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1. Saison - 1. Unfall

Die Versicherung hat mir eine Summe gezahlt, für Kleidung und Fahrrad. Anstandslos das, was mein Anwalt gefordert hat.

Hallo, bei meinem Unfall wurde schon durch meinen Anwalt für die Kleidung ein Zeitwert angesetzt, der erheblich niedriger war als der Wiederbeschaffungswert. War das bei Dir bei Fahrrad und Kleidung auch so?
 
Hallo,
mich hat es gestern erwischt. Ich war mit etwa 30km/h unterwegs und eine Autofahrerin hat mir die Vorfahrt genommen. Einschlag im Auto, drübergeflogen, Jochbein angeknackst, Prellungen und Schürfwunden. Also Verletzungen nicht so tragisch.
Polizei war da und ich wurde per Krankenwagen in die Notaufnahme gebracht, durchgecheckt und habe es am Abend gegen ärztlichen Rat verlassen.
Meine Frage ist jetzt: Was passiert mit meinem Rad? Es sieht komischerweise relativ intakt aus. Ein Hörnchen ist schief und das Lenkerband ist an einer Stelle komplett weg. Ich möchte es natürlich durchchecken lassen, es ist ein Carbon Rad. Kann ich das einfach zu Canyon bringen und das machen lassen oder muss ich erst warten, bis ich was von der generischen Versicherung höre?
Außerdem hat meine Garmin GPS- Uhr was abbekommen. Kann ich die auch irgendwie ersetzen lassen oder reparieren lassen? Kann ich die einfach zu Garmin einschicken?
Ich möchte keinen Anwalt einschalten und auch kein Schmerzensgeld beantragen. Die Autofahrerin hat das sehr mitgenommen und sie hat der Polizei gesagt, sie sei Schuld gewesen.
Ich möchte nur meinen Schaden ersetzt haben. Bin mir aber nicht sicher wie das Vorgehen ist.
 
Ich würde Kontakt mit der gegnerischen Versicherung aufnehmen und denen sagen was du möchtest (auf Schmerzensgeld würde ich auf keinen Fall verzichten!) und sehen, was sie dir "anbieten". Stellen die sich quer, oder bieten zu wenig, sofort zum Anwalt. Vorher würde ich nicht aktiv wegen Gutachten/Reparatur, da die Versicherung eventuell eigene Gutachter (zusätzlich) schickt.
 
Ich möchte keinen Anwalt einschalten und auch kein Schmerzensgeld beantragen. Die Autofahrerin hat das sehr mitgenommen und sie hat der Polizei gesagt, sie sei Schuld gewesen.
Ich möchte nur meinen Schaden ersetzt haben. Bin mir aber nicht sicher wie das Vorgehen ist.
Aus eigener leidvoller Erfahrung: Geh zum Anwalt. Auf den unter Umständen endlosen Schriftverkehr mit der Versicherung hast du keinen Bock. Und sieh das Schmerzensgeld als Ausgleich für die Abzüge und den Aufwand, den du mit der Geschichte haben wirst. Lass das Rad und die Garmin-Uhr und alle sonstigen beschädigten Sachen in dem jetzigen Zustand, bis das weitere Vorgehen mit der gegnerischen Versicherung geklärt ist. Wenn dir die Autofahrerin leid tut, ist das ein Ding. Aber dein Ansprechpartner ist die Versicherung und da ist keine falsche Zurückhaltung angebracht. Btw Schmerzensgeld ist in D überschaubar. Millionär wirst du dadurch nicht. Aber andererseits ist eine Jochbeinfraktur auch nicht Pipifax. Und das KH entgegen ärztlichen Rat zu verlassen, war in diesem Fall wahrscheinlich nicht die glücklichste Entscheidung.
 
Auch wenn die Fahrerin sehr betroffen reagierte, würde ich tatsächlich alles mitnehmen...auch Schmerzensgeld.
Hintergrund ist aus meiner Sicht, dass du wohl dieses Rad für das Geld nicht mehr bekommen wirst....kennst sicher die Problematik am Markt.
 
Immer wieder die gleiche Leier.
Etwas wollen aber dann nicht denjenigen mchen lassen, der weiß wie man es richtig macht.


Ansonsten Beitrag #65, beim Schmerzensgeld Punkt 3..

Meiner Meinung nach ist es sinnvoll, hier eine Meinung von Canyon einzuholen, wenn man ohnehin die Möglichkeit hat, das Rad dorthin zu bringen. Der Hersteller wird vermutlich mehr dazu sagen können als ein Gutachter. Falls Canyon meint, der Rahmen müsse ersetzt werden, dann nimmt man einen Gutachter, der Wiederbeschaffungswert und den Restwert ermittelt. Ich kann mir vorstellen, dass selbst bei einem jüngeren Rad aktuell ein hoher Wiederbeschaffungswert nahe am Neupreis herauskommt, wenn man die Marktlage betrachtet.

Wir haben das jedenfalls letztens bei einem Unfall mit einem Rad vom Blumenhändler so gemacht. Der Blumenhändler hat zunächst einen Kostenvoranschlag erstellt. Der Versicherer hat dann die Reparaturfreigabe erklärt. Danach wurde exakt nach KVA beim Blumenhändler repariert. Die Rechnung war etwas höher als der KVA, da noch Teile hinzukamen. Das war aber unproblematisch. Ersetzt wurden auch die Verbringungskosten von 4x Strecke x 0,30 € Mülheim/Bocholt.
Ein Gutachten brauchten wir nicht, da das Rad reparabel war und kein Totalschaden vorgelegen hat.
 
