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Wohl vom Hermes Transporter überrollt worden oder …: Das Ende eines Koga Miyata Gents Touring.

Volker_V

...
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Hallo Fahrradfreunde,

seit geraumer Zeit lese ich hier im Forum mit – bin aber aktiv noch nicht in Erscheinung getreten.
Letzteres, weil ich der Überzeugung war, dass ich nichts wirklich Sinnreiches zu den einzelnen Diskussionen beitragen konnte und … weil ich Antworten auf meine Fragen bisher immer durch die Suchfunktion fand. Einen großen Dank an alle Schreibenden!!!

Doch aktuell sieht es anders aus. Zur Schadensregulierung eines Transportschadens seitens Hermes benötige ich den damaligen Neupreis eines Koga Miyata Gent‘s Touring, Baujahr ca. 1978.
Kann mir diesbezüglich jemand helfen?

Für die, die es interessiert:
Was ist geschehen?

Oben genanntes Gents Touring kaufte ich Mitte 2015 von einem Niederländischen Herrn, der es ca. 1980 neu erwarb und – so seine Aussage – maximal 500km fuhr, um es dann für die nächsten ~35Jahre in seiner Garage an die Decke zu hängen. Es befand sich 2015 in einem zwar eingestaubten aber sehr schönen, originalen Zustand. Bis auf den Sattel, der – so meine Vermutung – nicht so recht zum Besitzer passen wollt und vielleicht der Grund für die geringe Kilometerleistung war.
Das folgende Bild zeigt das Rad, nachdem ich es gereinigt und mit neuen Mänteln und einem neuen Sattel versehen hatte.

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Mitte 2016 entschloss ich mich, das Gents Touring zu verkaufen, da ich in der Zwischenzeit ein Koga Miyata Randonneur, Baujahr 1985 erwerben konnte.
Für das "Touring" fand sich ein Käufer (Abseits von eBay, abseits des Internets). Er zahlte in bar und wir vereinbarten, dass ich ihm das Rad, er Hermes nach Stuttgart sende.
Dazu packte ich das Rad so gut ich es konnte ein „und“ orderte auch noch die von Hermes angebotene Fahrradtransportverpackung.
Das (ohne die Hermesverpackung) sah dann so aus.

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Am 20.09.2016 erteilte ich dann Hermes den Auftrag und … sie holten es am 21ten bei mir ab.
Am 23.09.2016 sprach mich eine Mitarbeiterin einer in meiner Nachbarschaft gelegenen Boutique an, dass bei ihnen ein Paket für mich abgegeben wurde. Ein sehr großes, wie sie betonte.
Zu meinem Erstaunen handelte es sich um das Gents Touring. Es war eine überdimensionale weiße, mit der Aufschrift Hermes versehene Plastiktüte darüber gestülpt. Das es sich dabei um die georderte Transportverpackung handelte, lernte ich erst in diesem Moment.
Beim Abtransport des Rades viel mir auf, dass es sich nicht schieben ließ und … beim auspacken offenbarte sich mir dann das ganze Dilemma.
Das Fahrrad sieht so aus, als sei ein Auto darüber gerollt. Die nachfolgenden Bilder zeigen es.

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Meine Bestürzung war groß … und meine Verwunderung darüber, dass mir seitens Hermes nicht der geringste Hinweis über den entstandenen Schaden gegeben wurde, um so größer.
Das Fahrrad wurde, ohne mich zu benachrichtigen, einfach in der Nachbarschaft abgeben, ohne jegliche Nachricht, ohne alles….

Nachdem ich mich gesammelt hatte, kontaktierte ich den Hermes Kundenservice … worauf hin die Geschichte immer irritierendere Formen annahm.

