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RRN Triathleten - Trainingsgruppe(n)

  • Ersteller Ersteller Le Baron
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Wenn man sagt in der DDR war nicht alles schlecht, weil jeder einen Job hatte und das Schulsystem gut war, kann man ja auch gleich sagen zwischen 33-45 war nicht alles schlecht, es wurden ja Autobahnen gebaut und es gab fast Vollbeschäftigung, so eine lustige Jugendorganisation gab es da auch.

ICH MÖCHTE DAS UNRECHT NICHT GLEICHSTELLEN!!!

Aber wenn in einem Staat grundlegende Menschenrechte missachtet werden, kann man das meiner Meinung nach nicht mit einem guten Schulsystem schönreden.
Es war nicht alles schlecht kann man doch wirklich immer sagen, die Leute in Nordkorea, Syrien, Iran... finden sich auch was Gutes und wenn es der Zusammenhalt untereinander ist.
 
@Flaschenkinder, ich bin zu 100% aus der Flasche ernährt worden, geschadet hat es scheinbar nicht! Damals gab es übrigens die Flasche nur wenn man essen sollte oder Durst hatte. Solche Unsitten, eine Flasche, mit was auch immer gefüllt, den Kind mit ins Bett zu geben gab es damals nicht. Musste Muttern oder Vattern Nachts einmal mehr aufstehen. Gehört zum Elternjob dazu!
@Ostalgiger Max seinen Post kann ich unterschreiben, war zur Wende zwar erst acht, aber gerade die Jugendarbeit war um Welten besser als heute. Klar hatte auch die den Zweck die Jugendlichen frühzeitig zu norden aber dafür gab es keine “Jugendkultur“ wie heute. Die schlechten Dinge der DDR kann man freilich auch nicht verschweigen!

Ansonsten alles schön auf Malle. Heute eine schöne Runde mit triduma gedreht. Paar Berge mit drin und rechtzeitig vor dem großen Regen zurück im Hotel. :-D
 
... die Leute in Nordkorea, Syrien, Iran... finden sich auch was Gutes und wenn es der Zusammenhalt untereinander ist.

Gestern lief in Phoenix irgendeine Doku über Einen, der die Seidenstrasse bereist, auf M.Polo´s Spuren;)
Er war sehr überrascht über die Menschen im SCHURKENSTAAT Iran, und hielt am Ende das Teilstück im Iran für eines der schönsten der Reise ...
 
... aber dafür gab es keine “Jugendkultur“ wie heute...

FREIHEIT hat, wie alles andere, halt seinen Preis;)

Beispiel zur Jugendkultur vor der Wende:
Werdohl, 20.000 Einwohner-Nachbarstadt meiner Jugend:)
war Ende der 70er Anfang 80er nach Berlin und Frankfurt der 3. größte Drogenumschlagplatz in W- D´land:eek:
DROBS, Sonder KK sowie gebrauchte Spritzen auf dem Spielplatz:eek: ...
Da lob ich schon fast die Jugendkultur von heute:confused::eek:
...
 
Aber wenn in einem Staat grundlegende Menschenrechte missachtet werden, kann man das meiner Meinung nach nicht mit einem guten Schulsystem schönreden.
Es war nicht alles schlecht kann man doch wirklich immer sagen, die Leute in Nordkorea, Syrien, Iran... finden sich auch was Gutes und wenn es der Zusammenhalt untereinander ist.
Welches grundlegende Menschenrecht wurde in der DDR missachtet?
Mach´s nicht schlechter als es war, ich sagte ja bereits es war nicht alles schön und nein ich möchte die Zeit auch nicht zurück, dafür sind die dazugewonnenen Freiheiten einfach viel zu angenehm. Aber es gäbe ne Menge Sachen die man hätte übernehmen können, die man vielleicht nicht sofort als Ostalgie abwerten sollte.
 
Persönlichkeitsrechte (grundlegende Rechte)

Freiheitsrechte

Justizielle Menschenrechte

Soziale Menschenrechte

Zu den im Internationalen Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte festgelegten Rechtsnormen gehören u. a.:

Ich habe mal die die (teileweise) verletzt wurden kursiv markiert.
 
...das trifft doch auf die heutige Zeit genauso zu! :D
Es werden doch heute hier genauso Menschenrechte verletzt, aktuelles Beispiel von Justizwillkür, der Jenaer Pfarrer, welcher in DD vor Gericht steht.
 
