vorTrieB
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tester9 schrieb:So, hier die Versicherung in NRW:
Bedingungen anbei.
Was die Haftpflichtversicherung angeht, gibt's in den Bedingungen keinerlei Haftungserweiterung insofern, als das auch bei einem Ausschluss der Haftung nach den Grundsätzen des Handelns auf eigene Gefahr Schadensersatz möglich sein soll. Daher bleibt's wohl dabei: So lange sich Rennfahrer so halbwegs an die Regeln halten, gibt's bei Stürzen keinen Schadenersatz.