Bei einem Schaden fordert Hermes (Auszug aus deren Schreiben):
  • Ein Anspruchsschreiben, in dem die Art der Beschädigung beschrieben wird - die Gepäckbanderole (Kopie/Scan)
  • die bei der Zustellung durch Sie und Ihrem Hermes Boten ausgefüllte und gegengezeichnete Schadenkarte (sofern vorhanden), Original/Scan
  • einen Kostenvoranschlag durch einen unabhängigen Fachhändler, der Art und Umfang der Beschädigung dokumentiert (s.Anhang) oder die Reparaturrechnung, falls bereits eine Reparatur durchgeführt wurde .
  • die Kaufrechnung (Kopie/Scan) und Angaben zum Alter des Gepäckstücks, um die Reparaturkosten in Verhältnis zum Zeitwert des Gepäckstücks zu setzen
  • Ihre Bankverbindung mit IBAN und BIC für eine mögliche Regulierung
Da der Schaden für mich so offensichtlich war und zudem in der „Hermes-Sendungsverfolgung“ für den 21.09. 2016 zu lesen war „...zur Prüfung und Klärung des Schadens ins Verteilerzentrum Düsseldorf gebracht“, ging ich davon aus, dass ein Kostenvoranschlag eines „unabhängigen Fachhändlers“ nicht nötig sei.
Ich reichte daher nur Bilder „von vorher und nachher“, eine Kopie des Kaufvertrages, den ich mit dem Käufer des Kogas abgeschlossen hatte und meine Kontodaten ein.

Doch das reichte nicht.
Seitens Hermes wurde daraufhin gefordert:
  • Banderole
  • Gutachten, Kostenvoranschlag (das Formular ist dieser Mail beigefügt)
  • Screenshot der Verkaufs- bzw. Kaufbestätigung (bei privatem Internetkauf)
  • Senden Sie uns bitte auch einen Beleg über die Zahlung in Form eines Kontoauszuges.
Den Scan der Banderole reichte ich nach. Bezüglich des Gutachtens stellte ich die Frage, wie ich das Fahrrad denn zu einem Fachhändler transportieren könnte. Es kann ja nicht einmal geschoben werden. Per Hermes vielleicht?
Und bezüglich des geforderten Screenschots und des Kontoauszugs: Der Kauf kam außerhalb des Internets zustande und gezahlt wurde in bar.

Doch all das half nichts. Es wurde weiterhin bzw. ergänzend gefordert:
  • Gutachten, Kostenvoranschlag.
  • Gemäß der gesetzlichen Haftungsgrundlage müssen der Umfang des Schadens und die entstandene Schadenhöhe nachgewiesen werden. Der von Ihnen eingesandte "Kaufvertrag" stellt keinen Haftungsrelevanten Wertnachweis dar. Stellen Sie daher bitte dar, wie ein Verkauf vor dem Versand initiiert wurde und unterstützen Sie Ihre Angaben bitte anhand von Belegen (z.B. Annonce, online-Angebot)
Zum zweiten Punkt konnte ich nur wiederholen, dass es sich um einen Direktverkauf, also einen Handel außerhalb des Internets handelte und es weder eine Annonce noch ein online-Angebot gab.
Warum ein von beiden Seiten unterzeichneter Kaufvertrag kein „Haftungsrelevanter Wertnachweis“ darstellt…?
Zum ersten Punkt … es half ja alles nichts – und so schulterte ich das Fahrrad(wirklich!) und trug es zum ortsansässigen Fahrradhändler.
Der füllte das von Seitens Hermes zur Verfügung gestellte Formular soweit aus, wie er konnte.
Im einzelnen war dies:
  • Marke Typ: „KOGA Miyata, Gents Tourung (F523655)“
  • Alter[in Jahren]: „?“
  • Ursprünglicher Anschaffungspreis [in €]: „?“
  • Ist eine Reparatur möglich? [ja/nein] : „nein“
  • Wenn ja, Höhe der Reparaturkosten [in €]: „%“
  • Beschreibung des Schadens: „Rahmen, Antrieb, Bremsen, Lenker, Hinterrad irreparabel Verbogen → Totalschaden!!“
Ich reichte dieses Gutachten ein und … daraufhin wurde gefordert:
  • Als Wertnachweis benötigen wir in diesem Fall einen Kontoauszug, aus dem wir die Zahlung des genannten Kaufpreises entnehmen können.
Doch den konnte ich aus bekannten Gründen immer noch nicht liefern. Es handelte sich ja um eine Barzahlung.
Ich schrieb dies erneut in mein Antwortschreiben und erhielt als Antwort darauf:

