Praetor
Scientology-Geheimdienst
AW: sat1 Automagazin (Video)
Wenn Du keine Zeugen hast, muß das Gericht nach seiner freien Überzeugung entscheiden.
Wenn Du den Täter also beschreiben kannst (Nummernschild), und das was Du sagst glaubhaft ist, wird der Täter verurteilt.
(in dubio pro reo gilt also nicht)
§ 261 StPO:
Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung.
Verstehe gerade Deine Frage nicht, außer das ich gerade mal mein StGB nicht zur Hand habe
Hätte bei einer "Begleitperson" doch einen Zeugen für die meines erachtens vorliegende Nötigung mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr, gehabt, oder?!
Grüße
Vossi
Wenn Du keine Zeugen hast, muß das Gericht nach seiner freien Überzeugung entscheiden.
Wenn Du den Täter also beschreiben kannst (Nummernschild), und das was Du sagst glaubhaft ist, wird der Täter verurteilt.
(in dubio pro reo gilt also nicht)
§ 261 StPO:
Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung.