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Rennrad = Sportgerät oder Fahrrad?

Praetor

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Hallo,
weiß jemand, ob ein Rennrad ein Hund, Fernseher, Sportgerät oder Fahrrad ist?


Die ersten drei "Sachen" (Hunde sind keine Sachen) dürfen nämlich mit der Deutschen Bahn kosenlos mitfahren das letztere aber nicht (=3 EUR pro Fahrt).

Danke
 
AW: Rennrad = Sportgerät oder Fahrrad?

Hallo,
weiß jemand, ob ein Rennrad ein Hund, Fernseher, Sportgerät oder Fahrrad ist?


Die ersten drei "Sachen" (Hunde sind keine Sachen) dürfen nämlich mit der Deutschen Bahn kosenlos mitfahren das letztere aber nicht (=3 EUR pro Fahrt).

Danke

Das heißt, ich kann ein Segelflugzeug kostenlos mitnehmen? Passt allerdings nicht in's Gepäcknetz.
 
AW: Rennrad = Sportgerät oder Fahrrad?

Hallo,
weiß jemand, ob ein Rennrad ein Hund, Fernseher, Sportgerät oder Fahrrad ist?


Die ersten drei "Sachen" (Hunde sind keine Sachen) dürfen nämlich mit der Deutschen Bahn kosenlos mitfahren das letztere aber nicht (=3 EUR pro Fahrt).

Danke

Moin,

ich würde es über die 11 Kilo Schiene der STVO bzw. STVZO probieren. Dannach also eher Sportgerät als Fahrrad.

Gruß k67
 
AW: Rennrad = Sportgerät oder Fahrrad?

Tach

Ich denke das geht, wenns ein Rennrad ist, als Sportgerät durch.
Wenn allerdings jemand mit einem Trekkingrad da steht, dann muss er eben ein Ticket ziehen um das Fahrrad mitzunehmen. Also so würde ich das Interpretieren.....

Gruß
Chris
 
AW: Rennrad = Sportgerät oder Fahrrad?

Moin,

koennte mir vorstellen, dass es ggf. im Ermessungsbereich des Bahnpersonals liegt. Am
besten mal bei der Bahn fragen, entsprechend argumentieren und sich was schriftliches
geben lassen.
 
AW: Rennrad = Sportgerät oder Fahrrad?

Moin,

ich würde es über die 11 Kilo Schiene der STVO bzw. STVZO probieren. Dannach also eher Sportgerät als Fahrrad.

Gruß k67

Das könnte schwierig werden, da für Rennräder die Paragraphen der STVO/STVZO für Fahrräder gelten.

Laut § 69 Abs. 11 STVZO ist ein Rennad ein Fahrrad
 
AW: Rennrad = Sportgerät oder Fahrrad?

Ein Rennrad ist für die DB AG ein Fahrrad und kostet im Nahverkehr dreifuffzich, im Fernverkehr sechseuroirgendwas, dort aber reservierungspflichtig (begrenzte Anzahl von Stellplätzen) und nur im IC/EC, im ICE darf man es gar nicht mitnehmen (keine Stellplätze)!!!
 
AW: Rennrad = Sportgerät oder Fahrrad?

Ein Rennrad ist für die DB AG ein Fahrrad und kostet im Nahverkehr dreifuffzich, im Fernverkehr sechseuroirgendwas, dort aber reservierungspflichtig (begrenzte Anzahl von Stellplätzen) und nur im IC/EC, im ICE darf man es gar nicht mitnehmen (keine Stellplätze)!!!

Hey, super Antwort Sorafischi..... :D
 
AW: Rennrad = Sportgerät oder Fahrrad?

Danke,
kenn mich halt ein bißchen aus bei unseren Freunden von der DB...
schleppe arbeitsbedingt wöchentlich mein Rad von Dresden nach Leipzig und retour, da lernt man einiges...

Was ist wenn man sein Fahrrad an diese komischen Flaschenhalter anschließt und sich dann in ein anderes Abteil setzt?
Kann man das Ticket eigentlich auch im Zug nachlösen?
 
AW: Rennrad = Sportgerät oder Fahrrad?

Hallo,
weiß jemand, ob ein Rennrad ein Hund, Fernseher, Sportgerät oder Fahrrad ist?


Die ersten drei "Sachen" (Hunde sind keine Sachen) dürfen nämlich mit der Deutschen Bahn kosenlos mitfahren das letztere aber nicht (=3 EUR pro Fahrt).

Danke

Auf meinem Rennrad war (oder ist?) ein Aufkleber:
Dies ist ein Sportgerät und ist nicht für den Straßenverkehr zugelassen ... oder so ähnlich.
 
AW: Rennrad = Sportgerät oder Fahrrad?