"Ein Haftungsrelevanter Wertnachweis liegt uns leider nicht vor.
Zudem ist der von Ihnen eingesandte Kostenvoranschlag unvollständig ausgefüllt.
Wir können daher die Schadenshöhe an Ihrem Fahrrad nicht ermitteln.
Gern können Sie uns einen vom Fahrradfachhändler vollständig ausgefüllten Kostenvoranschlag (siehe Anhang) zur Feststellung der Schadenshöhe nachreichen. Anschließend werden wir Ihren Vorgang erneut prüfen."

Ein Anruf beim Kundenservice (einer von etlichen) führte letztendlich dazu, dass mich die zuständige Sachbearbeiterin zurück rief.
Auf meine Anmerkung, dass es sich um ein historisches Fahrrad handele und der Händler Baujahr und ursprüngliche Kaufsumme nicht nennen konnte, erwiderte sie:
  • Ein Fachhändler müsse in der Lage sein, Alter und Anschaffungspreis zu benennen. Sie bekämen täglich viele gleichartige Schadensmeldungen und da ginge das immer.
  • Sie bräuchten ein vollständig ausgefülltes Schadensformular (Alter und damaliger Neupreis), um feststellen zu können, ob es sich um einen Totalschaden handele.
  • Auf meine Frage, wo ich denn nachlesen könnte, was ein Haftungsrelevanter Wertnachweis sei, konnte sie mir keine Auskunft geben.
  • Ebenso wenig, auf welcher Grundlage der Zeitwert durch Hermes, anhand von Alter und Neupreis eines Fahrrades bestimmt wird.
Für mich ist die Quintessenz (so ich denn von Quintessenz reden kann, da die Geschichte ja noch gar kein Ende gefunden hat) aus alle dem: Was, wenn ich mein historisches aber geliebtes Fahrrad durch Hermes „nur“ von A nach B senden lassen will und es passiert etwas. Dann kann ich ja nicht einmal einen Kaufvertrag präsentieren. Aufgrund der Intransparenz des Berechnungsverfahrens zur Ermittlung des Erstattungsbetrages seitens Hermes ist die in der Werbung zu lesende Aussage „bis 1000 Euro versichert“ nichtssagend bis irreführend.
Nun ja … viele Worte für eine blöde Geschichte. Sorry!

Nochmals zurück zur Anfangsfrage: Kennt jemand den damaligen Neupreis eines Koga Miyata Gents Touriung, Baujahr ca. 1978?

Dank und Gruß

Volker
 

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Re: Wohl vom Hermes Transporter überrollt worden oder …: Das Ende eines Koga Miyata Gents Touring.
Hilfreichster Beitrag geschrieben von a.j.h.

Hilfreich
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@Volker_V Dein Ärger ist verständlich. Bitte stell' Dich in die Schuhe von Hermes und überlege, wie oft wohl versucht wird die mit falschen Schadensanzeigen zu tuppen?

Die Bearbeitung sollte einen Kompromiss beider Positionen ermöglichen. Die Positionierung von Hermes läßt das nicht so erscheinen. Ärgerlich!

Warum steht im Kaufvertrag eigentlich kein Preis? Läßt sich nicht von Deinem niederländischen Verkäufer eine Quittung über die Bezahlung des Kaufpreises bekommen? Da ihr einen Kaufvertrag gemacht habt, sollte das für einen seriösen Verkäufer kein Problem sein. Mit der Quittung wären der "Wert" als Preis und der Akt der Bezahlung nachgewiesen.

Wenn das dann immer noch nicht reicht, bleibt Dir die Möglichkeit mit einem Anwalt zu sprechen oder den Ärger runter zu schlucken :mad: Beides imho wenig erstrebenswerte Aussichten! :oops:
 
Hilfreichster Beitrag geschrieben von a.j.h.