...das trifft doch auf die heutige Zeit genauso zu! :D
Es werden doch heute hier genauso Menschenrechte verletzt, aktuelles Beispiel von Justizwillkür, der Jenaer Pfarrer, welcher in DD vor Gericht steht.
Sagst du, wenn einer deiner "Lenkraddreher" zu schnell fährt und geblitzt wird und dir dann sagt, das ein anderer auch geblitzt wurde, das es ok war das er zu schnell gefahren ist?


Wo ist da die Willkür?
 
Sagst du, wenn einer deiner "Lenkraddreher" zu schnell fährt und geblitzt wird und dir dann sagt, das ein anderer auch geblitzt wurde, das es ok war das er zu schnell gefahren ist?


Wo ist da die Willkür?
Wenn meine Lenkraddreher zu schnell fahren ist das nicht meine Kanne Bier!! Das wird es erst, wenn ich ein "zu schnell Fahren" anweise!! :D

Bei dem Pfarrer geht es ja um etwas völlig anderes!!
Dort wird ein Schuldiger gesucht, für Ausschreitungen bzw. zum Aufruf für Gewalt gegen Polizeibeamte!
Was der Pfarrer in diesem Fall aber offensichtlich nicht ist, zumindest soweit bekannt! Der Staatsapparat braucht aber ein Opferlamm und macht den Pfarrer nun willkürlich dazu.
 
Ja, heute vormittag ein schöne Tour mit deepflyer911 über Selva nach Kloster Lucc und noch bis zum Viadukt Abzweig
Puig Major/Sa Calobra.
2013-04-05_12-05-04_420.jpg


Dann sind wir über Polensa wieder zurück nach Alcudia.
Wetter war heute zwar nicht so besonders aber wir sind wenigstens trocken geblieben.
Auf dem Stück Richtung Polensa war Gegenwind, da hat deepflyer911 richtig Druck gemacht und ich hatte meine liebe Not dran zu bleiben.:eek:
Mal sehn was heut noch ansteht.
 
Wenn meine Lenkraddreher zu schnell fahren ist das nicht meine Kanne Bier!! Das wird es erst, wenn ich ein "zu schnell Fahren" anweise!! :D

Bei dem Pfarrer geht es ja um etwas völlig anderes!!
Dort wird ein Schuldiger gesucht, für Ausschreitungen bzw. zum Aufruf für Gewalt gegen Polizeibeamte!
Was der Pfarrer in diesem Fall aber offensichtlich nicht ist, zumindest soweit bekannt! Der Staatsapparat braucht aber ein Opferlamm und macht den Pfarrer nun willkürlich dazu.

Ich denke du weißt was ich mit dem Lenkraddreher Beispiel meinte.

Zur Pfarrersache: Ich war an dem Tag nicht dabei und du soweit ich weiß auch nicht. Also kann keiner von uns sagen ob er zur Gewalt gegen Polizisten aufgerufen hat. Wenn er es gemacht hat ist es eine Straftat die verfolgt werden muss. Ob er es gemacht hat, wird sich im Laufe des Gerichtsverfahren herausstellen. Bis zum Schuldspruch gilt die Unschuldsvermutung und im Zweifel für den Angeklagten. Aber jetzt schon von Willkürjustiz zu sprechen, ist gelinde gesagt, sehr voreilig. Wenn es Hinweise gibt, das eine Straftat begangen wurde, kann man eom Gerichtsverfahren eröffnen, das hat nichts mit Willkür zutun. Bevor ein Verfahren eröffnet wird, wird der Sachverhalt auch durchsucht. Da es zum Verfahren kommt, wird wohl etwas an der Anklage dran sein.
 
Hochinteressante Diskussion, leider kann ich nix beitragen weil ich zu viel zu tun habe :(

Im großen und ganzen sehe ich es wie Max. Freiheit? Naja....... Unverletzlichkeit der Wohnung, Briefgeheimnis? Alles geopfert im Kampf gegen den internationalen Terrorismus!

Gab letztens einen sehr guten Film dazu, wie schnell man ins Fadenkreuz des Staatsapparats gerät. Hieß glaube ich "Im Netz" oder so.......
 
..da kommt der Jurist in dir durch!! :D
Was ja auch gut ist, ich glaube aber wir werden da nicht auf einen Nenner kommen!
Dazu ist unser Rechtsverständnis einfach zu verschieden!! Ich mags halt auch mal gerne grau! :D
 
Hochinteressante Diskussion, leider kann ich nix beitragen weil ich zu viel zu tun habe :(

Im großen und ganzen sehe ich es wie Max. Freiheit? Naja....... Unverletzlichkeit der Wohnung, Briefgeheimnis? Alles geopfert im Kampf gegen den internationalen Terrorismus!

