Juengelchen
Mit Glied!
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Seh ich anderst!!! Zunächst mal finde ich es "rechtlich" äußerst fragwürdig, jemanden das Eigentum "rechtlich" zu entziehen, desweiteren, wer definiert "Allgemeinwohl"? Gibt es da repräsentative Befragungen vorher, in denen festgestellt wird daß es sich dabei um "Allgemeinwohl" handelt? Daß also die Interessen vieler über den Interessen einzelner stehen? Das wird einfach so vorausgesetzt!
Wenn dich das Thema wirklich interessiert, kann ich dir dann einen Aufsatz zu genau diesem Thema schicken.
Entschieden hat sowas in einer Grundsatzentscheidung das Bundesverfassungsgericht