Hilfreich
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Nochmals zurück zur Anfangsfrage: Kennt jemand den damaligen Neupreis eines Koga Miyata Gents Touriung, Baujahr ca. 1978?
ich hatte mal so eins im Bestand.Ich meine mich erinnern zu können,dass der Verkaufspreis in etwa 1500 Mark betrug.
Vielleicht habe ich ja noch den Originalprospekt,auf dem der Preis vom Käufer vermerkt war.
 
@Volker_V, vielleicht hilft es etwas, was ich Dir sagen kann:

1980 kostete das Gents Touring 1350 DM (s. Scan), 1981 und '82 dann schon 1630
DM.


Für 1978 hab ich eine Händlerpreisliste, da kann man mit etwas Phantasie einen Preis um 1100 - 1200 DM für ein GT ableiten. War damals richtig viel Geld!
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  • Koga 1980 mit Preisliste-a.pdf
    2,5 MB · Aufrufe: 811
Zuletzt bearbeitet:
@Dragon, ja, wenn ich innerlich ein wenig Abstand nehme, dann sehe ich es wie Du. Nur komme ich mir vor wie ein Bittsteller bzw. fühle mich seitens Hermes vorverurteilt.
Was den Kaufvertrag angeht, so enthält er sehr wohl die Kaufsumme sowie eine Quittierung darüber, dass das Geld gezahlt wurde.
Von daher empfinde ich das Verhalten seitens Hermes als nicht richtig.

@fuerdieenkel danke!
Ein ehemaliger Neupreis ist bei so alten Gegenständen sicher nicht zielführend und relevant.
Das ist auch meine Befürchtung

@knutson22 und @Velo-Koma, vielen Dank für die Hinweise.
Speziell die Preisliste von Dir, @Velo-Koma , ist genau das, was ich gesucht habe. Nochmals vielen Dank!

Aber wie Dragon schrieb...: Ob die Angabe über Alter und damaligem Neupreis bei der Ermittlung des Istpreises wirklich hilfreich sind?
 
Wer einen Schaden geltend macht, muß diesen darlegen und beweisen.
Das ist in diesem Land so. Ich kann deshalb nichts Ungewöhnliches daran finden,
daß die Fa. Hermes einen Beleg über den gezahlten Kaufpreis des zerstörten Fahrrades verlangt.
Und es ist darüber hinaus nichts Ungewöhnliches, daß mal Fehler passieren,
die zum Totalschaden führen. Das können nur diejenigen nicht nachvollziehen,
deren maximales Versagen darin liegen könnte, daß mal ein Bleistift vom Tisch fällt.

Ich habe im Kundenauftrag schon den einen oder anderen "Transportschaden"
begutachten dürfen und bekomme dann oft vom geschädigten Kunden ein "feedback".
Die Fa. Hermes ist jedenfalls hier noch nicht dadurch aufgefallen, daß man dort die Regulierung
eines verursachten Schadens verweigerte.
Der Ton macht die Musik !

Der Neupreis des Fahrrades ist übrigens zunächst ziemlich egal:
Der Geschädigte muß nach dem Grundsatz der Naturalrestitution so gestellt werden,
als sei das schädigende Ereignis nicht eingetreten (§ 249 BGB).
Also muß ein Gutachter bewerten, welchen Wert das Fahrrad vor dem crash hatte.

Daß man sich als Geschädigter jetzt auch noch bewegen und seinem Geld hinterherrennen muß,
ist etwas lästig. Es geht aber nicht anders. Also einfach die geforderten Belege erbringen.
Dann klappt das.
Viel Glück !
 
Ob hilfreich oder nicht, die 1200 Mark damals sind umgerechnet wahrscheinlich gut über 1200€ heute. Wenn sich Hermes daran orientieren will, statt an der von dir genannten Summe, wäre das für dich doch vermutlich nicht von Nachteil?
 
Hallo @Sparkassendirektor, danke für Deine Einschätzung.

Bezüglich des Belegs: Der von beiden Seiten unterzeichnete Kaufvertrag mit Kaufsumme ist der einzige Beleg, den ich liefern kann und gleich zu Anfang geliefert habe. Nur reicht der laut Hermes nicht aus.

