. Der Geschädigte muss nur beweisen, dass er durch den Betrieb eines KFZ ein Schaden erlitten hat und die Höhe des Schadens. Alles andere muss der Autofahrer (bzw. die Versicherung) beweisen und wenn am Schluss Aussage gegen Aussage steht, gewinnt der Nichtmotorisierte. Das wissen die Versicherungen doch in- und auswendig und handeln dementsprechend. Bei einem Schaden von 2000 Euro werden die wahrscheinlich nur noch mal überprüfen, ob das Rad tatsächlich so viel Wert ist (Listenpreis) und wie alt es ist (klar - es gibt kein Neurad für ein 5 Jahre altes Rad).


Allerdings setzt das voraus, dass man in der Lage ist, einen Brief zu schreiben und vieleicht ein oder zwei mal mit dem Sachbearbeiter der Versicherung zu telefonieren. Wenn man professioneller Legastheniker mit Schreib- und Sprechhemmung ist, wird das schwierig.
 
Normalerweise läuft das so, dass Du die gegnerische Versicherung über den Unfall informierst (notfalls über den Zentralruf der Versicherer mit der zuständigen Versicherung verbinden lassen), dann musst Du und der Unfallgegner einen Unfallbericht ausfüllen, in welchem der Hergang und die Schäden gelistet werden (Schaden an Rad, Kosten für Kostenvoranschlag, Schaden an Kleidung, Zubehör, evtl. Arbeitsausfall, Schmerzensgeld - also am besten zum Arzt!).

Meist reicht der Versicherung der Kostenvoranschlag (nicht Gutachten!) eines Radhändlers nicht aus, insbesondere wenn es 500,- Euro übersteigt. Die fordert dann ein Gutachten eines vereidigten Sachverständigen, welches sie in Auftrag gibt, auch um den hohen Schaden ihrem eigenen Versicherungsnehmer gegenüber zu rechtfertigen, dem gegenüber sie ja eine Schadensminderungspflicht haben.
Danach heisst es erst mal warten, insbesondere bei Totalschaden, da nämlich ein Gutschten über Zeitwert, Beschaffungswert und Restwert erstellt werden muss.

Insofern ist Anwalt (der Dir als Geschädigtem bei klarer Rechtslage ohnehin zusteht) nur notwendig, wenn die Versicherung die volle Schuld des Versicherungsnehmers leugnet, oder aber die angebotenen Beträge durch die Versicherung nicht annehmbar sind.

Habe zur Zeit auch so einen Fall laufen und habe durch die Versicherung sehr schnell Zahlungsbereitschaft mittels eines nicht unerheblichen Abschlags erfahren.
Nun warte ich noch auf das Ergebnis des Zeitwertgutachtens um dann die Endabrechnung inkl. Schmerzensgeld vorgelegt zu bekommen - mal sehen, ob ich mit der zufrieden sein werde...
 
Servus !

Erst mal Danke für die Ratschläge.Habe heute mit der Gegnerischen Versicherung gesprochen.Mir wurde gesagt das der Unfallgegner die Schuld einräumt.Jetzt soll ich halt alles (Rechnung Vom Fahrrad usw.) schicken.Was kann ich machen wenn ich die Rechnung nicht habe?
 
Na also, geht doch. Wegen der Rechnung - du kannst ja mal beim Händler anrufen, ob der dir eine Kopie gibt, oder alte Listenpreise organisieren.

Wenn das nicht funktioniert, würde ich einfach mit dem Sachbearbeiter von der Versicherung sprechen, und ihm sagen, was los ist. Die haben vermutlich irgendwelche internen Richtlinien, wann sie zahlen können. Zur Not sollen die halt einen eigenen Gutachter beauftragen - du hast ja schon eines geliefert.
 
