czar1
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Hallo,
ich hatte im Sommer einen Verkehrsunfall, bei dem mir ein anderer Rennradfahrer aufgefahren ist und mich mit deutlich über 30 KMh einmal quer über die Straße geschoben habe. Das daraus resultierende strafrechtliche Verfahren hat ihm die alleinige Schuld zugesprochen. Jetzt geht es darum, was seine Haftpflichtversicherung zahlt.
Das Schaltwerk war verbogen und abgerissen, die Kette verbogen, das Schaltauge gebrochen. All das ist die Versicherung des Unfallgegners bereit zu zahlen, aber nicht meinen Carbonrahmen.
Ein Radladen hat mir einen Kostenvoranschlag inklusive eines vergleichbaren Carbonrahmens geschrieben, aber die Versicherung schreibt, dass nur Scheuerspuren am Rahmen sind, die nicht vom Unfall kommen.
Kennt jemand die Rechtslage hierzu? Es ist kein erkennbarer Riss am Rahmen, aber das Rad wurde mit mir einmal über die Straße geschleudert und zumindest die Kratzer am Rahmen stammen teilweise von dem Unfall.
ich hatte im Sommer einen Verkehrsunfall, bei dem mir ein anderer Rennradfahrer aufgefahren ist und mich mit deutlich über 30 KMh einmal quer über die Straße geschoben habe. Das daraus resultierende strafrechtliche Verfahren hat ihm die alleinige Schuld zugesprochen. Jetzt geht es darum, was seine Haftpflichtversicherung zahlt.
Das Schaltwerk war verbogen und abgerissen, die Kette verbogen, das Schaltauge gebrochen. All das ist die Versicherung des Unfallgegners bereit zu zahlen, aber nicht meinen Carbonrahmen.
Ein Radladen hat mir einen Kostenvoranschlag inklusive eines vergleichbaren Carbonrahmens geschrieben, aber die Versicherung schreibt, dass nur Scheuerspuren am Rahmen sind, die nicht vom Unfall kommen.
Kennt jemand die Rechtslage hierzu? Es ist kein erkennbarer Riss am Rahmen, aber das Rad wurde mit mir einmal über die Straße geschleudert und zumindest die Kratzer am Rahmen stammen teilweise von dem Unfall.