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[Update] DT Swiss Laufrad-Rückruf: Rücklieferung gestartet – so erkennst du geprüfte Laufräder

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Re: [Update] DT Swiss Laufrad-Rückruf: Rücklieferung gestartet – so erkennst du geprüfte Laufräder
Früher gab es ein Wahlrecht des Käufers bezüglich dieser Alternativen.
Heute ist die Nachbesserung vorrangig.
Eine Fristsetzung würde hier nichts bringen, da DT sehr schnell arbeitet, also jedenfalls schneller als jede angemessene Frist.
Sicher?
BGB §439
"(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen."
 
Sicher?
BGB §439
"(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen."

Der Käufer könnte sicherlich ein komplett neues Rad verlangen. Der Verkäufer kann das jedoch verweigern und auf Nachbesserung (Reparatur) bestehen, weil unverhältnismäßig. Absatz 4 lesen...

Hier bei den Laufrädern sind die meisten LRS nur zu prüfen und sind mangelfrei. In Einzelfällen wird wohl die Felge getauscht.
Eine Ersatzlieferung eines kompletten Rades dürfte unverhältnismäßig sein.
 
"Statistik" anhand von ein paar anekdotischer Berichte hier im Forum...ich kann das alles nicht mehr.
@benjorito Ich wäre nicht so skeptisch gegenüber unserer einzigen Möglichkeit, herauszufinden, was in der Realität tatsächlich vor sich geht.

Erstaunlicherweise wurden bislang in den Foren keine Laufrad-Austauschaktionen gemeldet, was darauf hindeuten könnte, dass tatsächlich nur ein kleiner Teil der produzierten Laufräder betroffen ist.
 
Und dir war vorher bei deiner Kaufentscheidung nicht bewusst, dass du, wenn du ein Bike im Versandhandel bestellst, du im Servicefall versenden musst?
Wenn du vor Ort Service wünschst, musst du auch vor Ort einkaufen.
Wie sagte ein gekannter Kabarettist: "Kunden von Amazon nutzen bitte die Kundentiolette von Amazon"

Gruss, Felix
Was soll das bitte mit dem versenden zu tun haben. Ist doch logisch, dass die Lauräder eingeschickt werden müssen oder meinst du dein Händler vor Ort prüft die 🤣🤣.
Übrigens habe ich vor Ort in Koblenz bestellt😉
 
Und dir war vorher bei deiner Kaufentscheidung nicht bewusst, dass du, wenn du ein Bike im Versandhandel bestellst, du im Servicefall versenden musst?
Wenn du vor Ort Service wünschst, musst du auch vor Ort einkaufen.
Wie sagte ein gekannter Kabarettist: "Kunden von Amazon nutzen bitte die Kundentiolette von Amazon"

Gruss, Felix
Moin Felix. ☕Höre ich da den (ggf. durchaus berechtigt) leicht sarkastischen Ton eines stationären Fahrradhändlers? Geschenkt.

In dem hier in Rede stehenden Rückruf seitens DT Swiss geht es m.E. nicht um die übliche Diskussion Versand- vs. stationärer Handel mit all den Vor- und Nachteilen, sondern um den Verweis seitens Canyon auf DT Swiss zur Abwicklung des Rückrufes.

Ich bin grundsätzlich der Auffassung, daß der Verkäufer einer Ware seinen Mängelhaftungspflichten selbst nachzukommen hat, und bei den in Rede stehenden Produktionsdaten sind zumindest in Deutschland nur LR betroffen, die noch in der gesetzlichen Mängelhaftungsfrist zu verorten sind.

Ich bin im aktuellen Fall inhaltlich allerdings bei @ad-mh, soweit sich Canyon hier dem Service von DT Swiss quasi als Erfüllungsgehilfen bedient. Würde hier jeder Händler von DT Swiss LR, zu denen Canyon eben auch gehört, sein eigenes Süppchen kochen, wäre die Abwicklung zu Lasten aller Betroffenen erheblich komplexer und auch langsamer. Ich wette, daß da draußen einige stationäre Händler ihre betroffenen Kunden ebenso "bitten", den Anweisungen von DT Swiss zu folgen und selbst nur zu gerne vermeiden, dutzende Kisten packen und versenden, soweit ein Kunde nicht im Einzelfall wirklich unfähig ist, ein Laufrad auszubauen und einschließlich Bremsscheibe und Bereifung in einen bereitgestellten, passenden Karton zu stopfen...

Grüße
Chris
 
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Nein. Da kommen noch einige Punkte zuvor.
Welche denn?
Es ist in dem Fall doch ein neues Rad (1 Woche alt, bzw noch gar nicht gefahren), mit erheblichen Mängeln, Nutzung ausgeschlossen, und es gibt Sicherheitsbedenken.

Anstatt also auf DT Swiss zu schimpfen würde ich von Canyon ein Rad mit LRS verlangen die nicht vom Rückruf betroffen sind
 
Mein LRS ist heute auch geprüft per GLS wieder zurückgekommen.. Grundsätzlich bin ich sehr froh das es dann doch jetzt alles so schnell ging. Leider habe ich aber keinerlei Informationen was wirklich genau gemacht wurde und ich habe einen minimalen Kratzer an der Bremsscheibe, der vorher nicht war.
Warum hast du die Bremsscheibe auch dran gelassen?
 