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Ich würde Kontakt mit der gegnerischen Versicherung aufnehmen und denen sagen was du möchtest (auf Schmerzensgeld würde ich auf keinen Fall verzichten!) und sehen, was sie dir "anbieten". Stellen die sich quer, oder bieten zu wenig, sofort zum Anwalt. Vorher würde ich nicht aktiv wegen Gutachten/Reparatur, da die Versicherung eventuell eigene Gutachter (zusätzlich) schickt.
Dieser Tip ist aus anwaltlicher Sicht komplett falsch.
Der Versicherer hat keinen Rechtsanspruch, bezüglich der Wahl des Gutachters. Wenn man sich doch darauf einlässt, so wird der Gutachter des Versicherers den Schaden (sehr wahrscheinlich) möglichst billig kalkulieren und in jedem Fall intensiv nach Vorschäden suchen.
Selbst wenn man dann noch ein Gutachten vom Gutachter seiner Wahl einholt, dann steht man vor dem Dilemma, welches Gutachten nun "richtig" ist. Damit hat man sich den "Vertrauensschutz des Geschädigten in die Richtigkeit des Gutachtens" (Ständige Rechtsprechung des BGH) so richtig sauber kaputtgemacht und den Fall von Anfang an vermurkst.

Ich kenne mehrere RA, die nehmen soche von vornherein verbastelten Fälle nicht mehr oder nur äußerst widerwillig an.

So macht man es jedenfalls NICHT.
 
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Kurzes Update:
Die Versicherung hat sich bei mir gemeldet, ich soll das Rad zu Canyon bringen und einen Kostenvoranschlag einholen.
Meine Uhr soll ich fotografieren und die Rechnung von Garmin mit beifügen. Da wird es etwas komplizierter. Da ich nach 3 Garantiefällen von Garmin ein kostenloses Uhren upgrade bekommen habe. Mal sehen was da rauskommt.
Wegen Schmerzensgeld soll ich die Ärzte von der Schweigepflicht entbinden damit der Versicherer sehen kann was mir zusteht und dann wird mir was angeboten. Der Arzt im Krankenhaus hat den Unfall wohl auch irgendwie gemeldet, daher sind die da wohl in der Pflicht.
Scheint also zu laufen.
 
Ist nicht kompliziert.

Du bekommst das ersetzt, was defekt gegangen ist. Bei einem Upgrade ist das Upgrade zu ersetzen und nicht die ursprüngliche Uhr. Du bekommst den Zeitwert der defekten Sache im Zeitpunkt des Unfalls ersetzt.
Für das kostenlose Upgrade hast Du doch bestimmt Schriftverkehr?
Wenn das Garmin aktuell ist, fügst Du noch einen Ausdruck eines Versenders bezüglich Preis bei. Letzterer ist maßgeblich.

Ein Arzt ist nur zu einer Meldung verpflichtet bei einer BG-Sache also einem Wegeunfall im Zusammenhang mit der Arbeitsstelle. Ich vermute, der Arzt hat Deine Krankenkasse bezüglich Drittverschulden informiert, damit die Krankenkasse Regress wegen der Behandlungskosten nehmen kann. Das ist aber nicht seine Pflicht. Ansonsten ist die Aussage unlogisch.

Weiterbehandlung durch den Hausarzt mit AU Schreibung wäre sinnvoll.
Ansonsten gibt es ein Taschengeld als Schmerzensgeld...
 
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Ich würde an deiner Stelle auch alles erstmal geltend machen. In meinem Fall war ziemlich viel kaputt. Rad, Radcomputer + Halterung, Radhose + Trikot, Radschuhe, Pedale, Sattel (war nicht der ursprüngliche), Helm, Brille, Handy...usw.

Auch wenn du vielleicht die Uhr noch nutzen könntest. Sie ist beschädigt und du hast Anspruch auf Ersatz. Du bekommst zu allen beschädigten Gegenständen den aktuellen Zeitwert, dazu gibts Tabellen.

Und alles was beschädigt ist würde ich so lassen wie es ist (selbst die Klamotten nicht waschen!), sonst kann die Versicherung dir später noch einen Strick draus drehen.

Das Rad kannst du zu Canyon bringen, da die Versicherung dir ja hier das OK gegeben hat (aber nur, wenn du es auch schwarz auf weiss hast, nicht am Telefon).

Auf jeden Fall auf Schmerzensgeld bestehen! Da du nur den Zeitwert ersetzt bekommst, hast du eh erstmal Verlust. Mit Schmerzensgeld kommst du da eventuell einigermaßen auf Null raus, vom körperlichen Schaden mal abgesehen.

Wenn dir der Unfallverursacher Leid tut kannst du ja auf einen Strafantrag verzichten. Sollte die Versicherung nicht zahlen wollen, solltest du aber in jedem Fall Strafantrag stellen und einen Anwalt einschalten.
 
Versicherung nicht zahlen und Strafantrag hat nichts miteinander zu tun.

Dem Versicherer ist es vollkommen egal, ob ein Strafantrag gestellt wird, oder nicht.
 
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