Gab letztens einen sehr guten Film dazu, wie schnell man ins Fadenkreuz des Staatsapparats gerät. Hieß glaube ich "Im Netz" oder so.......
Du willst jetzt nicht allen Ernstes die Einschränkungen in die Persönlichkeitsrechte zur Zeit mit denen in der DDR vergleichen? Heutzutage wird jede Verletzung in die Grundrechte ausgiebig geprüft(BVerfG).
 
..da kommt der Jurist in dir durch!! :D
Was ja auch gut ist, ich glaube aber wir werden da nicht auf einen Nenner kommen!
Dazu ist unser Rechtsverständnis einfach zu verschieden!! Ich mags halt auch mal gerne grau! :D
Der Sinn bzw. das Ziel einer politischen Diskussion ist meiner Meinung auch nicht auf einen Nenner zu kommen, sondern sich gegenseitig zum Nachdenken anzuregen, und mal über den eigenen Tellerrand zu schauen.
 
Du willst jetzt nicht allen Ernstes die Einschränkungen in die Persönlichkeitsrechte zur Zeit mit denen in der DDR vergleichen? Heutzutage wird jede Verletzung in die Grundrechte ausgiebig geprüft(BVerfG).
Beim Abhören von Telefonaten, Orten von Handys etc. wird der Staatsapparat aber ganz leise, warum wohl warum wohl!
 
Beim Abhören von Telefonaten, Orten von Handys etc. wird der Staatsapparat aber ganz leise, warum wohl warum wohl!
???
Insbesondere dürfe die Überwachung nur noch bei dem Verdacht auf besonders schwere Straftaten angeordnet werden. Von der besonderen Schwere einer Straftat im Sinne des Art. 13 Abs. 3 GG ist nur auszugehen, wenn sie der Gesetzgeber mit einer höheren Höchststrafe als fünf Jahre Freiheitsstrafe bewehrt hat.
Gespräche zwischen engen Angehörigen dürfen nur abgehört werden, wenn alle Beteiligten verdächtig sind und das Gespräch strafrechtlich relevanten Inhalt hat. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, sind entsprechende Aufzeichnungen nicht nur als Beweismittel wertlos, sondern dürfen gar nicht erst vorgenommen werden. Durch diese Norm wird die bisherige Praxis automatisierter Mitschnitte als nicht verfassungsgemäß verworfen. Um Verfassungsmäßigkeit im Vollzug der Überwachung herzustellen, muss nunmehr die Überwachung aktiv durch einen Beamten verfolgt werden, der erforderlichenfalls die Überwachung abbricht, sobald die vom Gericht genannten Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.
Die Beibehaltung des geänderten Art. 13 GG impliziert, dass der Große Lauschangriff als äußerstes Mittel der Strafverfolgung als verfassungskonform anzusehen ist. Konsequenterweise billigt das Gericht, entgegen der ursprünglichen Intention des Art. 13 GG, dem Bürger keinen vor staatlichem Zugriff geschützten Raum zu. Stattdessen begrenzt das Urteil das Zugriffsrecht des Staates auf die Privatsphäre auf solche Situationen, aus denen für die Gemeinschaft erhebliche Gefahren erwachsen können. Die absolute Norm der geschützten Privatsphäre wird somit durch einen relativierenden Schutz persönlicher Gesprächsinhalte ersetzt. Diese sind jedoch auch nur dann geschützt, wenn sie keinen (nach Meinung der Polizei!) "strafrechtlich relevanten Inhalt" haben. Der Schutz der innersten Privatsphäre wird damit letztendlich ins Ermessen der Polizei verlegt.
Das Urteil musste bis zum 30. Juni 2005 in einem neuen Gesetz umgesetzt worden sein. Solange der Gesetzgeber nicht gehandelt hat, muss die Polizei das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzen.
Zur Urteilsbegründung heißt es:
„Zur Unantastbarkeit der Menschenwürde gehört die Anerkennung eines absolut geschützten Kernbereichs privater Lebensgestaltung. Jede Erhebung von Informationen aus diesem Bereich muss abgebrochen werden. Jede Verwertung ist ausgeschlossen. (Urteil zum Großen Lauschangriff vom 3. März 2004)“​
 
......fallen Schlüsselwörter, wird der Staatsschutz aber hellhörig, sicher stellt sich niemand hin und sagt ja wir hören ab!!
Nein, aber wer legt denn fest wann was abgehört wird?
 
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