AW: sat1 Automagazin (Video)
Was will ich darauf antworten? Entrüstung? Scheiße kreischen? - Es gibt Argumente!
1. Eine konservative Studie Schweizer Volkswirte kommt zum Ergebnis, dass die volkswirtschaftlichen Verluste des Automobilverkehrs einschließlich aller Nebensparten den Gewinn bei weitem übersteigen.
2. Das Auto ist die gefährlichste aller Fortbewegungsarten im öffentlichen Straßenverkehr. Sein Gebrauch verletzt und tötet jährlich tausende Menschen. Wer den Motor anlässt, tut es im Bewusstsein, dass er bei seiner Fahrt andere an Leib und Leben gefährden wird. Dabei ist es völlig belanglos, wie er sich verhält. Jeder Autofahrer nimmt billigend in Kauf, mit Wahrscheinlichkeit andere zu verletzen oder zu töten. Sexualtäter bringen Kinder um, weil sie seelisch schwer krank sind. Autofahrer bringen Kinder, Väter und Mütter um, weil sie schneller und bequemer vorwärts kommen wollen.
3. Bau und Instandhaltung der Straßen verschlingen Milliarden Euro an Steuergeldern.
4. Die Kosten der Umweltschäden durch das Auto sind nicht abzuschätzen. Zusammenhänge zwischen der Häufung bestimmter Krebsarten wie Lungenkrebs und dem Autoverkehr werden vermutet.Die politischen Folgen des Erdölbedarfs sind weltweit Kriege und Hungersnöte.
Aus den Tatsachen lassen sich Forderungen ableiten.
1. Verursacherprinzip: Alle Kosten werden auf die Autohalter umgelegt. Eine generelle Pkw-Maut wird eingeführt.
2. Strafrecht: Wer trotz der bekannten Gefahr das Auto auf öffentlichen Straßen benutzt, wird nach dem allgemeinen Strafgesetzbuch bestraft, wenn er eine Person verletzt oder tötet. Der Begriff der Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Pkw entfällt.
3. Zivilrecht: Aus der Betriebsgefahr des Autos ergibt sich eine generelle Haftung des Pkw-Halters für durch den Betrieb des Autos entstandene Schäden.
4. Straßennutzung: Fahrten mit dem Pkw müssen vor Fahrtantritt bei der Straßenverkehrsbehörde angemeldet und genehmigt werden. Jeder Pkw besitzt einen behördlichen Rechner, über den die Fahrten mit Zweck und Ziel vorangemeldet und kontrolliert werden. Wegen der Gefährdungslage für die öffentliche Sicherheit wird der Datenschutz – vergleichbar zum Waffenrecht – eingeschränkt.
5. StVO: Der Autofahrer hat sich dem Verkehr anzupassen. Er darf den Verkehr weder behindern, gefährden und belästigen. Unter Verkehr sind vornehmlich Fußgänger, Radfahrer und der öffentliche Personennahverkehr zu verstehen.
6. Umwelt: Die Antriebsart des Pkw ist umweltschonend. Der Verbrauch fossiler Kraftstoffe darf 2 Liter/100km nicht übersteigen. Die Motorleistung eines Pkw ist unabhängig von der Antriebsart auf 20kw begrenzt.
Gruß,
Bodybuilder
Hi
zu 1:
ist bereits der Fall. Zumindest in Germanien bezahlen die Autofahrer so viel an direkten und indirekten Steuern, daß davon ein schöner Batzen für den allgemeinen Haushalt übrig bleibt. Nur der kleinere Teil fließt in Neubau und Erhalt der Straßeninfrastruktur.
Ob damit auch die indirekten Schäden des Straßenverkehrs abgedeckt sind, darüber läßt sich prima streiten. Ich würde sagen, ja.
Zu 2.:
Du hast keine Ahnung von Justiz. Auch wer vorsätzlich eine gefährliche Maschine benutzt, schädigt andere nicht automatisch vorsätzlich, wenn damit was passiert.
Da z.B. die Mobilität der arbeitenden Bevölkerung erwünscht ist und nicht jeder Arbeitnehmer eine zumutbare Verkehrsanbindung an seinen Arbeitsplatz hat, kann man die notwendigen Fahrten zur Arbeit- die den Löwenanteil des Individualverkehrs ausmachen- nicht derart sanktionieren.
Selbstverständlich könnten viele Autofahrer auch mit dem ÖPNV zur Arbeit gelangen, aber noch lange nicht alle.
Zu 3:
Sofern der Schaden dem einzelnen Fahrer zuzuordnen ist, ist das bereits der Fall. Was denn sonst?
Zu 4.:
Willkommen im Polizei- und Überwachungsstaat. Was soll das bewirken? Fahrt zur Arbeit erlaubt, Sonntagsbesuch bei Omi gestrichen? Die Bürokratie würd so was freuen, da gäb es nämlich dann ganz viel davon. Und da, wie bereits geschrieben, die meisten Fahrten dem Erreichen des Arbeitsplatzes dienen, wäre der Effekt in keinem Verhältnis zum Aufwand.
Zu 5:
Die Transportertechnik aus Startrek ist noch nicht soweit, daß sich ein PKW bei Annäherung an einen Fußgänger, Radler oder Bus wegbeamen kann.
Was man allerdings ändern könnte, wäre die Bevorzugung des motorisierten Verkehrs. Ich könnt kotzen, wenn ich Radwege entlang von Hauptstraßen sehe, deren Benutzer im Gegensatz zu dem Verkehr auf der Fahrbahn bei Kreuzungen wartepflichtig sind. Die eine Ampelregelung vorfinden, bei der sie wie Fußgänger nen Knopf drücken müssen, damit sie auch mal an die Reihe kommen und somit zwangsweise immer erst mal anhalten müssen, grüne Welle unmöglich.
Zu 6:
Da könnte ich zustimmen, allerdings sind 20 KW bei dem Gewicht für passive Sicherheit, die heutige Karossen bieten, doch etwas schwach. Aber 50KW wären in allen Fällen genug, solange es Ausnahmen für Gespanne gibt.
Viel besser als ein generelles Verbot stärkerer Antriebe wäre aber eine nichtlineare Besteuerung. Bis zum "vernünftigen" Maß an CO2-Ausstoß flache Steuerkurve, dann exponentieller Anstieg der Steuer. So, daß jedes unnötige Gramm CO2 richtig weh tut.