Bezüglich des Neupreises: In dem von Hermes bereitgestellten Formular steht "Ursprünglicher Anschaffungspreis[in €]".
Ich bin bis jetzt davon ausgegangen, dass dies der Preis bei Auslieferung (also in diesem Fall aus dem Jahre 1978) ist.
Ist dem nicht so? Vielleicht habe ich hier etwas in den falschen Hals bekommen!?!

Bezüglich des Schadens: Dieser ist zuerst von Hermes selber festgestellt und geprüft worden. Das führte dazu, dass das Rad zu mir (dem Versender) zurück kam und so war es auch lange Zeit in der Sendungsverfolgung nachzulesen. In meiner Naivität dachte ich, dass somit klar wäre, dass ein Schaden vorliegt und ich nicht einen "zweiten Beweis" erbringen muss. Aber ich kenne mich mit solchen Dingen nicht aus ...
 
...Aber ich kenne mich mit solchen Dingen nicht aus ...
Dann ist es evtl. keine gute Idee, wenn Du mit der Gegenseite weiter kommunizierst, ohne vorher rechtlichen
Rat eingeholt zu haben ----> Anwalt !
Die Vorlage des Kaufvertrages ist hier vielleicht auch nicht sehr glücklich.
Es ist gut möglich, daß ein beschädigter Gegenstand einen höheren Verkehrswert hat als vom Käufer bezahlt wurde. Es ist eben nicht der gezahlte "Schnäppchenpreis" zu erstatten, sondern wegen § 249 BGB die Aufwendungen für die Wiederbeschaffung. Deshalb ist es wichtig, dieses beschädigte Fahrrad begutachten zu lassen.
Ich frage mich außerdem, wieso nicht bereits der Boutique-Angestellten, die das Rad angenommen hat,
aufgefallen ist, daß das Rad massiv beschädigt ist. In dem Zustand war das Rad ja nicht mehr rollfähig,
so daß das hätte auffallen müssen. Wir wollen nicht hoffen, daß die Fa. Hermes auf dieselbe Idee kommt und behauptet, der Schaden hätte ja auch später auf andere Weise entstehen können.... .
Wenn die Gegenseite nicht wenigstens den Kaufpreis kurzfristig bezahlt, rate ich Dir, einen Anwalt aufzusuchen.
 
Versuch doch mal deinen Radhändler zu überzeugen, er möge den ursprünglichen Kaufpreis mit ca. 1200 DM aufschreiben, den aktuellen Anschaffungspreis (siehe dein Kaufvertrag + 50€ hinzufügen) mit der aktuellen Marktlage auf dem Klassik Antiquitätmarkt begründen.

Gut wäre wenn du noch einen beendeten Verkauf auf ebay als Bestätigung findest. Hier z.B. ein Gents Touring Rahmen für 239€ bei ebay.

Das kann sie vielleicht auch etwas williger stimmen. Denn der nicht ausgefüllte "Kostenvoranschlag" ist ja gewissermaßen ein Affront gegenüber Hermes. Die wollen sich natürlich auch vor Missbrauch schützen.
 
@Volker_V, vielleicht hilft es etwas, was ich Dir sagen kann:

1980 kostete das Gents Touring 1350 DM (s. Scan), 1981 und '82 dann schon 1630
DM.


Für 1978 hab ich eine Händlerpreisliste, da kann man mit etwas Phantasie einen Preis um 1100 - 1200 DM für ein GT ableiten. War damals richtig viel Geld!
Anhang anzeigen 391154
Ich bin mal von 600,-€ ausgegangen und habe die Inflation usw. mit einberechnet.
Nach heutigen Stand wären das 1.368,97 € VK Preis.
und neben ein Kaufkraftverlust Gesamt -56,17 % seit 1978!
 
Immer schön beharrlich bleiben - wer schreibt, der bleibt. Das ist jedenfalls meine Erfahrung mit ähnlichen Geschichten. Und da waren deutlich halbseidenere Versender beteiligt...
Echt: Viel Glück und Ausdauer!
 
