Ich mache genau sowas beruflich. Wir haben eine Straße in Breckerfeld für Motorräder gesperrt, an Sams-, Sonn- und Feiertagen. Grund waren die Unfallzahlen an eben diesen Tagen. Dann haben sich diese, aufgrund der Sperrung, schon fast erwartungsgemäß auf die Wochentage verlagert. Dann haben wir die Sperrung ausgeweitet, auf werktags 15 - 22 Uhr und Sams-, Sonn- und Feiertage.
Wenn man jetzt fragt: Wenn Du "erwartungsgemäß" sagst, warum habt ihr nicht direkt auch an Werktagen gesperrt? Das ist die sog. Verhältnismäßigkeit, das Ermessen, das eine Verwaltung ausüben muss, d.h. sie muss immer das mildeste Mittel wählen, welches voraussichtlich zum Ziel führt. D.h. Du musst Dich da rantasten. Ist ja auch nicht so, dass die Gegenseite (die Motorradfahrer und ihre Interessensvertretungen), so etwas widerspruchslos hinnimmt.
Wir waren uns fast sicher, dass sich da irgendwann jemand tot fährt. Und es wurde immer gefragt: "Muss denn erst was passieren, bevor ihr handelt?" Die traurige Antwort: "Ja, es muss erst was passieren." Mit "Ich bin sicher, dass etwas passieren wird, deshalb haben wir das prophylatisch gemacht." jagt Dich jeder Verwaltungsrichter vom Hof, der würde Dich fragen "Und nur weil Sie das glauben, sperren Sie eine Straße?"
Ob das gerichtlich Bestand hat? Das kommt drauf an, ob die Verwaltung nachweisen kann, ihr Ermessen angemessen ausgeübt zu haben. Wir haben die Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht gewonnen. Das Hauptverfahren steht jetzt kurzum an, ich bin guter Dinge, weil das VG ansonsten seinen eigenen Beschluss aus dem Eilverfahren kippen würde, aber es heißt auch nicht umsonst: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand."
Ich bin sicher, dass auch im hier vorliegenden Fall (also auf dem Foto) seitens der Verwaltung gut argumentiert wurde - weil da gab es mit Sicherheit auch Widerstand.
Und auch hier wird der Grund Unfallzahlen gewesen sein. Weil "nur" mit Lärm machste außerorts gar nichts. Und auch innerorts kaum, weil Lärm nicht gemessen, sondern berechnet wird. Und da sind Motorradfahrer nur "Spitzen", die sich im Tages-, Wochen- oder Jahresschnitt kaum bemerkbar machen. Ich kenne derartige Sperrungen nur wegen sog. Unfallhäufungsstellen bzw. -linien, nicht wegen Lärm.
Da wird niemand diskriminiert. Da werden Verkehrsteilnehmer (vornehmlich vor sich selbst) geschützt. Das ist die Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Ich hör auch oft "Lasst die sich doch tot fahren, jeder ist für sich verantwortlich." - da gehen mir die Haare hoch. Eine Verwaltungsbehörde bzw. die Ordnungsbehörden kann / können doch bei sowas nicht zusehen, und deshalb muss sie ab einer gewissen Zahl von Unfällen (ist im sogenannten Unfallkommissionserlass geregelt) agieren.
Eine Sperrung ist immer nur das letzte Mittel, wenn mildere Mittel versagt haben oder ungeeignet sind - das musst Du im Gerichtsverfahren nachweisen, dass das so ist. Und oft führt man sie dann, wegen der Verhältnismäßigkeit, erstmal schrittweise ein. Wenn eine Sams-, Sonn- und Feiertagssperrung reicht, um die Unfallzahlen in dem Griff zu bekommen - dann reicht die Sperrung doch. Ansonsten wird sie ausgeweitet, ggf. bis hin zur Vollsperrung.
Und die Motorradunfälle ereignen sich halt meist an Wochenenden, weil da halt vornehmlich gefahren wird. Das wird im Falle des Fotos - ohne das ich den Sachverhalt kenne - mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dort auch der Fall gewesen sein.