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1. Saison - 1. Unfall

Mag vollkommen unnötig sein, meine Daumen sind aber auch gedrückt, dass du das alles nach all deinen Anstrengung auch relativ easy über die Bühne bekommst.
 
Hallo zusammen.

ich habe die erste Zahlung erhalten. Die beläuft sich auf 1400€, wovon 400 fürs Gutachten sind. Also 1000€ für mich.

wenn man die Zahlung auseinander pflückt, sind für 10 Krankheitstage gerade einmal 200€ Schmerzensgeld gezahlt worden. Das ist schon eher mau, oder? Ich bin zwar nicht länger in Behandlung, aber wenn ich mich blöd abrolle kann ich die Stelle noch spüren.. Soll ich noch weiter hinter her gehen? Will eigentlich ungern einen Termin beim Doc holen, nur des Geldes wegen.
 
ich habe die erste Zahlung erhalten. Die beläuft sich auf 1400€, wovon 400 fürs Gutachten sind. Also 1000€ für mich.
400 nur für's Gutachten? Oder sind das auch Anwaltskosten? Für das Gutachten alleine finde ich 400 'unverschämt'. Schmerzensgeld ist natürlich sehr gering, dafür ist das Material überbezahlt.
 
410,06€ um genau zu sein.
War ein unabhängiger Gutachter. Anwaltskosten sind extra gelaufen wie ich das sehen kann.

ja, Material überbezahlt, Schmerzensgeld unterbezahlt.. Ist die Frage ob ich noch mal nachsetze oder nicht..
 
Ich glaube, fürs Schmerzensgeld gibt es eine Liste, abhängig von der Art der Verletzung wird daraus dein Anspruch berechnet. Da du nur Prellungen hattest, denke ich, dass es das war. Aber frage doch einfach deinen RA. Schmerzensgeld in D ist m.E. eindeutig unterbewertet.
 



Unterarm
leichtmultiple Schürfwunden am Unterarm, 14 Tage Bewegungseinschränkungen am Arm400,00
Google doch Mal nach Schmerzensgeldtabelle
Ich weiß nicht genau ob es stimmt, aber mir hat der Anwalt damals gesagt, das das Schmerzensgeld auch etwas individuell ist. Wenn man z.B. eine Verletzung am Bein hat, und dadurch seinen Sport nicht betreiben kann, kann man mehr ansetzen, wie z.B. einen der in seiner Freizeit Computer spielt.
 
Die Tabellen sind ein Anhaltspunkt, mehr nicht.
Von diesem Anhaltspunkt ausgehend, ist jeder Sachverhalt individuell zu beurteilen.
Sprich...
so lange man keine Einschränkung thematisiert, geht der Versicherer von keinen bis durchschnittlichen Einschränkungen aus.
 
Ok, Danke soweit. Ich bin nicht unzufrieden, sagen wir es so. Aber ich frag ihn mal, wie viel er noch für realistisch einschätzt. Wenn er noch was machen kann, wird er das sicher tun..

Gruss
 
Dann solltest du dir aber doch ein Attest vom Doc holen, sonst lachen die bei der Versicherung erst recht, hinter deinem Rücken.
 
So lange Du nicht schreibst, aus welche Position der Versicherer geleistet hat, macht das keinen Sinn.
Meistens lautet der Wortlaut bei gemischtem Sach- und Personenschaden:
"...zu unserer beliebigen Verrechnung einen Vorschuss in Höhe von xxx €."
 
Der Satz ist in der ersten Abschlagszahlung tatsächlich gefallen.

ich denke auch ich belasse es dabei..
 
Ich habe ein konkretes Beispiel für Schmerzensgeld. Überschlag mit dem Rad. Autfahrer hat dem Radfahrer die Vorfahrt genommen. 10 Tage Krankenhaus mit OP( Schultereckgelenksprengung). 2. OP zur Entnahme der Hakenplatte. Kein Rad-Training für ca. 2 Monate. Sommer-Radtour ausgefallen. Schultereckgelenk steht ca. 7 mm über (bleibender "optischer" Schaden). Sonst keine Beschwerden mehr. Schmerzensgeld: 8.000 EUR bei Verzicht auf späteres Schmerzensgeld z. B. falls später Arthrose auftritt).
 
Hallo, ich habe noch eine Frage zu meinem Fall, trifft vermutlich aber auch auf alles andere zu.
Die Versicherung hat mir eine Summe gezahlt, für Kleidung und Fahrrad. Anstandslos das, was mein Anwalt gefordert hat. Schmerzensgeld läuft noch.

jetzt meine Frage: Ein Kollege würde gerne das alte Rad haben, zum schlachten, Bremsen und Griffe, Lenker und Gabel sind ja noch zu gebrauchen. Darf ich das aus der Hand geben?
Finde im Netz irgendwie nichts passendes.. Beim Gutachter hab ich gefragt ob ich es da lassen soll, der meinte nur Nein gehört ja dir.“ ist das nach geleisteter Zahlung auch noch so?
 
Hallo, ich habe noch eine Frage zu meinem Fall, trifft vermutlich aber auch auf alles andere zu.
Die Versicherung hat mir eine Summe gezahlt, für Kleidung und Fahrrad. Anstandslos das, was mein Anwalt gefordert hat. Schmerzensgeld läuft noch.

jetzt meine Frage: Ein Kollege würde gerne das alte Rad haben, zum schlachten, Bremsen und Griffe, Lenker und Gabel sind ja noch zu gebrauchen. Darf ich das aus der Hand geben?
Finde im Netz irgendwie nichts passendes.. Beim Gutachter hab ich gefragt ob ich es da lassen soll, der meinte nur Nein gehört ja dir.“ ist das nach geleisteter Zahlung auch noch so?
Wenn du unsicher bist, frage deinen RA. Aber wenn die Versicherung das Rad haben will, schreiben die das.
 
Ok, die haben mir den aktuellen Wiederbeschaffungswert gezahlt.
Geschrieben, das sie das Rad gerne hätten, haben sie nichts. Ist ja auch als Totalschaden deklariert..
 
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