Ich bin im aktuellen Fall inhaltlich allerdings bei @ad-mh, soweit sich Canyon hier dem Service von DT Swiss quasi als Erfüllungsgehilfen bedient. Würde hier jeder Händler von DT Swiss LR, zu denen Canyon eben auch gehört, sein eigenes Süppchen kochen, wäre die Abwicklung zu Lasten aller Betroffenen erheblich komplexer und auch langsamer. Ich wette, daß da draußen einige stationäre Händler ihre betroffenen Kunden ebenso "bitten", den Anweisungen von DT Swiss zu folgen und selbst nur zu gerne vermeiden, dutzende Kisten packen und versenden, soweit ein Kunde nicht im Einzelfall wirklich unfähig ist, ein Laufrad auszubauen und einschließlich Bremsscheibe und Bereifung in einen bereitgestellten, passenden Karton zu stopfen...

Grüße
Chris
Ich beziehe mich ausschließlich auf die beiden Fälle mit nagelneuen Rädern. Je älter desto mehr bin ich bei euch
 
Das ist keine "Auffassung", das ist geltendes Recht.
Versuch´ doch einfach mal bitte, den Gesamtzusammenhang dessen, was ich geschrieben habe, zu verstehen. So besser? "Ich bin grundsätzlich der Auffassung, daß der Verkäufer einer Ware seinen Mängelhaftungspflichten selbst nachzukommen hat, (...)"
 
Wenn du mich fragst drücken sie die Felgenhörner auseinander. Denn es gab Prinzipskizzen wo Delamination zwischen Felgenbett und innerer Felge Skizziert wurde. Wäre aber noch besser wenn DT-Swiss kommunizieren würden was genau sie mit den Laufrädern der Kunden machen. Dann könnte sich auch jeder Kunde selber überlegen ob er möchte das mit seinem Laufrad sowas, mit unbekanntem Ausgang, gemacht wird oder er lieber darauf verzichtet. Es ist wirklich eine Kundenkommunikation wie man sie schlechter nicht machen könnte. DT-Swiss ist für mich als Endverbraucher in Zukunft gestorben, es sei den sie besinnen sich und sie liefern endlich Informationen.
Deiner Argumentation ist schwierig zu folgen. Der Kunde soll also das Laufrad nicht einschicken, weil er nicht weiß was DT Swiss damit macht. Es ist also besser nichts zu tun und hoffen, dass das eigenen Laufräder den Fehler haben. Das erinnert mit stark an die Schwurbler und ihre Impfdiskussionen.
 
Siehst du, dein Laufrad wurde nicht nur in der Felge beschädigt sondern auch an der Bremsscheibe. Wirklich toller Kundenservice. Kannst ja nochmal nachfragen wofür das jetzt eigentlich gut war.
DT Swiss bittet darum die Laufräder ohne Anbauteile einzuschicken. Kunde wollte/konnte das nicht tun.
Aber der Kunde weiß nun, dass eine Laufräder i. O. sind. Was soll daran nicht gut sein?
 
Sicher?
BGB §439
"(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen."
Dazu musst du aber nachweisen, dass die Sache, die du erhalten hast, mangelhaft ist.
Und wenn die Sache geprüft und als "OK" freigegeben wurde, stell ich mir das zumindest juristisch interessant vor.....
 
DT Swiss bittet darum die Laufräder ohne Anbauteile einzuschicken. Kunde wollte/konnte das nicht tun.
Aber der Kunde weiß nun, dass eine Laufräder i. O. sind. Was soll daran nicht gut sein?
Wenn ein Kratzer in der Bremsscheibe ist, stellt sich mir die Frage, ob dies die einwandfreie Funktion beeinträchtigt. Mir ist klar, dass gerade in diesem Fall die "Historie" eine ausgesprochen schwierige ist - aber wegen eines Kratzers an einer Bremsscheibe würde ich jetzt kein Fass aufmachen, sondern viel mit dem Rad fahren - dann "bremst sich das weg" (wie ich es gerade heute morgen in anderem Zusammenhang gehört hab)

Auch hier könnte ich mir vorstellen, dass der Nachweis eines Mangels schwierig werden könnte - vor allem vor dem Hintergrund des Hinweises von DT Swiss, was mit Anbauteilen zu geschehen hat.
 
Welche denn?
Es ist in dem Fall doch ein neues Rad (1 Woche alt, bzw noch gar nicht gefahren), mit erheblichen Mängeln, Nutzung ausgeschlossen, und es gibt Sicherheitsbedenken.
Wenn online gekauft, dann vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Und dann auf das neue warten.
Anstatt also auf DT Swiss zu schimpfen würde ich von Canyon ein Rad mit LRS verlangen die nicht vom Rückruf betroffen sind
Klar. Kann man machen. Dauert halt. Ich finde es halt spannend, wie es manche besonders kompliziert machen wollen anstatt einfach das zu machen, was gesunder (ungetrübter) Menschenverstand und Gesetzeslage vorgeben.
 
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