Nachlösen kommt auf die Laune des Zugbegleiters/ Schaffners/ Zugscheffs...
oder wie auch immer diese Typen jetzt heißen an...
im ungünstigsten Fall is ne Nachlösegebühr fällig (alles schon erlebt!)
und Rad irgendwo festmachen und dummtun...geht bis zum Endbahnhof gut...
aber dann erkläre mal der versammelten BGS- Mannschaft:
a: das das dein Rad ist
b: das davon keine Terrorgefahr ausgeht
c: wie das Rad von A nach B ohne Fahrkarte reiste
 
AW: Rennrad = Sportgerät oder Fahrrad?

Nachlösen kommt auf die Laune des Zugbegleiters/ Schaffners/ Zugscheffs...
oder wie auch immer diese Typen jetzt heißen an...
Die heissen mittlerweile Kontrolleure, Schaffner gibts AFAIR nicht mehr. Grundsaetzlich
geht bei denen Nachloesen nur, wenn man im Einstiegsbahnhof keine Moeglichkeit hatte,
weil da kein Automat steht, bzw. keine verkauft werden und sich im Zug keine
Loesemoeglichkeit (Automat defekt) bietet.

So hab ich das jedenfalls mal mit halbem Ohr gehoert, als das der Kontrolleur dem jungen
Mann, dessen Semesterticket nur bis zum Bahnhof X ging, erklaert hatte (wir waren an
BF X+7 vorbei und der junge Mann wollte so argumentieren, dass er an Bahnhof X keine
Zeit gehabt haette, weil er ja dann den naechsten Zug haette nehmen muessen.

Das galt nicht und er durfte zahlen. Ein "wusste ich nicht" geht wohl am ehesten durch,
wenn man eine alte Frau ist, verlassen wuerde ich mich keinesfalls drauf.

Was die Radmitnahme angeht, so ist die hier bei den !!Bummelzuegen!! soweit ich weiss
ab 09:00 Uhr kostenfrei. Ich glaube, das haengt nicht mit meinem Semesterticket
zusammen, sondern mit dem Zugtyp (RB, RE oder sowas) weiss es aber nicht mehr
genau (nein, ich war nicht der Schwarzfahrer).

Also im Zweifel mal am naechsten BF zur Info und die da gefragt, die koennen einem das
dann normalerweise sagen, in welchen Zuegen und zu welchen Zeiten man sein Radl
kostenfrei mitnehmen darf.

Edit: Und der Vollstaendigkeit halber dann hier posten, dann kanns der Naechste hier nachlesen.
 
AW: Rennrad = Sportgerät oder Fahrrad?

übrigens, ab dem 1. januar kostet das radticket in den regionalzügen 4.50, statt 3.50
 
AW: Rennrad = Sportgerät oder Fahrrad?

übrigens, ab dem 1. januar kostet das radticket in den regionalzügen 4.50, statt 3.50

Was ein Wucher! Nach meiner Rechnung:

100 % = 3,50 € = Vor Mwst. Erhöhung
1% = 0,035 €
119 % = 4,165 € = Nach Mwst. Erhöhung

Wie rechtfertigen die das 1 € draufzuschlagen?

Gruß
Chris
 
AW: Rennrad = Sportgerät oder Fahrrad?

Ich hatte das Thema mal vor Jahren für den IC gehabt.
Also, als Fahrrad konnte ich es nicht mitnehmen, sondern hätte es als Bahnfracht aufgeben müssen.
Aber in dem Moment, als ich es in eine Radtasche gepackt habe, war es ein Gepäckstück, das man kostenlos mitführen darf. Es muss halt nur in die Kofferabstellplätze passen wurde mir gesagt, was damals gerade so ging.

Gruß
Bernd
 
AW: Rennrad = Sportgerät oder Fahrrad?

Was ein Wucher! Nach meiner Rechnung:

100 % = 3,50 € = Vor Mwst. Erhöhung
1% = 0,035 €
119 % = 4,165 € = Nach Mwst. Erhöhung

Wie rechtfertigen die das 1 € draufzuschlagen?

Gruß
Chris

Nur kurz zur Korrektur:

Beides sind Bruttopreise, beinhalten also bereits die Mehrwertsteuer. Die Rechnung sieht also folgendermaßen aus:

3,50 = 116%
100% davon sind 3,02.

4,50 = 119%
100% davon sind 3,78.

Die mehrwertsteuerbereinigte, effektive Fahrpreiserhöhung beträgt daher nicht 1 Euro, sondern 76 Cent.

Was immer noch happig ist und nichts daran ändert, dass der Endverbraucher 1 Euro mehr zahlen muss und es ihm im Grunde egal sein kann, wie sich die Mehrkosten zusammensetzen.

Ich bedanke mich artig bei der Bahn und unserer erleuchteten GröKaZ (Größte Koalition aller Zeiten).
 
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