In dem Schadensgutachten sollte der damalige Neuwert sowie der aktuelle Wert genannt werden. So hab ich es seinerzeit vom Händler meines Vertrauens bekommen.
Hab übrigens bei meinen Crashs mit Fremdeinwirkung jeweils nen Anwalt konsultiert. Der regelt dann alles, und du kannst dich entspannen.
Wozu bezahl ich sonst die Rechtschutzversicherung.

Jogi
 
Hi,

auf Deine letzte Frage habe ich leider keine Antwort. Aber nun wurde so lange über Dein Unfall gesprochen, mich würde nun mal interessieren was Du davongetragen hast (hoffe nicht viel) u. was dort passiert ist??

Gruß
Quax
 
Rheinberger schrieb:
der Anwalt wird erst bezahlt wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, bis dahin ist es dein Privatvergnügen und es gilt der Grundsatz: "Wer es bestellt hat, zahlt auch"

Der 1. Halbsatz ist inhaltlich nicht korrekt. Der 2. stimmt allerdings.
 
So, hab grad mal in meinem Hause nachgefragt; es ist tatsächlich so, dass die gegnerische Versicherung den Anwalt bezahlen muss, auch wenn es nicht zum Prozess kommt. Somit ziehe ich meine gestern getätigte Aussage hierzu zurück ;)
 
Ritzelschinder schrieb:
Wie bzw was kann ich alles geltend zu machen?(Nutzungsausfall ,Schmerzensgeld ,sonstige Pauschalen usw. )Und vorallem wie hoch?

MfG

Hi
eben darum nimmt man sich nen Anwalt.
Nicht nur, um sein Recht zu bekommen, sondern auch, um zu erfahren, was einem alles zusteht und in welcher Höhe.

In letzter Zeit gehen viele Versicherer dazu über, die Schadensabwicklung komplett für den Geschädigten zu übernehmen. Dabei fallen dann gerne solche Ansprüche wie Leihwagen, Wertminderung durch Unfall und Schmerzensgeld unter den Tisch. Auch bewerten die häufig von den Versicherern konsultierten Sachverständigen tendenziell eher am unteren Rande des Möglichen, damit die Versicherung weniger zahlen muß.
Daher bei eindeutiger Sachlage trotzdem besser nen RA und nen eigenen Gutachter beauftragen.
 
warum geben hier eigentlich Leute juristische Radschläge die nur irgendwelche Vermutungen dahinreden?

Soetwas schadet viel mehr als es nützt!!
 
Kapitalist schrieb:
warum geben hier eigentlich Leute juristische Radschläge die nur irgendwelche Vermutungen dahinreden?

...vielleicht weil nach Ratschlägen gefragt wurde? :ka:

Dann werd mal konkreter, welche Ratschläge waren denn Vermutungen und damit schädlich? - meine denke ich nicht, da die auf Erfahrung beruhen...

Merke: Pauschale Postings sind nutzlose Postings!!
 
Ritzelschinder schrieb:
Was kann ich machen wenn ich die Rechnung nicht habe?

Du hast doch eh schon Kontakt zu einem Bikehändler, dann kann er Dir auch dabei helfen. Der soll halt was zum Neuwert der Kiste schreiben; Schätzen, Vergleich mit aktuellem Sortiment...

Falls das von der Versicherung nicht akzeptiert werden sollte, kannst Du je "nett" erwähnen, dass Du Dir auch gerne einen Gutachter nehmen kannst. (Müsste auch der Versicherer zahlen). Man kann ja nicht jeden verpflichten, sich Rechnungen aufzuheben. Wer fragt denn schon bei nem Autounfall: " Ham'se noch die Rechnung für Ihren Benz..?" Ne, da fragen die Versicherungen in Deinem Fall nur nach, weil sich ein "Fahrradwert" schwerer nicht so schön per EDV ermitteln lässt, wie beim Auto.

