Arimotho schrieb:
Achtung,
es geht nicht nur um MTBs, sondern der Entwurf will die Grundlage schaffen, sämtliche Personen(-gruppen) durch den Eigentümer den Zutritt zu seinem Waldgebiet zu untersagen!
Als Begründung reicht eine nicht näher zu erläuternde Erklärung, dass eine "Beeinträchtigung besteht /bestehen könnte!
Zitat von mir aus nachfolgendem Link (s.u.)
Beachtenswert sind auch die vielen Vorwände unter denen Waldstücke oder Wege künftig fast nach Belieben gesperrt werden könnten, um den Grundsatz vom Betretungsrecht zur Erholung (-> s. Bundeswaldgesetz) möglichst zur Ausnahme zu machen.
=>'N Beispiel gefällig aus dem Entwurf?
"„Betreten mehrere Personen den Wald zur Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes,
steht ihnen das Betretungsrecht nur zu, wenn nach den örtlichen Gegebenheiten eine
Beeinträchtigung des betroffenen Waldgebietes nicht zu erwarten ist.“
Da werden sich zukünftig nicht nur Radfahrer, sondern auch Reiter, Geocacher, Wanderer,
Spaziergänger, Pilzesammler, Jogger, Walker, etc., ja selbst Familien beim Ausflug in
die Natur fragen müssen:
"
Darf ich überhaupt noch in den Wald? Und wenn ja, was ist denn der Maßstab und
wer entscheidet darüber?"
Man stelle sich einfach vor, eine Familie macht einen Sonntagsspaziergang und der Jagdpächter behauptet als "örtlicher Experte", dass das fröhliche Kindergeschrei das ganze Wild verscheucht.
Damit liegt erstmal eine
angebliche Beeinträchtigung durch mehrere Personen vor.
Ergo ...
- die Familie darf fortan den Wald nicht mehr betreten
- oder sie muß alle Waldbesitzer in dem zum Spaziergang vorgesehenen Waldstück vorher ausfindig machen und einzeln um Betretungserlaubnis bitten
- oder sie muß versuchen vor Gericht eine andere Interpretation von "Beeinträchtigung" für ihren Einzelfall zu erstreiten.
Und falls jemand dies im rennrad-news Forum lesen möchte der Vollständigkeit halber:
hier*KLICK*
MfG
KLR