Diese Gegenstände dürfen Sie nicht mitnehmen
Aus Sicherheitsgründen verbieten die Gesetze aller Länder die Mitnahme folgender Gegenstände im aufgegebenen Gepäck oder im Handgepäck:
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* Aktenkoffer mit eingebauter Alarmanlage
* Explosivstoffe, Feuerwerkskörper, Fackeln
* Behälter mit Gasen, beispielsweise Reizgase, Selbstverteidigungsspray, Campingkocher
* Behälter mit entflammbaren Flüssigkeiten, z. B. Feuerzeugbenzin, Farben, Lacke, Reinigungsmittel
* Leicht entzündliche Stoffe, z. B. Streichhölzer
* Substanzen, die bei Kontakt mit Wasser entflammbare Gase entwickeln
* Oxidierende Stoffe, z. B. Bleichpulver, Superoxid
* Giftige (toxische) und ansteckende Stoffe, z. B. Quecksilber, Bakterien- und Viruskulturen
* Radioaktive Stoffe und Gegenstände
* Ätzende Stoffe, z. B. Säuren, Laugen/Basen, Nassbatterien
* Stark magnetische Materialien
* Benzinbetriebene Geräte und Werkzeuge, die bereits kleinste Mengen Benzin enthalten haben (z.B. für Testzwecke)