Dann ist es evtl. keine gute Idee, wenn Du mit der Gegenseite weiter kommunizierst, ohne vorher rechtlichen
Rat eingeholt zu haben ----> Anwalt !
Es ist nicht wirklich mein Ding, die Sache mit Hilfe eines Anwalts weiter zu treiben. Ich werde, wie Du es zuvor auch geraten hast, die fehlenden Informationen nachreichen. Mal sehen, wie es dann weiter geht.

Ich frage mich außerdem, wieso nicht bereits der Boutique-Angestellten, die das Rad angenommen hat,
aufgefallen ist, daß das Rad massiv beschädigt ist. In dem Zustand war das Rad ja nicht mehr rollfähig,
so daß das hätte auffallen müssen.
Der Hermes-Mensch hat das Rad bis in den Raum des Geschäfts buxiert, aus dem ich es später abgeholt habe. Die Dame der Boutique meinte zu mir, er habe sich sichtlich abgemüht und abschließend recht schroff geäussert, dass ab jetzt sie dafür verantwortlich sei, wenn mit dem Rad etwas passiere.

@joschko, danke. Ich schaue, was ich tun kann.

@a.j.h., ich werde es versuchen. Doch wie weiter oben geschrieben. In diesem Fall bin ich der Versender und bei mir landete das Rad wieder, nachdem Hermes den Schaden selber bemerkt hatte. Als halbseiden sehe ich mich eigentlich nicht ;-)
 
Viel schlimmer als der Papierkram ist natürlich, daß das Rad - welches ja vorher offenbar in sehr gutem Zustand war -
nunmehr irreparabel kaputt ist.
Man kann daraus lernen, daß "wertvolle" Räder besser immer teilzerlegt im Karton versendet werden sollten.
Noch besser ist die persönliche Abholung.
Für mein Koga Miyata Gentsluxe-S bin ich extra von Hamburg nach Köln gefahren, um es persönlich abzuholen.
Man kann soetwas ja mit einer kleinen Städtereise verbinden. :D

6.JPG
 
...mit teilzerlegt im Karton habe ich auch schon schlechte Erfahrungen machen dürfen.
Meine Theorie dazu:
der Kurier sieht nicht was er transportiert und in den Logistikzentren werden diese anonymen Kartons geschmissen und geworfen ohne Rücksicht auf einen eventuellen fragilen Inhalt. Frei nach dem Motto: wir sind ja versichert und im zweifelfall ist eben schlecht verpackt worden (was i.d.R. das Versandunternehmen nach deren eigenen Bedingungen entscheidet).
Bei Unwiederbringlichem ist die persönliche Übergabe am sichersten...
ich gebe Dir recht...besonders in letzter Zeit habe ich immer ein mulmiges Gefühl beim Versenden von Kompletträdern.
Die Logistikunternehmen sind mit sperrigen Gegenständen oft überfordert bzw.ein Fahrrad im kleinen Transporter
nimmt sehr viel Platz weg und bringt wenig Geld.
Die Termine werden in letzter Zeit absolut NIE eingehalten ...das liegt sicherlich auch an dem hohen Transportaufkommen
bei Personalmangel...vor etwa drei Wochen wurde mir vom Kurier berichtet,dass ein Paketaufkommen herrscht wie sonst zu Weihnachten und Personal fehlt,um das zu bewältigen.
Leider geht das dann oft zu Lasten des Versandguts...

hier ein Beispiel...zum Glück war nur der Lenker Schrott,den Verwaltungsaufwand habe ich mir erspart und drüber gelacht...der rest der dranhing war zum Glück unversehrt(war ein Colnago)

20110101_08.JPG
 
Verpackt und dann o.k.?
Mir ist ein gelbroter Kurierdienst mal damit gekommen, ich hätte das Lautsprecherchassis nicht sachgerecht verpackt... Der Korb war gebrochen, die Verpackung äußerlich beschädigt... Hatte ider Empfänger nicht gesehen, da es sein Nachbar in Empfang genommen hatte. Da gab's ein langes Hin- und Her...
Von Wegen: Versicherter Versand und kein Problem.
 
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