Bedenke bei allem auch immer: Die Gesamtkosten, selbst, wenn sie Dir hoch erscheinen, sind vermutlich immer noch lachhaft im Vergleich zu jedem Parkrempler, mit dem die Versicherungen ständig zu tun haben. Wer hat es nicht schon erlebt, dass selbst bei kleinen Kratzern im Lack sofort über 1.000 EUR fällig sind. Mann, wenn ich bedenke, dass man dafür schon 'n vernünftiges RR bekommt, echt krass.

Gruß

Markus
 
Ritzelschinder schrieb:
Wie bzw was kann ich alles geltend zu machen?(Nutzungsausfall ,Schmerzensgeld ,sonstige Pauschalen usw. )Und vorallem wie hoch?

Lies mal hier nach: Die MTBler haben mehr Erfahrung: http://www.mtb-news.de/forum/archive/index.php/t-157351.html

Nutzungsausfall bei einem Sportgerät (vergleichbar - alles schon entschieden: Pelzmantel, Motorboot, Swimming-Pool) gibt es normalerweise nicht, bei einem KFZ oder einer Wohnung schon. Wenn du mit dem Rad zur Arbeit fährst, kannst du natürlich zusätzliche Kosten hierfür berechnen (oder dir ein Rad mieten). Ich würde da auf eine schnelle Abschlagszahlung drängen, so dass du dir Ersatz zulegen kannst.

Im übrigen: Versicherungen zahlen lieber dir 300 Euro als einem Anwalt 400 Euro. Also, mit dem Anwalt kannst du ruhig mal winken und so ein besseres Ergebnis erzielen.
 
Hallo,
habe auch unfall gehabt--auch totalschaden--5.300€ rad+ kleidungs und körperschaden.
habe anwalt genommen sonst wäre ich von der gegnerischen versicherung über'n tisch gezogen worden.

so wurden mir rad (lt.gutachten) + kleidung ersetzt, und auch ein schmerzensgeld ausgehandelt.
gruß
 
Bei Schmerzensgeldansprüchen sieht die Sache halt anders aus. Da muss man an entsprechende Tabellen rankommen (also RA, Doc oder Versicherungsmitarbeiter sein).

Bei den "einfachen" Vorgängen finde ich die dt. Mentalität Anwalt, Gutachter etc. einzuschalten, etwas voreileilig und gelegentlich überkandiert.

Aber betrachten wir die Sache mal anders herum: Wenn der Sachbearbeiter den "einfachen" Schaden auf den Tisch bekommt (sagen wir mal Sachschaden 1.000 EUR nach allen evtl. Abzügen) und RA- und Gutachterkosten hinzukommen, so dass im Endeffekt nochmal 1.000 EUR an Kosten entstehen, könnte ich mir vostellen, dass er genau dann versucht, jeden Cent einzusparen, wo er ohne Anwalt und Sachverständigengutachten (nicht KVA durch Händler!) geneigt gewesen wäre drüber hinweg zu sehen, um unnötigen Schriftwechsel zu vermeiden (-> der Geschädigte könnte ja doch noch zum RA gehen).

Ich möchte hier nicht auf Anwälten rumhacken, aber je nach Fachgebiet kann es passieren, dass dieser u.U. nicht das "Optimum" herausholt.
 
Das ist leider falsch.

Man merkt immerwieder z.B. beim Verbraucherschutz, dass man als Kunde nicht ernst genommen wird selbst wenn man dem Händler das BGB mitbringt, und ihm die entsprechenden Stellen vorliest.
Schaltet man dann einen RA ein der in einem Brief genau das gleiche Schreibt wie man selbst zuvor geht es ganz schnell.


Im Steuerrecht gab es mal einen Fall bei dem ein Rentner mehrere Millionen zahlen sollte weil das Finanzam einen Eingabefehler gemacht hat.
Diesen offensichtlichen Fehler wollten sie aber trotz mehrerer Anrufe und Briefe des Rentners nicht korrigieren.
Der Rentner hat sich dann einen Anwalt genommen, und der Steuerzahler durfte ein paar millionen EUR an den Anwalt zahlen weil der Streitwert so hoch war.
 
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